Seftigen (Transkription Nr. 720)

Schulort: Seftigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 149-151v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799: Gurzelen
Kirchgemeinde 1799: Gurzelen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Seftigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Seftigen (Niedere Schule, reformiert)

28.02.1799

BEANTWORTUNG der FRAGEN
über den Zustand der SCHULE SEFTIGEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Seftigen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde und Agendschaft Gurzelen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt Ober Seftigen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der bezirk ist rings um das Schulhaus; die entferntesten sind nur eine viertel Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nur die Gemeinde Seftigen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte Schulen
Gurzelen. Entfernung 1 Vir: Stund
Lengenbühl. Entfernung 1. Gan: Stund
Wattenwyl. Entfernung 1. Gan: Stund
Burgistein. Entfernung 1. Gan: Stund
Noflen. Entfernung 1. Hal: Stund
Kirchdorf. Entfernung 1. Gan: Stund
Üetigen. Entfernung 1. Hal: Stund
Üetendorf. Entfernung 1. Gan: Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, der Catechismus, Psalmen, Vestlieder, und die biblischen Historien werden auswendig gelernt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martinj, bis lezt im Monat Merz: im Sommer alle Wochen ein halben Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Bernerischen Abc Buch, der Heidelbergische Catecismus, Psalmen, Hubers biblische Historien und das Neüe Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, zuerst Buchstaben, hernach Wort etc.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgends von 9. bis 11. Uhr. Nachmittags von 1. bis 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Eingetheilt. nach den verschiedenen Stuffen der Lehr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Pfarrer, mit hilf den Vorgesezten.

III.11.b Wie heißt er?

Christen Dähler.

III.11.c Wo ist er her?

Von Seftigen.

III.11.d Wie alt?

Jst alt 41. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja 7. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] Hat den Dienst bald 15. Jahr verrichtet.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst vorher all da gewohnt, Steinhauer ist der Beruf.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Das Steinhauerhandwerk im Sommer.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder sind überhaubt in der Gemeinde 120.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 57.
Mädchen 63.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 36.
Mädchen 39.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Keine.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld. ein wenig am Zins; aus dem Zins wird den Aermsten Bücher zur Lehr; und für die ganze Schul Schreib Materiallen angeschaft.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst in gutem stand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nur eine Stuben.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] Alles in Gelt 22. kr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Von der Gemeind, und zusamenschüßen

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

4. kr.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Nichts.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

18. kr.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Nichts.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 5] ANMERKUNG.
Die Gemeinde Seftigen besteht mehren theils aus Handwerkeren und Armen; deswegen der Lohn des Lehrers viel zu gering, eine solche Schul in allem nöthigen zu besorgen: Weilen jetz den Pfarreren abgebrochen wird, so wurde unterstüzung für die Schullehrer, der Jugend Heilsam seyn: Das schwärste Werck ligt allezeit auf dem Schulmeister; — Es ist bedaurung würdig, daß die Jugend aus mangel des Schullohns müßen in der unwißenheit bleiben.

Unterschrift

Seftigen den 28.ten Hornung 1799.
Christen Dähler Schuldiener.

Zitierempfehlung: