Gottstatt (Transkription Nr. 772)

Schulort: Gottstatt
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 160-161v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Gottstatt
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Orpund
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gottstatt (Niedere Schule, reformiert)

25.02.1799

BERICHT.
über die Schule zu Gottstadt.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

NAHME DES ORTES. ist Gottstadt, das Hauptort der Kirchgemeinde, Ein zimmlich großes Dorf eine zweyfache Gemeinde, die obere, zum Kirch-Spiel METT, die Untere, zum Kirchspiel Gottstadt gehörig, ist aber in Gemeind- und Schulsachen vereinigt.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

LIEGT IM DISTRIKT BÜREN.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

KANTON BERN.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

ENTFERNTE HÄÜSER, sind Zihlwyl, eine kleine Viertelstunde entlegen. begreifft nur 3. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

HIEHER GEHÖRT SCHEÜREN, liegt zunächst Sonnenhalb über der Zihl, begreifft 13. Häüser, und sind bis a. 18. Schulkinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a. METT, eine KIRCHGEMEINDE, eine halbe Stunde entlegen.
b. MADRETSCH, eine Kleine Stund entlegen.
c. BRÜGG. eine halbe Stunde entlegen.
d. SAFNEREN 1/4. Stunde entlegen,
e. MAYENRID eine halbe Stunde entlegen, über der Zihl.
f. SCHWADERNAU eine Viertel Stund über der Zihl entlegen
g. STUDEN, 3/4. Stund entlegen über der Zihl.
h. ÄEGERTEN, eine Kirchgemeinde, eine halbe Stund entlegen über der Zihl.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] JN DER SCHULE WIRD GELEHRNT.
a. Buchstabieren b. Lesen, c. Schreiben d. Rechnen e. Singen, sowohl die Verzierte, als VOKAL-MUSIK.
AUSWENDIG WIRD GELEHRT.
a. Betten b. Der Heidelbergische CATECHISMUS. c. Die Warheitsmilch für Säügling an Alter u. Verstand; d. Neüe Psalmmen e. Biblische Historien. alten und neüen Testaments. f. Monathsprüche, oder die fürnehmsten Hauptsätze, der Christlichen Religion, in Frag und Antwort; welche fast immer in Ja, und Nein bestehen, und jede mit einem sondern Machtspruch aus Gottes Wort bewiesen wird.
g. Endlich, in allem dringt der Schullehrer darauf, daß die Kinder nicht nur mit ihren Kenntnißen, sondern auch mit ihren Denckungsarten dem Stadte nüzliche Bürger werden; und nicht durch Geschicklichkeit äüßerliche Ehre suchen, sondern, sondern zu Ehre Gottes, und dem Nächsten zur Erbauung leben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winter Schule daurt 5. Monath, des Tages 6. Stund. Die Sommer Schule ist per. Wochen ein Tag, außert den Fehrien.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher, sind nebst Fragenbuch; od: Berner- und Heydelbergische CATECHISMUS; 2. Tastament, 3. Biblische Historien, Alten, und Neüen Testaments, 4. die Warheits-Milch für Säügling am Alter und Verstand 5 Psalmenbücher. 6. Bachofens Musicalisches Haleluja. Schmiedleins Gesang Buch, keine andern.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 3] Die Vorschrifften giebt der Schullehrer den Kindern eigenhändig, wenn sie das 10.t. Jahr Alters erreicht, und einige Fertigkeit, im Buchstabieren, und Lesen haben. Wenn sie auch einige Fertigkeit im Schreiben erlangt, so lehrnt man sie Brieffstyl und andere Schrifften, sezen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Winter Schule daurt 5. Monath, des Tages 6. Stund. Die Sommer Schule ist per. Wochen ein Tag, außert den Fehrien.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt und werden je nach dem sie Fortschritte machen im Lehrnen von einer Klaße zur audern wieder vewechselt und anders eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer hat biß dahin der Pfarrer des Orts, und die Vorgesetzten der Gemeinden, auf gutheißen eines jewyligen Ammtmanns, auf abgelegte Proben, seiner Kenntniße bestellt.

III.11.b Wie heißt er?

DER GEGENWÄRTIGE SCHULLEHRER IST
a: Niclaus Berger von Wengi, b. Kanton Bern, c. Distrikt Schüpfen, d. Seines Alters 36. Jahr. e. Hat bey seinem Eheweib 5. Kinder erzeügt. f. Jst 21. Jahr Schullehrer gewesen g. Jn Diettersweil, 3. Jahr, Jn Jegenstorf, 13, Jahr, und jetzt letzlich alhier 5. Jahr, h. Hat weder vor, noch seither, keinen andern Beruff, als Säcke, Eymer, Schäffte, zu zeichnen, und was in dieses Fach einschlagt

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Schule wird Täglich besucht, von 92. Kinder, 47. Knaben, und 45. Mädchen. im Winter, Jm Sommer aber fält mehr als die Hälffte weg.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond, und Schulgelt ist keins,

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulfond, und Schulgelt ist keins,

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst ein soviel als Neüerbautes Schulhaus, welches die Gemeinden unterhalten, und auf ihre Unkösten ist erbauet worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jst ein soviel als Neüerbautes Schulhaus, welches die Gemeinden unterhalten, und auf ihre Unkösten ist erbauet worden.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers ist nebst etwas Pflantzherd, 40. kr: in Gelt. und fließt, a. zwey kr: aus dem Kirchgut Gottstatt, b: 10. kr: 20. bz: aus dem Kloster Gottstatt Fronfästlich, welches jetz weg fält, Das übrige haben die Gemeinden, mit beyschuß der Hindersäßen, zusamen legen müßen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gottstadt, den 25.tn. Hornung 1799. Schulmeister. Niclaus Berger.

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