Tänikon (Transkription Nr. 693)

Schulort: Tänikon
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 115-116v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Frauenfeld
Agentschaft 1799: Tänikon
Kirchgemeinde 1799: Tänikon
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Äbtissin von Tänikon)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Aadorf
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG der Fragen über den zustand der schulen in der däniker uhrversamlung.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

die Schule ist zu däniken.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Frauenkloster nebst drey haushaltungen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

dazu gehören die Gemeinden Ettenhaussen, Gunterschaussen, Mayschaussen, und der hoff Jltishaussen.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

diesere örter gehören zu der däniker Kirchen Gemeind oder Agentschafft.

I.1.d In welchem Distrikt?

district Frauenfeld.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Thurgeü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die entfernung der zum schulbezirck gehorigen haüsser seynd die dörffer Ettenhaussen, Gunterschaussen eine Viertelstund, Mayschaussen, und Jltishaussen eine halbe stund. zu Ettenhaussen seynd 34 haüsser. zu Gunterschaussen 26. zu Mayschaussen 16, und Jltishaussen 3 haüsser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jst wie oben gemelt.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

die entfernung vom schuhlort ist oben Numero 2. gemelt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

von Ettenhaussen Komen daher Kinder 55.
von Gunterschaussen Komen daher Kinder 33.
von Mayschaussen Komen daher Kinder 25.
von Jltishaussen Komen daher Kinder 1.
von Däniken Komen daher Kinder 6.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entfernte schulen von däniken sind
Adorff eine viertel stund.
Elgg drey viertel stund.
bichelsee eine stund.
Wengi eine Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Religions unterricht, lessen, schreiben, und Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Wirdt schuhlgehalten im Winter von Marthini bis Oesteren Jm Sommer. Mittwoch, und freytag, auch Sonn- und Feyrtäg

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

die östreichische Normal bücher, und bischöfl: Cathechismus.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

nach Art der Normal.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die schul währet vor- und nachmittag in Allem 6 stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jst in Klassen abgetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

bisanhin hat die Pfahrgemeind den schuhlmeister bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes sprenger.

III.11.c Wo ist er her?

von Ettenhaussen.

III.11.d Wie alt?

56 Jahr Alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

er hat 7 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

hat den schuldienst 33 Jahrlang versehen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

von Jugent auf hat er sich dessen gewidmet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

hat nebent dem lehramt keine andre verrichtung, als sein Hauss geschäfft.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder besuchen die schul bis 120.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 66.
Mädchen 54.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Mitwochen, und Freytag Knaben bis 20. Madchen bis 12. Sonn- und Feyrtag vor dem Gottsdienst Religionsunterricht eine stund, wo alle erscheinen müssen, hernach eine stund für jenne Kinder, welche Jhr lessen, schreiben, und Rechnen widerhollen müssen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

und besteht im ganzen in 600 gulden zinstragenden Capital.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von dassigen gemeinden, und privaten zusammen gelegt.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jst allein zu disem schulfond gewidmet.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] der schullehrer hat jährlich für die winterschuhl 30 gulden. Für die sommer Täg, sonn- und Feyrtag jeden Tag aa 30 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst ein von Altem her gewidmetes gebaü, welches im ganzen in einer stuben, und Kücheli besteht.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

wirdt ansonsten nicht bewohnt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

er hat eine Eigne wohnung zu Ettenhaussen.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die ganze Kirchen Gemeind unterhalt, und besorget diesere schulwohnung.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Einkommen des schullehrers ist wie oben bemerckt worden. ausgenommen, das noch Älljährlichen, besonders wegen der sommer schul ein zuschuss von denen Gemeinden, und von dem Armmen- und Kirchen gutt gemacht werden muss.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Johanes sprenger, schull Meister

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