Aarwangen (Transkription Nr. 637)

Schulort: Aarwangen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 9-10v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Langenthal
Agentschaft 1799: Aarwangen
Kirchgemeinde 1799: Aarwangen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Aarwangen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Aarwangen (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG der FRAGEN über den Zustand der Schulen zu Aarwangen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Aarwangen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind und Agentschaft Aarwangen

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikte Langenthal

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern gehörig

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm Umkreise der Ersten-Viertelstunde befinden sich 138 Häüser, und in der zweyten Entfernung sind 12 Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a Aarwangen, Mumenthal eine Viertelstunde senden 45 Kinder
b Meiniswyl, und Haldimos, eine kleine Halbestund 10 Kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a Langenthal, Rogwyl, Weynau, Büzberg und Baumgarten
b Banwyl, Kirchspiel Aarwangen, eine halbe Stunde Schwarzenhäüsern, Kirchspiel Niederbipp, eine Viertelstunde

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabiren, Lesen, Schreiben, Rechnen, auswendig wird gelehrnt, der Heidelbergische Catechismus und Psalmen Davids, Hübners Historien und Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winterschulen nehmen ihren Anfang, mit anfangs Wintermonat, und endigen sich auf Ostern oder anfangs April
Für die Sommerschul, wird zu gelegener Zeit, etwelche Wochen bestimmt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Anfänge Christlicherlehr, Heidelbergischer Catechismus, die Psalmen Davids, Hübners Hist: das Neüe und Alte Testament Auch werden die Winterkinderlehren, durch den Schullehrer in der Schulstuben gehalten

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die ||[Seite 2] Die Schulordnung von 1720. ist die Vorschrift

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag von 8 bis 11. Uhr, Nachmittag v: halb Ein bis 3 Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 4 Klaßen getheilt, Buchstabir: Lesende, Auswendig lernende, und Schreibende

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Amtleüte, Pfarrer und Vorgesetzte.

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Egger.

III.11.c Wo ist er her?

Von Aarwangen.

III.11.d Wie alt?

54 Jahre alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Zwey Kinder, ein Knab und eine Tochter

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

15. Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

An seinem Wohnort in Aarwangen Arbeitete auf der Schreiner Profeßion

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Wegen geringer Besoldung ist er genöthiget, durch einen Gesellen und dem Sohn, die Profeßion fortzusetzen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sind nach der Schulleisten 180.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Des Winters, werden besucht von Knaben bei 70. von Töchtern bis 50. je nach dem die Witterung ist, mehr oder weniger

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Des Sommers, von Knaben und Töchtern, von 70 bis 80. Es wird auch durch den Sommer alle Sontag vor der Kinderlehr in der Kirchen eine Stunde durch den Schullehrer, mit der kleinern Jugend, Vorkinderlehr gehalten

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von zusamen gelegtem Geld.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Wird in die Kirchenrechnung eingetragen

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst noch in zimlich gutem Zustand: — Jst aber keine Scheür zum einlegen, noch Stallung vor eine S. v. Kuh zu halten: — deswegen ist der Schullehrer genöthigt auch das wenige so er hat, auf seine eigenen Umkösten anderswo einzulegen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 3] Jst auf der Schulstuben eine Wohnung für den Schullehrer.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld fünfzig Bernkronen, nebst Schulholz

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Wird von der Gemeind zusamengelegt

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Wird von der Gemeind zusamengelegt

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Die obbeschriebenen fünfzig Bernkronen

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Bünden zu einem Mäs Hanfsamen, Ein Garten

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNG.
1. Wenn bey guter Witterung die Kinder zahlreich sich einfinden, so ist der Schullehrer genöthiget, seinen erwachsenen Sohn in der Schule als Gehülfen zu gebrauchen.
2. Es muß der Lehrer, das von der Gemeind gegebene Holz bei dem Haus auf seine eigene Kösten scheitern laßen.
3. Und wann der Hauszins von der Einlegung des wenigen Heües und Garben, so der Schullehrer zahlen muß, weil kein Scheürwerk, wie schon gemeldt bey dem Schulhaus ist, so wird der Schullohn, wann nur diese hier gemelten Kösten, und Versäümniße abgezogen werden, wenigstens um 10 kr. geschmählert, also daß sich ein Lehrer mit dem Überrest in eigner Person nicht imstand ist, in sonderheit bey theüren Zeiten durch zu bringen
4. Anmerkungen weren noch viele zu machen: — aber Ach!!! Bey einer so starken Schule; wenigem Verdienst, und anders mehr. Hoffe aber, daß die Geburthsschmerzen bald zu ihrem Ende, und eine beßere Aufklährung nahe seye

Unterschrift

Jakob Egger Schullehrer in Aarwangen

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