Ipsach (Transkription Nr. 777)

Schulort: Ipsach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 168-169v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Nidau
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Ipsach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ipsach (Niedere Schule, reformiert)

21.02.1799

Beantwortung der den Schullehreren vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen von dem Schullehrer zu Jpsach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jpsach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein kleines Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Macht eine eigne Gemeinde aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchgemeind Nidau.

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum Distrikt Büren.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Gehört zum Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn dem Dorf selbst im Umkreis der nächsten 5 Minuten liegen alle zum Schulbezirk gehörigen Häüser, deren sonst 22 waren, von denen aber im Christmonat vorigen Jahrs 3 abbrannten.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Der Schulbezirk beschränkt sich also auf das Dorf allein.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

A. Jn der Kirchgemeind.
a. Jn der Stadt.
α obere Schul 1/4 Stund entfernt.
β untere Schul 1/4 Stund entfernt.
b. Auf dem Land.
α. Port 1/4 Stund
β. Bellmont 1/4 Stund
B. Außer der Kirchgemeind.
a. Suz und Latrigen 1/2. Stund
b. Mörigen K. Teuffelen 1. Stund
c. Jens K. Bürglen. 1. Stund
d. Merzligen 1. Stund
e. Madretsch K. Mett. 1/2. Stund
f. Mett. 1. Stund
g. Brügg K. Bürglen. 1. Stund
h. Bürglen. 1. Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Die Kinder lernen je nach Beschaffenheit ihres Alters und Fähigkeiten, die Buchstaben kennen, buch stabiren, lesen, und auswendig den Heidelbergischen Catechismus, und Psalmen auch schreiben, und singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Bisher sind die Schulen nur im Winter gehalten worden und zwar von Martini bis den 25ten Merz.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind die gewöhnlichen, die oben genennt worden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften sind keine besondern vorhanden an die der Schullehrer sich halten muße. außer den Anweisungen, die er vom Pfarrer des Orts empfängt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 6 Stund Vormitag 3. Nachmittag 3. [Summa] 6.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder könten freylich in Claßen getheilt werden; alle wegen ihrer geringen Anzahl haltet es der Schullehrer für überflüßig.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ehmals wurden die Aspiranten für die Stelle von dem Pfarrer geprüft, und der tüchtigste unter ihnen auf seinen Vorschlag von dem Amtsmann zum Lehrer der Schule bestellt. Lezthin that es aber die Gemeine selbst.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt, Johannes Schweizer.

III.11.c Wo ist er her?

Er ist gebürtig von Brezwyl im Distrikt Wallenburg Canton Basel.

III.11.d Wie alt?

Er ist nur 21 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Noch unverheyrathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst erst seit dem Neujahr 1799 Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Sein Beruf war vorher ein Schneider.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt hat er keine andere Verrichtung

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schulkinder ihre Anzahl belauft sich auf 18 Knaben 8 Mädchen 10. die nur den Winter hindurch die Schule bessuchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Es ist einer vorhanden, der von ehmaliger Obrigkeit gestiftet worden.

IV.13.b Wie stark ist er?

Er beträgt 100 kr.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Er ist zu Capital geschlagen, und liegt am Zins.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Hat aber weder mit Kirchen noch Armengut etwas gemein weil die Gemeind keines besizt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld, es ist eins eingeführt, nemlich;
a. Ein jedes Burgerkind bezahlt jede Fronfasten, nemlich auf Weihnacht und Fasnacht 2 bz.
b. Das Kind eines Hintersäßen. 4. bz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Daßelbe ist alt und baufällig, wird aber gegenwärtig von Brandbeschädigten bewohnt; es enthaltet 2 verschiedene Stuben.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schule wird nun aus jenem Grunde in einer Stube eines andern Gebäüdes gehalten, die dazu gemiethet wird.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Weil der Lehrer keine eigne Behausung für sich hat, so erhält er zwar keinen Hauszins, allein er ist angewiesen, bey den vermögendsten Dorfbürgern in der Kehr zu gehen, und erhält bey ihnen Kost und Nachtlager.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Gemeinde liegt es ob, für das Schulhaus und deßen Unterhaltung zu sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. Die Kost und Logement gratis bey den Burgern.
b. Seine übrige Besoldung belauft sich auf 16 kr. in Geld. welche aus folgenden Quellen fließen.
α. aus dem Zins des Schulfonds. 4 kr.
β. aus den Schulgeldern, die aber nicht genau angegeben werden können, weil bald mehr bald weniger Kinder die Schule besuchen. und viele vor Weihnacht gar nicht kommen, also nur für eine Fronfasten ihr Schulgeld bezahlen.
γ. aus Geldern, die von jeder Haushaltung eingezogen werden, auch unbestimt.
δ. das übrige aus der Gemeindskaße.
c. Holz, so viel er bedarf.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Anmerkung. Da der Lehrer in der untern Schule zu Nidau von der Gemeinde die Primizgarben und Faßnachthühner zu beziehen hat so besizt dagegen die Gemeinde das Recht, ihre Kinder in die untere Schule zu schiken, und so den dortigen Unterricht genießen zu laßen.

Unterschrift

Jpsach den 21ten Febr. 1799. Johannes Schweizer

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