Stettfurt (Transkription Nr. 692)

Schulort: Stettfurt
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 105-106
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Frauenfeld
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Stettfurt
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Abts von Einsiedeln)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Stettfurt
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Stettfurt (Niedere Schule, reformiert)

16.02.1799

Antworten auf die Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Stettfort ist eine Schule. — Dieses Dorf, welches, nebst einigen dazu gehörigen Höfen, eine eigne Gemeinde und Kirchgemeinde ausmacht, gehört zu dem District Frauenfeld, im Kanton Thurgau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zum Schulbezirk gehörigen 12. Haüser liegen alle innerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die 3. zum Schulbezirke gehörigen Höfe heißen: — Köhl, Stauden, u: Rugkenbühl, jedes Eine Viertelstunde vom Schulorte entfernt. Die Anzahl der Schulkinder von Köhl ist 9; von Stauden dießmal keins; und von dem Rugenbühl 2.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise entfernt, sind folgende: 1. Kalthaüseren auf Eine Viertelstunde 2. Mazingen auf Eine Viertelstunde. 3. Thundorf auf eine halbe Stunde. 4-5. Lommis und Wingarten auf eine halbe Stunde. 6. Lustorf auf eine Stunde.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird Gedächtniß-Uebung, Lesen u: Schreiben gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter von Martini bis Ostern gehalten, und im Sommer alle Wochen 1. Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Die eingeführten Schulbücher sind: — das Namen-Büchlein, der Lehrmeister, das Waser-Büchlein, das Catechismus Buch, und das Neüe Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften verfertiget der Schulmeister; er fängt bey den einfachen Buchstaben an, fährt dann zu ein, u: sodann zu mehrsilbichen Worten fort, und endlich gibt es Vorschriften von von ganzen Zeduln.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 6. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 5. Classen eingehteilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher hat die Bürgerschaft durch Mehrheit der Stimmen den Schulmeister erwählt.
Der jezige ist Hs Ulrich Nußberger von Stettfort, seines Alters 50. Jahre u: 4. Monat; — hat eine Familie, 5. Kinder und ist seines Handwerks ein Zimmermann, welches er neben den Lehramt immer nach treibt.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bisher hat die Bürgerschaft durch Mehrheit der Stimmen den Schulmeister erwählt.
Der jezige ist Hs Ulrich Nußberger von Stettfort, seines Alters 50. Jahre u: 4. Monat; — hat eine Familie, 5. Kinder und ist seines Handwerks ein Zimmermann, welches er neben den Lehramt immer nach treibt.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

80-90. Kinder besuchen überhaupt die Schule. Jm Winter gegen 50. Knaben, u: 40 Mädchen. Jm Sommer ungefehr 25. Knaben u: 20 Mädchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Es ist kein e besonderer Schulfund vorhanden, sonder er ist mit dem Kirchengut vereinigt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Es ist kein e besonderer Schulfund vorhanden, sonder er ist mit dem Kirchengut vereinigt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist ein Schulgeld eingeführt, jede Haushaltung nemlich, welche Kinder beschulen läßt, bezahlt jährlich 3. Bazen.

IV.15 Schulhaus.

Zu Stettfurt ist kein Schulhaus, auch keine eigene Schulstube n, sonder der Lehrer muß die seinige und zwar unentgältlich dazu widmen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Stettfort
im Kanton Thurgau
den 16 ten Hornung 1799.

Zitierempfehlung: