Fankhausgraben, Brandöschgraben (Transkription Nr. 670)

Schulorte: Fankhausgraben, Brandöschgraben
Konfession der Orte: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 83-84v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberemmental
Agentschaft 1799: Trub
Kirchgemeinde 1799: Trub
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Trub
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

04.05.1799

BEANTWORTUNG. der Fragen, über den zustand der Schulen; zu Trub.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Fankhaus-graben.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein bezirk von Täler und Bärgen, da die wonungen verströüt sind.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

gehörd zu der Gemeinde Trub.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Agentschaft Trub.

I.1.d In welchem Distrikt?

zu dem distrikt ober-Ementhal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn diesem Schulbezirke sind in der nechsten viertelstund 25. Häüser. in der zweiten 20. in der driten 10. in der Vierten 6. in der Fünften 5.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

obige 66. Häüser hat indes ein sonderbaren namen, solche hier zu beschreiben hilft nichts etc. etc.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Bis zu der nechsten Schul ists ein stund.

I.4.a Ihre Namen.

Trubdörfli. Brandösch-graben.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

jede von diesen 2. ist ein stund entlägen.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Es wird gelert, Buchstabieren, Lesen, außwendig lerne, singen, Schreiben etc.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird im Winter gehalten; Etwa 10. wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher, das Namenbüchli, Heidelberger Catechismus, Testament, Psalmenbuch, und die Bibel etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, hat man keine gehabt, sonder der Schulmeister mus solche machen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret Täglich 6. stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Claßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

wird von der Gemeind bestelt, durch den B. Br. Pfarrer exameniert etc.

III.11.b Wie heißt er?

Er heiset Hans Boumgarter.

III.11.c Wo ist er her?

Er ist aus dem Fankhaus-graben zu Trub.

III.11.d Wie alt?

bey 30. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist ledig, hat also keine familen.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

nur ein Jahr ist er Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist bey seinen elteren; und thut Landarbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

neben dem Schuldienst macht er Landarbeit.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

es besuchen diese Schul 108. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 60. Knaben 48. Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

nichts

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Ja es ist Schulgut, in Capedalien.

IV.13.b Wie stark ist er?

Es ist 576. kr.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

ist ein altes härkomen zum theil, und 300. kr. davon ist ein geschänk vom emaligen Herrn Landvogt Jth auf Trachselwald.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Ney ist mit keinem anderen Gut vereiniget.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

es ist ein übung an dem Schulexamen den Kinderen Geld auszutheilen, nach dem sie mer oder weniger könen etc.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist kein eigenes.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

wird in einem Baurenhaus ein stuben empfangen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Die Gemeind empfacht ein stuben.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die ganze Gemeinde Trub.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Jst alles in Barem Geld.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

die Quellen ist die Cap. zinsen, und was die nicht hinreichent sind, wird durch anlagen oder Däll beygeschoßen etc.
Alle nachkomende fragen sind schon oben beantwortet, und ist mer nicht nötig.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB. ||[Seite 4] NB. Der gleiche Schulmeister hat ein zweite Schul, in dem Brandösch-Graben, mit deren sich in allen theilen verhaltet wie mit deren im Fankhausgraben nur sind alda weniger wonungen, und weniger Kinder er haltet alda bey 9. wochen Schul. und sein ganzer lon ist von 16. bis 19. Kronen.

Unterschrift

Also in antword abgefaßt in Trub den 4.tn May 1799 Namens des Schulmeister, Gemeinds Schreiber Wüterich

Zitierempfehlung: