Opfikon (Transkription Nr. 73)

Schulort: Opfikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 15-16v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799: Kloten
Kirchgemeinde 1799: Kloten
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Opfikon
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Opfikon (Niedere Schule, reformiert)

14.02.1799

GRUNDLICHE BEANTWORTUNG, ÜBER DIE, VON HÖHERER BEHÖRDE ZU GESANDTE FRAGEN, BETREFFEND! den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das heißt OPFIKON.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja, es ist eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Es gehört zur Kirchgemeine und Agent schaft Kloten.

I.1.d In welchem Distrikt?

Es gehört zum Distrikte Baßerstorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Es gehört zum KANTON ZÜRICH.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es ligen eine Halbe Viertel Stund von dem Schulorte wäg 13. Häüser. Wiederum Ligen eine Halbe Viertel Stund von dem Schulorte wäg 4. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Diese oben bemelten 13. Häüser Heißen Oberhausen, von danahen gehen 30 Kinder in die Schule. die oben bemelten 4. Häüser heißen GLATTBRUGG, und von danahen gehen 6. Kinder in die Schule, machen aber zusamen OBERHAUSEN u. GLATTBRUGG ein Dorf, und eine eigne Gemeine aus, und gehören in die Kirchgemeine KLOTEN, in die Agentschaft SEEBACH, zum Distrikte REGENSTORF, und zum KANTON ZÜRICH.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Schulen sind von OPFIKON entfernt, KLOTEN 1/2. Stund. BASSERSTORF 1. Stund. DIETLIKON 1. Stund. RIEDEN 1/2. Stund. WALLISSELLEN 1/2. Stund. SCHWAAMENDINGEN 1. Stund. SEEBACH 3. Viertel Stund. RÜMLANG 1. Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Es wird gelehrt Lesen, Bätten, Schreiben Singen, Rechnen, wie auch der Catechismus

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Sommer und Winter gehalten, die Winter Schulen werden zu MARTINI angefangen, und ununterbrochen fort gesezt, bis zu Anfang des Aprills, dann werden die Schulen den Sommer durch nur alle wochen zwey ganze Tage gehalten, aus genohmen Häüet Ernd, und Herbst.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es sind eingeführt, 1. das Namenbüchli. 2. der Lehrmeister. 3. das Zeügnus Buch. 4. das N. Testament. 5. das Herrn Weißen Bättbuch. 6. das Waser Büchli.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften sind theils vom Schulmeister selbst gemachte, theils getrukte, die werden Wechsels weise den Jungen Schreiberen vorgelegt, um abzuschreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich 6. Stund, nemmlich Vormittag 3. und Nachmittag 3 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 4. Klaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist von dem Examinator Collegium durch ein offentliches Examen erwehlt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Dübendorffer.

III.11.c Wo ist er her?

Er ist von OPFIKON.

III.11.d Wie alt?

Er ist 38. Jahre alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine Frau, u. 3 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist schon 20. Jahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist vor her Bey Baurren zu Kloten Dienst knecht gewesen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er bearbeitet nebst seinem Lehramte noch seine wenigen Güter, auch weil die Gemeind OPFIKON eine Cappellen hat, so ist er darüber gesezt, bis dahin als Sigrist.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Die anzahl der Kinder ist ungleich, dann vor wenigen jahren {sind} über 100. Kinder in der Winter Schule gewesen, jezt aber ist die anzahl 78. Kinder, Nemmlich! 41. Knaben, u. 37 Mädchen. Jm Sommer sind ungefehr 50. Kinder, die in die Sommer Schule gehen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst gar nichts verhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst auch keins verhanden.

IV.15 Schulhaus.

deßen zustand ist Neü, weil es vor 19. Jahren von der Gemeine OPFIKON neü auf gebaut worden ist, Es besteht aber nur aus einer Schulstuben, so das der Schulmeistr nicht darinn Wohnen kan, es wird auch allein von der Gemeine Opfikon unterhalten, auch das nöthige Holz zum einheizen, wird allein von der Gemeine Opfikon gegeben.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

deßen zustand ist Neü, weil es vor 19. Jahren von der Gemeine OPFIKON neü auf gebaut worden ist, Es besteht aber nur aus einer Schulstuben, so das der Schulmeistr nicht darinn Wohnen kan, es wird auch allein von der Gemeine Opfikon unterhalten, auch das nöthige Holz zum einheizen, wird allein von der Gemeine Opfikon gegeben.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das einkommen des Schullehrers aus besteht darinn.
Erstes. 1. Müth. Kernen des jezt abgeschaften Grundzinses aus der Cappellen.
Zweites. 22. lb. Gelt auch aus der Cappellen, zu Opfikon.
Drittes. 15. lb. Gelt aus der Gemeine Kaßen, zu Opfikon.
Viertes. Giebt jeder Vatter von Opfikon ders vermag, für jedes Kind Wochentlich Schullohn 1. ß. 6. Hlr. für den Vater aber der es nicht vermag, hat das Allmosenamt in Zürich für jedes Kind Wochentlich bezahlt 1 ß.
Die Vätter von Oberhausen u. Glattbrugg aber, zahlen für jedes Kind Wochentlich 2 ß. für die armen aber hat das Allmosenamt in Zürich für jedes Kind Wochentlich 1 ß. bezahlt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 14. Hornung 1799. Bescheint Johannes Dübendorffer, Schulmeister, zu Opfikon.

Zitierempfehlung: