Wasterkingen (Transkription Nr. 631)

Schulort: Wasterkingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 139-140v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Wil (ZH)
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wasterkingen
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

22.02.1799

Beantwortung der Fragen über den zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wasterkingen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein dorf — ja von 53 Bürgern

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ja

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Nach Weyl — ist aber ein Filial von wyl allwo der Brgr Pfarer yeder dritten Sonntag eine Kinderlehr und alle drey wuchen ein mahl eine Wuchenpredig Haltet

I.1.d In welchem Distrikt?

Bülach.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

das ganze dorf ist nohe beysammen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

zum schulbezirk gehört nur das dorf allein

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Hündtwangen 1/2 Stund Weyl 1 Stund Eglisau 1 Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen schreiben singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm winter alle Tage von Martini bis Ende des Merzens Jm sommer jede wuhe zwey ganze Tage

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Kleine und großer Catichismus zeügnus Psalter, schuhl und Hauß, oder so genanntes waser Büchlein, Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wann die Kinder die buchstaben schriben gelehrnt so wird den ihnen dann zuerst eine zeiliten Worte nachher ganze Linien vorgeschriben dann erst ganze Vorschriften hernach schreiben sie auswendig

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Morgen von 8 bis 11, Mitags von 1 bis 4 Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja — 1. welche nach buchstabiren, 2. die welche lesen lehren, 3. die welche fertig lesen und schreiben lehren

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Vorher das Examinator {Convent} in Zurich der dis malige wurde von einichen Glidren des Coutents examiniert dan von der Verwaltungs Kammer erwehlt

III.11.b Wie heißt er?

Michael Stuhlinger.

III.11.c Wo ist er her?

Von Waserkingen.

III.11.d Wie alt?

26 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst noch ledig.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sinnt dem 8 Novembris 1798

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War bei meinen Elteren und nebst der Feld arbeit arbeitete er nach Lein weber

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst Meinen Lehramt wird ych im Sommer auch noch Meinen Elteren bey der arbeit beystehen müsen da ych Herzlich gewunst noch ehe ych der schuhldeinst angetreten, ych noch eine Zeit Lang an einem frömden orthe im schreiben und rechnen zu üeben und ych Hab {es} den schulunterricht in den ersten wuchen anfangen Meüste so üebter sich bei Haus so vil ihm möglich und ist auch gesint Könftigen Sommer einiche zeit lang Undterricht zu nehmen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 19
Mädchen 16

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 10
Mädchen 8

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] keiner

IV.13.b Wie stark ist er?

0

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja — Für die Winterschul zahlt yedes Kind — 24 ß. — fur die Repetier schul — 12 ß. fur die Sommerschuhl — 8 ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

die Gemeind hat kein eigen schulhaus der schullehrer muste bis dahin in seinem eignen Haus schuhl halten, worfur er aber auch keinen zins bezeicht als nur ein pahr Fuder Holz.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Mit dem schullehrers deinst ist dann nach der des Vorsingens und Meßmers vereinigt sonst wurde das Einkommen beynahe nichts seyn

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 18 fl. von ungefehr 30 beis 36 Kinder in der Winter schul
4 fl. von der Sommer schull
5 fl. von der Repetir schull
2 fl. 20 ß. für die Nacht schull
4 fl. von der Gemeind für das vorsingen und die Kinderlehr
8 fl. 20 ß. vom Mesmer dienst und die Uhr zurichten
4 fl. aus einem schulfond in zürich
Summa 46 fl.
An Getreide 1 Mtt Halb Kernen und Halb Rogen von der Gemeinde
1 Mtt Kernen von dem Grundzinß so ins schloß Eglisau gelieffrrt worden ist
alle 4 oder 5 Jahr bekam er 5 fl. aus einem partikular Fond, der in zürich für arme schulmeister gestifftet war
das Gras ab dem Kirchhof

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Anmerkung — Uberzeügt daß ich nach wieles selbest zu lehrnen Hab nahme ich bis dahin die belehrung von unserm bürger Pfarer willig und mit Fründen an und wird auch in zukonft fehrner alles gerne zu befolgen Suchen, was mir der brgr Pfarer oder brgr Schulinspektor anrathen wird

Unterschrift

Wasterkingen den 22 Hornung 1799 Michael Stühlinger Schuhlmeister

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