Steineloh (Transkription Nr. 66)

Schulort: Steineloh
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 15-16v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Arbon
Agentschaft 1799: Kratzern
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Roggwil
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

E: W: Bürger Stadthalter: Laut aufoderung, gebe hier mit Beantwortung, auf die anfragen über den Zustand der Schulle an Jedem orthe

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schull ist zu Steini Loh.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Weiller unweit Arbon

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

gehört auch zu der Gemeinde Arbon

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agenttenschaft Krazeren: Daniel Kugler

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt Arbon

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Turgäü

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu diesem Schullbezirk gehörren 3 Dörffer darvon 2. Ein 1/4 Stund von der Schull entfernth; namlich Steini Loh Fraßnath, und Krazeren, Circa 50 Häüser haben 50 Schullkinder, zu diesen kommen v. Einer 1/2 Stund herr von Feylen 2: Kinder, mehr 1/2 Viertelstund v. Bühl und Waldhoff 6. Kindr. 1. Viertelstund entfernth. Walliß Dorff 2: Kindr sind also in allem 56: Heüser:

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Benachbarte Schullen sind a: Roggweill Gemeind Roggweil 1. Stund Entfehrnt b. Pfarrey Arbon 1/2 Stund Entfehrnt c. Speisers Lehn 1 Stund d. Gemeind Egnach Ringgen Zeichen 1/2 Stund Entf: e. Buch auch G. Egnach 1 Stund Entf.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Vom Buchstaben kenen zulehrnen, biß zum guth Lesen und Schreiben, wie auch aus wendige Religions sachen zu lehrnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Schullen werden gehalten Z. B. v. Martini biß Jacobi:

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schull Bücher, bestehen Erstlich daß Alphabet: odr Namen Büchlein, demnach groß u klein Catchißmo, Sprüch Bruch oder Zeügnuße, wie auch Psaltr. und Testament, darneben werden auch Zeitungen und Brieffe geleßen, zu understüzung deswohl Lesens,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, werden von dem Schull Mstr: selbsten gestelt welche den Jnhalt haben aus Geistlichen Bücheren

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 3] die Schulle Daurret Taglich 6. Stunden, Morgens 8 Uhr. biß 11. Uhr. — Nachmittag. v. 1 Uhr biß Abend 4 Uhr, Zum Singen und Rechnen haltet man Nachtschull:

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind Zwar in keine Claßen eingetheilt sonder der Schull Lehrer lehrt ein jegliches Kind nach seiner Fähigkeit:

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

den Schullmstr. sezet ein Jewilligr Reformierter Pfarr Herr, wie auch die regierenden Vorgesezten,

III.11.b Wie heißt er?

Nammens Hanß Geörg Kreiß

III.11.c Wo ist er her?

Bürger in Steini Loh:

III.11.d Wie alt?

alt 34 Jahr;

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat ein Weib und 3 kleine Kinder, deren das 1ste 6. Jahr.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

beyläüfig 8. Jahr erwehlter Schull Lehrer,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorherro hate er seinem Vatter Seeligen, der auch 47. Jahr Schull Lehrer gewesen best seiner möglichkeit undrstüzt

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jch habe sonst gahr keinen andern Beruff, als den Schwachen Schulldienst, habe auch keine Felder zu arbeitten, obgleich daß Zutrauen der Elteren, Der Fleiß der Kinder, und der Seegen des Himmels meine kleine besoldung, um etwaß vergrößeren, so warren darbey nach die klemen Zeiten, die mir nach oft mahl den Schlaff Rauben,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 4] Jm Wintr. eine Zeitlang etwa 2. Monat bis 60. Kindr. u. dan durch den Somer biß Jacobi 40. 30. biß 20. Kindr Jedrzeit die Helfte von jedem geschlecht beynahe, kam also der mittelpunkt durch aus der ertrag wochentlich nicht mehr als von 40.zig Kinderen geachtet werden,

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schullfond nichts.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

vor die {Wochen} zahlt jedes Schull kind nur 3 xr. wie vor alters herr den armen oder gemeinen Bürgeren Zahlen die Vorgesezten aus dem Armenguth, und eben aus diesem guth beziehe ich Jährlich 6 fl. vor Holzgelt:

IV.15 Schulhaus.

hingegen habe ich kein Eigen Schull Hauß, sonder es gehört meiner Alten Mutter, u. uns 5. geschwisterten, muß alle Jahr meiner Mutter vor hauß Zinß 8 fl. bezahlen,

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

hingegen habe ich kein Eigen Schull Hauß, sonder es gehört meiner Alten Mutter, u. uns 5. geschwisterten, muß alle Jahr meiner Mutter vor hauß Zinß 8 fl. bezahlen,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

nichts:
nun kann man sehen die Art, beschaffenheit, Einkünfte, u. erwartet also eine verbeßerung u. undrstüzung!

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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