Langdorf (Transkription Nr. 688)

Schulort: Langdorf
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 119-120
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Frauenfeld
Agentschaft 1799: Langdorf
Kirchgemeinde 1799: Frauenfeld
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Frauenfeld
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Langdorf (Niedere Schule, reformiert)

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Langdorf.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchen Gemeine Frauenfeld und diese Gemeind hat ihre eignen Agenten.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Frauenfeld.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Thurgeü

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Oberkirch und Bahalden

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Oberkirch eine Viertelstund entf. Bahalden auch eine Viertelst:

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Und kommen von Oberkirch in die Schule 6 Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a Frauenfeld eine halbe Viert: St:
b Kurzdorf auch eine Halbe Viert: St:
c Straß 3 Viertel Stund
d Horgenbach eine Stund
e Gachnang auch eine Stund
d Büehl 2 Viertelstund
e Niderherten eine Viert: Stund
f Welhausen und Felben eine St:

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren Lesen Singen Schreiben, Geschriebenes Lesen und auch etwas Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter 18 Wochen
Jm Sommer an den Samstagen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] das Nammenbüchlein der Lehrmeister Psalter Zeügnuß Psalmenbuch das Testament das Waßerbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es werden ihnen zu gewüßer zeit Vorschriften gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

8 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind in Klaßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Nach dem Examen, die ganze Gemeind, in beysein Bürger Pfarrers durch die mehrheit der Stimmen.

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Strupler.

III.11.c Wo ist er her?

er ist Bürger am ort.

III.11.d Wie alt?

27 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau ein Kind und Schweher und, Schwiger.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

2. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist an gleichem Ort gewesen und hat sich auf den güteren beschäftiget.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben und Madchen 54.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben und Mädchen 20.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

40 450 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von Güthätigen Leüten die ohne Leiberben Gestorben, und die einten mehr die einten minder in die Schule vermachet haben.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] ja

IV.15 Schulhaus.

es ist keins, und der Schulmeister bekomt auch keinen Zins für seine Schulstube.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

es ist keins, und der Schulmeister bekomt auch keinen Zins für seine Schulstube.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Er bekomt an Geld {18 fl.} und Holz einen wagen voll.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Das Geld aus dem Schulfond, und das Holz von dem Gemeind Holz.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

zu den 18. fl. noch von einem jeden Kind alle Wochen einen xr.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchen Gut haben die Herren Evangelischen an dem Exammen das Papir und die Ring geben.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Einen Vierling Heüwachs für die Sommer Schul, und einen Vierling Heüwachs für die Winter Schul.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: