Wil (Transkription Nr. 630)
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- Wil (Niedere Schule, reformiert)
- Wil (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
20.02.1799
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Wyl. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Agent schaft Wyl. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Bülach. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Zürich |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Das Dorf steht nahe beyeinander. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
1. Buchenlo. a. 1/2. Stund. b. Kinder 19. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
1. Rafz. 1/2 Stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Lesen, Schreiben, und Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Nein: Auch im Somer von anfangs Mey, bis zum October wird (Heuet und Ernd ausgenomen) in der Wochen 2. Tag. Deinstag und Samstag. Schul gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Namenbüchli, der kleine und große Zürcherrische Catechismus, Zeügnus, Psalmbuch, das Neüe Testament, und zum auswendig Lernen, das so erbauliche, und allgemein beliebte Waserbüchli |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Den Anfängern, wird jedesmal vorgeschrieben, die in der 2.ten Class haben von dem Schulmeister gemachte Vorzedel, und die in der 3.ten Class müßen aus den Büchern, zuweilen auch auswendig schreiben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Vormittag 3. und in den kurzen Tagen Nachmittag 2 1/2. in den längeren Tagen auch 3. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja: |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Das Examinator Convent in Zürich. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs Jacob Heller. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Wyl. |
III.11.d | Wie alt? |
32. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Von 3. Kindern, noch 2. am leben 1. Knäblein und 1. Töchterlein. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
12. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er war 1/4. Jahr am Zürich See, in der Filial Gemeind Wetzweil, der Pfarr Herliberg, und sich daselbst zu dem Dienst eines Schulmeisters zubilden. Die übrige Zeit hat er bey seinen Elteren zugebracht, und ihnen die Oekonomischen Geschäfte besorgen helfen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramt mus er Vorsingen; und am 3.ten Sontag wann der B: Pfarrer in die Filial geth, die Kinderlehr halten. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 3] 119. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 66. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 36. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Jst nichts vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Auch nichts. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jst in gutem Stand. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Jn dem Gemeind Haus. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeind. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld. 33. fl. 32. ß. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
6. fl. aus der Gemeindskaßen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
6. fl. aus der Gemeindskaßen. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 4] Anmerkung Nebst den gemelten Schulen, wird von Martini bis Ostern, alle Montag Vormittag, von da an am Sontag zwischen der Predigt und der Kinderlehr, bis wieder zu Martini, eine Repetier schul gehalten welche von den Kindern so der alltag Schul entlaßen, bis sie sich zum Heiligen Nachtmahl unterrichten laßen besucht wird; in welcher dann die Schriften corrigiert, das Auswendig gelernte repetiert, und der Verstand, so viel möglich, durch Frag, und Antworten geuebt wird. |
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Unterschrift |
Wyl den 20.ten Hornung 1799. Hs Jacob Heller. Schulmeister |