Krauchthal (Transkription Nr. 750)

Schulort: Krauchthal
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 166-167v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Krauchthal
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Krauchthal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Krauchthal (Niedere Schule, reformiert)

21.02.1799

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schule zu Krauchthal.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Krauchthal

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf, und

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

eigene Kirchgemeinde

I.1.d In welchem Distrikt?

im Distrikt Burgdorf

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn Absicht auf die Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Haüser, so befinden sich
Jnnerhalb des Umkreises der nächten Viertelstunde 40. Haüser.
der 2.ten Viertelstunde 25. Haüser.
der 3.ten Viertelstunde 15. Haüser.
der 4.ten Viertelstunde 8. Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die zum Schulbezirk gehörigen Dörfer sind
Krauchthal ein Dorf, wo die Kirche, Pfarrhaus und Schulhaus sind, hat Schulkinder ohngefehr 85.
Buch, einiche Haüser, 10. Minuten entfernt, Schulkinder 9.
Hub, ein Dorf, eine halbe Stunde entfernt Schulkinder 30.
Banziloch, hält 4. Haüser, 20. Minuten entlegen Schulkinder 2.
Hunsperg, ein Hof, eine halbe Stund entfernt Schulkinder 3.
Die zum Schloß Thorberg gehörige Beherey, und Kühenhaus, bey 20. Minuten entlegen Schulkinder 7.
Lauffen, drey kleine Haüslein, 40. Minuten entlegen, Schulkinder 3.
Dirterswald, ein Bergdorf, drey Viertelstunden entfernt Schulkinder 15.
Lauter Moos, ein Hof, bey 3. Viertelstunden Schulkinder 1.
Habsegg, ein Hof, bey 3. Viertelstunden Schulkinder 1.
Geißmund zwey Höf, bey 3. Viertelstund, schikt gegen wärtig kein kind in die Schule.
Schwendi, ein Hof, 3. Viertelstunden Schulkinder 3.
Juken und Rothenegg, etliche Güter und Haüser, eine gute Stunde entfernt Schulkinder 10.
Obere Rein, ein einzelnes Haus, eine starke Stunde entfernt Schulkinder 3.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] a. Hettiswyl, eine halbe Stunde.
b. Hindelbank, eine Stunde entfernt.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule werden die Kinder unterrichtet, und geübet, im Buchstabieren, gedrukt und geschrieben — Lesen, Auswendiglernen, Schreiben und Psalmen Singen. Auch hält er Katechetische Unterweisungen in der Religion, und die Sonntäglichen Kinderlehren im Winter in der Schule

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter gehalten von Martini, bis Anfangs Aprills; im Sommer gewöhnlich 14. Tag, zwischen dem Heüet, und der Erndt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schulbücher sind, das Bernerische Namenbüchlein, Heidelberger Katechismus, Hübners biblische Historien. Zum Lesen wird das Neüe Testament, Psalmenbuch, auch andere Lesebücher, Zeitungen etc. vorgelegt. Allerhand Cancellirte Notarialische Jnstrument dienen zum geschrieben Lesen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister schreibt den Kindern selber vor

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret des Morgens von 8. oder 9 Uhr, bis eilf; Nachmittags von 1. bis 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder werden abgetheilt, in die, welche im Namenbuch lernen, die Anfänger im Lesen, die welche etwas beßer lesen, welche im Heidelberger auswendig lernen , welche Psalmen, und biblische Historien aus wendig lernen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wurde bis dahin von dem Amtsman zu Thorberg mit zuziehung des Pfarrers zu Krauchthal erwählt. Nach erledigter und ausgeschrieber Stelle hielt der Pfarrer in Beyseyn der Vorgesezten ein Examen mit den sich meldenden Bewerberen, legte dem Amtsmann die Zeügniße über ihre Fähigkeiten, und machte zugleich einen Vorschlag, worauf denn die förmliche Ernennung folgte.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 3] Der jezige Schulmeister heißt Bendicht Häberlein.

III.11.c Wo ist er her?

von Hettiswyl, Gemeind Krauchthal.

III.11.d Wie alt?

alt 36. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist verheyrathet, und Vater von 4. Kindern.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

steht der hiesigen Schule seit 9. Jahren vor.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war vorher 5. Jahre lang Schullehrer zu Kappelen, Gemeind Wynigen,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

ist sonst ein Leinweber;
Er ist auch Vorsinger in der Kirche, und liegt neben seinem Lehr Amt der Leinweberey und Land- Arbeit ob.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

a. Schulkinder sind bey 170. Jn der Schule aber sieht man auf einmahl selten mehr als 70. bis 90. im Winter, und 50. bis 60. im Sommer. b. Knaben und Mägdchen sind ohngefehr im gleichen Verhältniße.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfond ist keiner

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld keines eingeführt

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist alt und baufällig,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Wird von der Gemeinde unterhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Einkommen des Schullehrers belaüft sich

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. an Gelt 17. kr.
b. an Getreid 4. Mtt, 9. Mäs Bodenzinskorn
c. an Holz nach Nothdurft.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Fließt aus der Gemeindskaße 8 kr.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

aus dem Kirchengut 4. Mtt. 9. Ms. Korn. und an Geld kr. 9.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

aus liegenden Gründen, bey 2. Jucharten magerem Akerland, deren jahrlicher Ertrag auf 9. bis 10. kr. sich belauft.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Hier mag nicht undienlich seyn, zu bemerken, daß die Bauern auf Juken und Rothenegg, auf den Bergen, eine starke Stunde von Krauchthal entlegen, seit einichen Jahren angefangen haben, sich eines Privat Schullehrers zu bedienen, der mit seinen 10. bis 12. Kinde- ||[Seite 4] ren in der Kehre geht, sie im Buchstabiren, Lesen und Schreiben unterrichtet, und sich mit der Kost, und einem geringen Lohn begnügt; so daß also diese Kinder von der oben angegebenen Zahl abzuziehen.

Unterschrift

bescheint Bendicht Häberlj Schulmeister zu Krauchthal.
den 21.ten Hornung 1799.

Zitierempfehlung: