Grünenmatt (Transkription Nr. 742)
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- Grünenmatt (Niedere Schule, reformiert)
11.03.1799
Der Bürger SchulLehrer zu Grüenenmatt der Pfarrey Lützelflüeh in Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Grüenenmatt wozu ein Theil des Dorfes Trachselwald gehört. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Fleken, |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Macht keine eigne oder besondre Gemeinde aus |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört zu der Kirchgemeinde und Agentschaft Lützelflüeh, |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
zu dem Distrikte Nieder Emmenthal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
zu dem Kanton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jm Umkreys der ersten Viertelstunde befinden Sich Häüser 51. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Grüenenmatt, vom Schulhause daselbst sind entfernt |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Die Zahl der Schulkinder ist Sich sehr ungleich; gegenwärtig fallen auf |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Sumiswald, vorder Schulhaus im Dürrgraben, Platz, Aügstern, Lützelflüeh, |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Alle eine Stunde, etwas weniger oder mehr von Grüenenmatt entfernt. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, lesen, auswendig lernen des heydelbergischen Katechismus, der Psalmen nach uralter und neüer Übersetzung; Singen und Schreiben wird wenig, rechnen gar nicht betrieben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden vorzüglich im Winter gehalten, doch im Sommer nicht ganz unterlaßen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Schulbücher, sind eingeführt; das Berner Buchstabier Büchlein; der Heydelbergische Katechismus; Die Bibel; Die Psalmen, Hübners Biblische Historien großentheils nach alten Ausgaben. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Sind darunter Schul Ordnung und Gesätze, Bestimmung und Leitung des in der Schule zu ertheilenden Unterrichts begrifen; So finden Sich keine eigentliche Vorschriften; dem Schulmeister wird nur bey seiner Annemmung überhaupt die Anweisung ertheilt: Er solle die Kinder zum Lesen, auswendig lernen, schreiben etc. anhalten Hat aber dieser Ausdruk seine spezielle Beziehung, auf das in unseren Zeiten so nöthige, und so häüfig in den Landschulen vernachläßigte oder so zwekwiedrig betriebne Schreiben; — So ertheilt der Schulmeister die Vorschriften der Buchstaben von seiner eignen guten oder schlechten, leserlichen oder unleserlichen Handschrift, den Kindern welche gern schreiben wollen. — Dieß giltet Zugleich für alle Schulen der Pfarrey Lützelflüeh. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert täglich, den Sontag ausgenommen 4. bis 5. Stunden; des morgens von 9.-11. des Nachmittags von 1-3. oder 4. Uhr |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Abtheilung in Klaßen ist keine. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Den Schullehrer hat bisher der Gemeinde Viertel Grüenenmatt mit dem Pfarrer gewählt, und der Amtmann zu Brandis denselben bestätigt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der gegenwärtige Schulmeister heißt: Hanns Ulrich Gfeller, |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Lützelflüeh |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist im Jahr 1730. gebohren, u. wird im May 1799. 69. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Familien hat Er eine Frau, u. 4. erwachsene Kinder, 3. Söhne 1. Tochter. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schulmeister ist er seit 30. Jahren. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Ehe er den Schuldienst erhielt, wohnte Er in seiner Gemeinde als Korbmacher und Küeffer. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben der Schule sezt er seine Profeßion fort. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder besuchen überhaupt die Schule: 20. 40. 50. bis 100. auf dem Rodel standen schon bis 140. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben, von 10. bis 40. Mädchen, von 10 bis 50. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben, von 5 bis 20. Mädchen von 10 bis 20. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond, unter diesem Namen ist nichts vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keins eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 3] Das Schulhaus ist vor 30. Jahren neü gebauen; indes schon an einigen Orten baufällig, und für die heran wachsende Jugend zu klein |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist nur eine Schulstube, die klein ist; eine Neben Stube nebst zwey kalten Gaden dienen dem Lehrer zur Wohnung. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die ganze Gemeinde Lützelflüeh hat für die Schulwohnung, so wohl für die Erbauung als die Reparation derselben zu sorgen. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an Geld: Vierzehn Bern Kronen; freye Behausung; Holz zu wärmung des Schulofens, 3. Klafter meist tannigs. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
nichts. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Aus der Gemeinde Kaßa u. den Kirchengütern, oder wie Sie hier heißen, aus dem Gemeinde Sekel — deßen Beschaffenheit in der Antworth des Schullehrers zu Lützelflüeh näher bestimt ist — werden jene kr: 14. erhoben, und von dem Sekelmeister der Gemeinde bezahlt. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
nichts. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Aus ligenden Gründen? genießt der Schulmeister ein kleines Gärtli, samt etwas reinigtem Erdrich, woraus Futer für eine Geiß gewonnen werden kan. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Lützelflüeh den 11.ten März 1799. Abr. Moser Pfr. und Supleant des Erziehung Commißarius im Distrikt Nieder Emmenthal, Namens des Schulmeister zu Grüenenmatt. |