Hindelbank (Transkription Nr. 752)

Schulort: Hindelbank
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 168-169v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Hindelbank
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Hindelbank
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hindelbank (Niedere Schule, reformiert)

21.02.1799

Beantwortung. Über die Verlangten Fragen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hindelbank, ein Dorff und Eigne Kirchgemeinde

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hindelbank, ein Dorff und Eigne Kirchgemeinde

I.1.d In welchem Distrikt?

Burgdorff,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Mötschwyl. Schlöümen und Sumpfhoof, welche Örter ein kleine halbe stund entfernt sind

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Bäriswyl in gleicher Kirchgemeind 1/2 stund entfernt, Urtenen 1/2 stund, Jegenstorf 1/2 stund Graffenried 1 stund, Fraubrunnen 1 stund, Zaugenried 1/2 stund, Kernenried 1/2 stund, Lyßach 1 stund, hettiswyl 1/2 stund, Krauchthal 1 stund,

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Singen, Bätten, Schreiben, Rechnen etc.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter, 5 Monat oder 20 Wochen. auch mehr, Alltäglich 5 stund, und auch mehr Auch im Sommer alle Wochen 3 stund,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

All 3 Catechismuß, Psalmen, Testament Auch Biblische Historien, und der gleichen etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schul Lehrer von eigner hand,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Nach der Ehemaligen Schul Ordnung, auf erwehlung {vorschlag} deß diß örtigen Pfarrers,

III.11.b Wie heißt er?

ANDRES SCHMIZ;

III.11.c Wo ist er her?

Von Fraubrunnen,

III.11.d Wie alt?

49 Jahre hat 1 Weib und 7 Kinder wovon 2 verheyrahtet welche aber noch klein. — und sind 3 groß kinder

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

34 Jahre, Nemlich 24 Jahr zu Hindelbank und vorher 10 Jahre zu Fraubrunnen,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine Als Land Arbeit,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jns Gemeind von 80. biß 115 und Drüber, wovon die helfte Knaben, die andere Helfte Mägdlein auch thut sie sich zu zeiten biß 150 belaufen,

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 2] Keiner

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Theils vom Kirchenguth Theils von Bürgeren

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keines

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Noch fast Neüw erbauet,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Kirch Gemeind,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt 14 kr. und etwas Bazens Wovon 13 kr. aus dem Kirchen guth und 1 kr. und etwas bazens von Bürgeren
an getreyd 4 Müt und 9 Määs Korn von den Bürger zu Hindelbank, Metschwyl und Sumpfhoof und Schlöümen
An ligenden gründen Ohn gefährt 1 Jucharten Hoofstat und zwey halbe viertel Juch: an Rütenen
an holz Nach Nothdurfft;

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

An Gelt 14 kr. und etwas Bazens Wovon 13 kr. aus dem Kirchen guth und 1 kr. und etwas bazens von Bürgeren
an getreyd 4 Müt und 9 Määs Korn von den Bürger zu Hindelbank, Metschwyl und Sumpfhoof und Schlöümen
An ligenden gründen Ohn gefährt 1 Jucharten Hoofstat und zwey halbe viertel Juch: an Rütenen
an holz Nach Nothdurfft;

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
Es Wäre sehr gut Was schon offt deß Schuhl Lehrers und hiesigen Pfarrers Wunsch und Ver langen ware, das im Sommer zwischen den großen Arbeiten mehrer Sommer Schulen gehalten wurden. Allein vergebens ware der Fleiß und Eifer deß Lehrers der keine Schuler fanden Unfleiß der Jugend und nachläßigkeit der Eltern macht nicht nur solche anstalten fruchtloß, Sondern sogar die Winter Schulen werden von vielen wenn ihre stunden berechnet wurden Deß Jahrs kaum 4 Wochen in allem besucht, ||[Seite 3] Es sind allso Die Elteren an der Großen Unwißenheit ihrer Kinder selbst schuld, wenn sie solche wenig, oder gar nichts zur Schule halten, und Niemand selbige er mahnen, und zur verantwortung ziehen Darff.
Vielleicht daß weise geseze die den Ungeschikten Unwüßenden aus schließen und verachten, von Großem Nuzen und Seegen Sein Könten, etc.

Unterschrift

Aus gefertiget und übersendet den 21ten Hornung 1799, Von ANDRES SCHMIZ; SCHUL LEHRER in HINDELBANK,

Zitierempfehlung: