Brittnau (Transkription Nr. 644)

Schulort: Brittnau
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 22-23
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799: Brittnau
Kirchgemeinde 1799: Brittnau
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Brittnau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Brittnau (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der vorgelegten Fragen über die Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schule zu Brittnau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

zur Gemeinde Brittnau.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Pfarrey und Agentschaft gleichen Namens.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Langenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

etwa 114. Haüser im Zirkel der nächsten Viertelstunde. etwa 6. Haüser im Zirkel der zweyten Viertelstunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zur Schule gehörige Örter:
* Dorf Haüser 45. Entfernung — stund Kinder 67.
Aker Haüser 2. Entfernung — stund Kinder 1.
Wigern Haüser 2. Entfernung 1/4. stund Kinder 9.
Scheürberg Haüser 31. Entfernung 1/4. stund Kinder 35.
Bergaker Haüser 2. Entfernung 1/4. stund Kinder 4.
Graben Haüser 9. Entfernung 1/4. stund Kinder 11. Vorstadt Haüser 23. Entfernung 1/4. stund Kinder 30.
Hardt Haüser 3. Entfernung 1/2. stund Kinder 6.
Altachen Haüser 3. Entfernung 1/2. stund Kinder 3.
Summa Haüser 120. Kinder 166. **

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] Mättenwyl. Strengelbach. Reiden. Langnau. Diese sind von einer halben bis auf eine Stunde vom Dorfe Brittnau entfernet.
Die zwey erstern liegen im Kanton Bern Die zwey leztern im Kanton Luzern

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchtabieren und Lesen, Auswendig lernen von Religions büchern. Schreiben. Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winterschulen währen von Mitte Wintermonats bis zu Ende Merzens. Sommerschule wochentlich 1. Tag, aus genommen in der Ernde und andern Zeiten vieler Arbeit auf dem Land

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher, der Heidelbergische Catechismus, Psalmenbuch Hübners biblische Historie.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es werden Vorschriften vorgelegt auf besondern Zedeln, welche Sittensprüche, Klugheitsregeln u. dergleichen enthalten Wenn aber hier die Schulordnungen gemeint sind, so dienet zur Antwort, daß man sich an der von der Alten Regierung eingeführten zu halten pflegte.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

täglich 6. Stunden, am Samstag 5.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

So viel möglich in Klaßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der Schulmeister ist von den Alten Vorgesezten, und dem Pfarrer erwählt, vom Amtmann bestätigt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Namens Samuel Otth.

III.11.c Wo ist er her?

von Brittnau.

III.11.d Wie alt?

Alt 43. Jahr, gebohren 1756.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

lebt in erster Ehe, hat einen 13. jährigen Sohn.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist 20. Jahr lang Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

hielt sich vorher in der Gemeinde auf, ist ein Glaser, Steinhauer und Maurer.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

arbeitet auf jeder dieser Profeßionen, so viel ihme die Schulgeschäfte zulaßen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder. Knaben 80. Mädchen 86. Summa 166. Jm Sommer sollten sie alle zur Schule kommen, aber es geschieht sehr nachläßig.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Keine Schulstiftung.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

ware auch niemls Schulgeld üblich.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus alt, der untere Stok von Steinen, der obere von Ringwerk, ist vieler Reparationen bedürftig, bisher wohnte der Schulmeister selbst darinn, die Gemeind unterhaltet das Haus.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulhaus alt, der untere Stok von Steinen, der obere von Ringwerk, ist vieler Reparationen bedürftig, bisher wohnte der Schulmeister selbst darinn, die Gemeind unterhaltet das Haus.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen 62 L. 10. s.
An Getreide. Zwey Malter und 4 Fiertel Korn, ein halb Malter oder 8 Fiertel Haber, ein Achtels Juharten Akerland, freye Beholzung.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Kommt alles aus dem Kirchengut der Gemeinde Brittnau.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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