Zwillikon (Transkription Nr. 72)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Zwillikon (Niedere Schule, reformiert)
- Zwillikon (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
14.02.1799
ANTWORTEN DES SCHULMEISTERS über den Zustand der Schule.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Schul Zwilliken ist in dem Dorf Zwilliken |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Gemeind Zwilliken, zu welcher auch Loch. gehört. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirchgemeine Affoltern Agent-schaft Affoltern. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrik. Mettmanstetten. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Zürich |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerthalb einer Viertel stund ligen alle Häuser w aus welchen Kinder die Schule besuchen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Jn diesen Dörfern ligen 31. Wohnhaüser. 17. Häüser bey der Schul. und die andern 1/4 Stund davon. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
die Anzahl. der Schülern in Zwilliken. 24. Knaben. 16. Töchteren. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die Entfernung der Schulen auf eine halbe Stund von Zwilliken. sind, Affoltern. Hedingen, Jonen. Ottenbach Wolsen, u. Lunneren. Die Schulen auf 1. Stund entfernt. Mettmenstetten. Maschwanden Bonstetten und Lunkhofen. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt Buchstabieren, Lesen, ab und Auswendig Schreiben, auswendig Lernen des Fragstüklein Fragen und Psalmen. und Singen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Winterschul wird gehalten von Martini bis auf den 1.ten Tag Aprill. und die Sommerschul wöchentlich 2. Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schul-Bücher sind eingeführt, Nammenbüchli. Lehrmeister, Zeügnuß Psalmenbuch, Testament, Psalter, Nebst andern getrukten und geschriebnen Schriften. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Schreiben, den Anfängern werden Buchstaben, und darnach Wörter vorgeschrieben, und den andern Vorschriften gegeben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauret Täglich 4. Stund, 2. Vormittag, und 2. Nachmittag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klassen eingetheilt. 1. Buchstabieren 2. Lehrmeister Lesen 3. Zeügnuß Lesen 4 Psalmenbuch Lesen. 5. Testament Lesen. 7. geschriebnes Lesen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. |
Nach gehaltenem Examen. das ehemahlige ExaminatorCollegium in Zürich. |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Den Schulmeister hat bestelt. Nach gehaltenem Examen das ehemalige Examinator-Collegium in Zürich. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Leonhard Stehli. |
III.11.c | Wo ist er her? |
in Zwilliken |
III.11.d | Wie alt? |
alt. 73. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
3 Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
27. Jahr Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
vorher Güterarbeit |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
nebst dem Lehramte. Güterarbeit |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Repetir. Schüler. 35. Knaben 25. Töchteren. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
24 Knaben 10 Töchteren |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist kein eigener Schulfund, hingegen sind einige B Capital Briefe mit dem Armenguth vereinigt. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
von jedem Kind 8 ß. nach alter Uebung |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Neü |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
die Schule wird in des Schulmeisters eigner Stube gehalten. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
erhält dafür keinen Haus-Zins |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der Schulmeister erhält die Schulstube selbst in baulichem Stand |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Das Einkommen fließt her. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
aus dem Amthaus Kappel. 1. Mütt Kernen. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Schulgelder, höchstens. 13. fl. 24. ß. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Armenguth. 18. fl. 28. ß. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Gemeinds-kassen. 1. fl. 20. ß. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Kirchen-Guth. 4. fl. 30 ß. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Schulfund Zürich im 4ten Jahr. 5. fl. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
den 14.ten Horn. 1799 |