Leimiswil (Transkription Nr. 661)

Schulort: Leimiswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 57-60v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Rohrbach
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Madiswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Leimiswil (Niedere Schule, reformiert)

08.03.1799

Freyheit. Gleichheit.
Zutrauen. Einigkeit.
Beantwortung, der Fragen, über den Zustand der Schulen an jedem Orte in Helvetien. — pro Leimiswyl.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Leimiswyl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst eine zerstreüte Gemeinde, bestehet meistens aus Hööfen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchgemeind Rohrbach.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm Districkt Langenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Haüser in der Entfernung 1/8. Stund sind 39. 1/4. Stund sind 32. 1/2 Stund sind 6. Summa 77.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schulbezirke gehören die Hööfe Urbwyl, Käsershaus, Bey der Linden Steinhaufen, Eichholz, Lindenholz, und Weinstägen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Schulen auf eine Stund im Umkreise, sind Entfernt Ursenbach 1/2 Stund. Dietwyl 1/2 Stund. Madiswyl 3/4 Stund. Thörigen 1 Stund. Rütschelen 1. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehrt. das Buchstabieren Lesen, Singen, Schreiben, Rechnen, die Ortographie, und Religion. Auch wann es Verlangt wurde, so häte der jezige Schullehrer, Freüde, in den Anfängen der Aritmetick, Geographie, und Geometerie Letzgen zu geben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird hier gehalten, von Martini bis Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher, sind eingeführt: Eine Bibel in fol: der Gemeind gehörig. Die Lobwaserischen Psalmen, Das Neue Testament, Joh: Hübners Biblische Historien, Lampens, und Pfarrer Gantings Unterricht, Der Heidelberger, und Berner Catechismus.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Schul Vorschrifften, Sind Von dieser meiner Eignen Hand.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul daurt Täglich 6. Stund. Winterszeit wird alle Sonntag, und Sommerszeit über den anderen Sonntag Kinderlehr gehalten; auch Von Jedermann in starker Anzahl besucht.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn Vier bis Sechs Claßen sind die Kinder Eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Jm letst Verwichnen Wintermonat; Erwehlt, durch die Municipalität, Darauf durch die ganze Gemeind, mit Einwilligung Bürger Pfarrers zu Rohrbach Bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

Heißt, Johann Jacob Kopp.

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig Von Wiedlisbach, Districks Wangen.

III.11.d Wie alt?

Jst gebohren den 21ten May Anno 1724. — Hiemit auf künfftigen May, alt 75. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Famille, nur noch ein Sohn bey leben, welcher Ver ehelichet, und 7. Jahr zu Ligerz die Schule in beyden Sprachen Versehen hate.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Die Länge meiner Schularbeit, ist Seit Herstmt. 1748. bis Martini 1755. in der Statt Laupen 7. Jahr; Von da bis 1798. in dem Heymath zu Wiedlisbach 43. Jahr; Von Martini bis dato 5. Monat allhier. Summa 50 1/2 Jahr!

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Neben der Schularbeit, habe zu Laupen der Landschreiberei gearbeitet: zu Wiedlisbach aber, habe die Burgerschreiberey, und die Postverwaltung Versehen.
Weilen aber die Schule all dorten, bis auf 150. Kinder angewachsen: auch die Dinge dieser Zeit, sich der Gestalten Veränderet, so habe für Gut befunden, einen so großen Last ||[Seite 4] Last von Arbeit, gegen einen geringeren zu Vertauschen: — Jn deme ich, Gott seye Dank! noch bey Kräfften Gesund, und bis Dato noch ohne Brüllen Arbeiten kann.
Nota: Beyfüegend aber, bin getrungen zu melden, daß ich von meinen Eltern Nichts Ererbt, und das ich unvermeidliche Unglücks- Fälle erlitten habe! So daß jezo mein Vermögen sehr gering, und Leicht geworden.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben meinem jezigen Lehramte, habe zu weilen, mit Waisen- und Vogts-Rechnungen zu thun.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben, bey 33. Töchtern bey 37. Summa 70.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommerschul nur etlich Wochen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts verhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keins eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 5] Schulhaus, gehört der Gemeind, ist alt.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Hat eine Schulstuben, und ein Wohnstübli Abpart.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Erhaltung dieses, wird Von der Gemeind besorgt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

A: Jn Geld, welches wie andere Abgaben, Von der Gemeind getellet, und Jährlich im Aprill mit Zwey und Zwänzig Bern- Kronen Bezahlt wird.
B. g. An dem Schulhaus ligt ohngefehr ein Halb Jucharten Kraut- und Baumgarten, die der Schulmeister zu Nuzen hat.
A. Schulholz; Weilen hier keine Allment, und gemein Holz, sich befindt, So kaufft die Gemeind das Holz für den Schulofen: der Schulmeister aber, muß das Brönnholz so Er für seine Haushaltung braucht auch Kauffen, welches für denselben ein beschwerlicher Artickel ist.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Jst alles in obigem Begriffen.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Auf. ||[Seite 6] Auf dieses hin, sind die Vorstehenden Fragen, in beyseyn der Hier Unterschriebnen Vorgesezten, gehorsambst Beantwortet, und Eigenhändig außgefertiget worden.

Unterschrift

Mit Republikanischem Gruß! Jn Leimiswyl den 8.ten Merz 1799. Durch Johan Jacob Kopp Schuldiener

Zitierempfehlung: