Lotzwil (Transkription Nr. 662)

Schulort: Lotzwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 61-62v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799: Lotzwil
Kirchgemeinde 1799: Lotzwil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Lotzwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lotzwil (Niedere Schule, reformiert)

07.03.1799

ANTWORTEN; — AUF DIE FRAGEN, ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE LOZWYL.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

LOZWYL.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Eine eigene Agentschaft. eine eigene Kirchgemeinde, wohin Gutenburg, Rütschelen und Ober- Steckholz kirchspänig — die zwey leztern Gemeinden aber mit eigenen Schulen versehen sind.

I.1.d In welchem Distrikt?

Langenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen Häüser 18.
Jnnerthalb des Umkreises der zweyten Viertelstunde Häüser 2.
[Summa] 20.
NB. Jm dorf sind 77.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

1. Gutenburg; ist eine eigene Gemeine, und hat Häüser 9.
2. das Badhaus, eine Wirthschaft Häüser 1.
3. der Rein am Schauenberg Häüser 1.
4. Kleinholz; sind kleine, auf das gemeine Land gebaute — aber zur Gemeine Lozwyl gehörige Häüser 7.
5. der Mattenhoof, Häüser 1.
6. der Weydhoof, Häüser 1.
Wie oben [Summa] 20.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Von der Schule Lozwyl bis;
1. Gutenburg 1/4 Stund. Kommen Kinder 10.
2. Jns Badhaus 1/4 Stund. Kommen Kinder 1.
3. An Rein 1/4 Stund. Kommen Kinder 2.
4. Jns Kleinholz 1/4 Stund. Kommen Kinder 10.
5. Jn Mattenhoof 1/2 Stund.
6. Jn Weydhoof 1/2 Stund. Kommen Kinder 2.
[Summa] 25.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] 1. Langenthal 1/2 Stund.
2. Thunstetten 1/2 Stund.
3. Bleyenbach 1/2 Stund.
4. Rütschelen 1/2 Stund.
5. Madiswyl 1/2 Stund.
6. Büzberg 3/4 Stund.
7. Thörigen 1. Stund
8. Leymiswyl 1. Stund
9. Dietwyl 1. Stund
10. Obersteckholz 1. Stund
11. Untersteckholz 1. Stund
12. Melchnau 1. Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Unterscheidungszeichen kennen Auswendig; Schreiben, Rechnen, Singen, und auch empfangen die Kinder Unterricht in der Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Hauptsächlich im Winter; von Anfangs 9bris bis Ende des Merzmonats. Auch im Sommer 4. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Anfänge der Christlichen Lehre, Heidelberger, Psalmbuch, Festgesangbuch, das neü Testament, und seit 1.tn Januar, lezthin, auch Gellerts Oden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Neben den Obrigkeitlichen Schulordnungen, ist annoch eine gute Vorschrift vom Bürger Pfarrer

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag von 8. bis 11. und Nachmittag von 1. bis 3. Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. Auch die Tage sind bestimmt, zum singen, schreiben etc.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Bürger Pfarrer hat, in Beyseyn der Gemeind- Vorsteher, den Schullehrer in allem examiniert und erwählet, hernach ist der Erwälte vom Oberamtsman bestätigt worden

III.11.b Wie heißt er?

Andreas Salomon Herren.

III.11.c Wo ist er her?

Von Mühliberg und Schooren.

III.11.d Wie alt?

Drey und Vierzig Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Ehefrau; — und einen 20. jährigen Sohn, der schon drey Jahre lang in Mühliberg Lehrer ist.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Siebenzehen Jahre. Hier 15., und in Jeüß bey Murten 2. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Langenthal. — Trexlen, Seßelmachen und Schreiber

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Offentliche Leichenreden halten. Und nun
seit ||[Seite 3] seit dem 19.tn Xbr. 1798. ist er auch (so wie viele seiner Amtsbrüder) Munizipalitäts Sekretair.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Cirka 175.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 96. Mädchen 79.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 79. Mädchen 69.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

kr. 210. — Davon kr. 110. für Schulbücher für die Kinder bestimmt sind, und aus dem Zins angeschaft werden müßen;

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Sie sind in 4. Cap. hinter Partikularen am Zins.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

die übrigen kr. 100. sind, zur Sicherheit im Allmosengut; der Zins wird an fleißige dürftige Kinder verwendet, davon hat der Lehrer 20., der Allmosner 7. bz. 2. xr. Alles aus Befehl des Stifters.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jährlich wird aus der Gemeindkaße, am Schulexamen, einiches Geld unter die Kinder vertheilt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst neü. Mit angenehmer Wohnung, für den Lehrer, versehen. Die Schulstube ist um die Hälfte zu klein.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Jn Geld und Getreide. Holz, genugsam, aber nicht als Besoldung; Weil der Lehrer es machen und führen muß.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Holz, aus gemeinem Wald. Geld — aus der Gemeindkaße — Kirchengut — Schulfund — und Haushaltungen; das Getreid von Partikularen, per 12. Jucharten 1. Määs Korn. (Circa 60. Määs)

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

20. bz.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

kr. 15.

IV.16.B.e Kirchengütern?

88. bz. — Thut kr. 19. 8. bz.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Von Circa 143. Haushaltungen a 4. und 10. a 2 bz. Thut kr. 23. 17. bz.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ein klein Krautgärtlein, 1/8 Jucharten Beünden und ohngefehr 3/4 Jucharten Moos (Gemeines Land).

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNGEN.
1. Leztgemeldtes Stück Moos hat die Beschwerde auf sich, das bey A. vermeldte Holz dafür machen und führen zu laßen. Als in dem Jahr 1767. das gemeine
Land ||[Seite 6] Land getheilt wurde, so ward, laut vorhandenem Reglement anbefohlen: dem Herr Pfarrer, dem Freyweibel, Schulmeister und Sigrist, jedem 1. Stück Land voraus zu geben. Es ward befolgt. des Schulmeisters aber allein (wegen bemeldtem Holz) beschweret, das doch nicht größer als der andern ist. die Gemeine sollte billich die Beschwerd wegnehmen.
2. Man gäbe dem Lehrer einen Gehülfen, wenn man nur Besöldung für denselben zu erheben wüßte. Es wäre eine tringende Nothwendigkeit; denn eine solche Anzahl Kinder, kann von einem einzelen Lehrer unmüglich stark befördert werden.

Unterschrift

Lozwyl den 7.ten Merz 1799. Andreas Salomon Herren Schulmeister.
Von der Schule Lozwyl.

Zitierempfehlung: