Bleienbach (Transkription Nr. 663)

Schulort: Bleienbach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 63-64v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bleienbach
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bleienbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bleienbach (Niedere Schule, reformiert)

08.03.1799

Anttwort
Über das Schulwäsen zu Bleyenbach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bleyenbach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

oben beantwortet.

I.1.d In welchem Distrikt?

Langenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die witesten haben nicht mehr als ein Viertel Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Oberbüzberg ist 1/4 Stund von der Schull, kommen drey Kinder in die Schull.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Madiswyl Lozwyl, Langenthal, Aarwangen Thunstetten Hz: Buchsee und Thörigen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

das ABC, Buchstabieren, Läsen, Schreiben, Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja, doch im Sommer in einer Wochen 1/2 Tag. Von Anfang Wintermonats, bis Ends Merzen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das ABC Büchly, der Heidelbergische Catechismuß, das Neüe Testament, das Psalmenbuch, und die Anfänge der Christlichen Lehr

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Weiß nicht was durch diese Frag verstanden wird.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

halb Neün Uhr Morgens bis Eilf halb ein Uhr Nachmittag bis drey.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

eigentlich nicht, doch Sizen die bej eind einander wo das gliche Lehrent

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bürger pfarrer.

III.11.b Wie heißt er?

Niclaus Büzberger,

III.11.c Wo ist er her?

von Bleyenbach,

III.11.d Wie alt?

46. Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja, 2. Knaben,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

29. Jahr,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn der Schull; keinen, er war bloß ein Schuller aus der Schull, kam er wieder als Lehrer in die Schull.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja! er war {ist} auch Weibel, und Munizipalpresident.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

60. 70. bis 80. und drüber. Knaben und Mägdlein ohngefehr gleichviel

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

10. 20. bis 30.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ein wenig,

IV.13.b Wie stark ist er?

kr. 50.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] mit dem Kirchengutt,

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein!

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

alt,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ein Schullstuebe, nebst Wohnung für den Schull-Lehrer,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

das Einkommen {ist} bestehet im durchschnit in kr. 50. Jährlich, bestehet in einer Wohnung, Ligende Gütter und etwas Geld.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bleyenbach den 8ten Merz 1799 Niclaus Büzberger Schullehrer.

Zitierempfehlung: