Pfaffenmoos, Netschbüel (Transkription Nr. 708)

Schulorte: Pfaffenmoos, Netschbüel
Konfession der Orte: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 97-98v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberemmental
Agentschaft 1799: Eggiwil
Kirchgemeinde 1799: Eggiwil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Eggiwil
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

12.03.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heißet Bergschuhl, ist an zwey orten, die eine eine große Stund von der Kirche und Hauptschuhl abgelegen, wechselsweis angelet. heißen Netschbühl und Pfaffenmoos, sind einzelne Verstreüte Häüser.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehören zur Kirchgemeind und Agentschafft Eggiwyl.

I.1.d In welchem Distrikt?

ober Emmenthal

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Von ein bis zwey Viertelstund. Netschbühl hat 22. Pfaffenmoos 15. Häüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Netschbühl Kapf Pfaffenmoos

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

auf Netschbühl sind 20. Kinder Pfaffenmoos hat 30. Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Haubtschuhl, und die außere Schuhl jede eine gute Stund von dieser Bergschuhl entfernt Heidbühl, und Horbenschuhl. vide b.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, erlernung der Fragen, vocal musik, Schreiben Rechnen. etc.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winter, im Winter 18. Wochen, im Sommer Wochentlich ein Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das alt und Neüe Testament, Psalm- und andere Musikbücher, Hübnerische Historien, und sonst andere geschichten und Lesebücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Man Schreibt Buchstaben, Wörter, Sprüche etc. Vor die werden so gut müglich nachgemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

bei 5. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Freylich underscheidet man solche, nach dem Sie Viel oder wenig können.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Vom Pfrrs Ecamniert, und vorgeschlagen, Vom amtsman erwehlt.

III.11.b Wie heißt er?

David Pfäffli.

III.11.c Wo ist er her?

von Eggiwyl.

III.11.d Wie alt?

er ist 37. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

eine Frau, ein Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

12. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

bei seinen Eltern, Leinweber.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

allerlei vorkomende Bauren arbeit

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Von 5. bis 12.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Wechselt Täglich ab, bald ist die Zahl der Knaben, bald der Mägten größer.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst nichts Vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Vom Kirchen gut, und zusamenschüßen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ein Legat kr. 200. der Zins darvon wird an Kleider und Bücher für arme Kinder angewant. Ein anders Von kr. 60. für die Jungen Singer.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Stube wirt gemiethet Wechselweise in den bequemsten Bauren Häüsern.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 3] er wont nicht im gleichen Haus, bezahlt sein Zins selber.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der dem das Haus ist, erhalt auch die für die Schuhl hingelichne Stuben.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nichts als gelt, für die Winter Schuhl kr. 18. für die Sommerschuhl 20. tag a 14. xr. thut kr. 2. 20. bz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus dem gemeinds gut.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts für den Schuhlmeister.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?

aus Kirchengut wird er bezahlt.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Keine.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Eggiwyl den 12. merz 1799. David Pfäffli

Zitierempfehlung: