Werrikon (Transkription Nr. 611)

Schulort: Werrikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 192v-193v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Uster
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Uster
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Zustand der schull in Werricken.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 2] Bemerckung:
Die ganze Kirch gemeind Uster, Hate Biß anhin das recht und Frey heit, ihre schull Kinder in die Haubtschull in Kirch uster zuschicken, Für den geringen winterschull lohn von ß. 16 — auch ist das schull hauß daselbst Bis dato. von der ganzen Kirch Gemeind Untter halten worden. wegen entfehrnung obiger schull. und Beschwerd der schull Kinder deswegen ist die schull in werricken entstanden, und um deßwillen, ist die gemeind werricken geneigt gewesen, ihrem schullehrer. Jährlich 12 pfund zu. verbeserung ßeines ein Kommens zu geben. wann aber Jemohls eine abänderung vorgegangen were — So Hete die gemeind bemerckte 12 pfund niemohls in eine Benachbahrte schull gegeben. auch die erfahrung Hat beweisen das die schuller, weit mehr in dieser Kleinen schull, erlehrnt haben, alls in einer Großen schull.

Unterschrift
Fliesstextantworten
Lokal

I Werricken ist eine Kleine Civill gemeind, in der Kirch gemeind Und districkt Uster, Kantton Zürich — Bestehet auß 23 hauß haltungen im Bezirck von einer halben viertelstund. die Benachbarten schullen im um Kreiß von einer Stund sind, Nänicken, Kirchuster, Nideruster. u: Greiffensee

Unterricht

II die schull Kinder Sind in 3 Klaßen eingetheilt
Erste Klaß Lehrnt Buchstabieren, Sillabieren,
Zweite Klaß, Lehrnt Leßen und aus wendig Bätten. und dem schull Reppertier untericht Beywohnen.
Drite Klaß üebt Sich im perfeckt Leßen, schreiben u: geschreibens Lesen. im aus wendig Bätten, erklähren und Reppertieren

dißere schull wird vom winttermonat Biß den Lesten merz alle Tag 3 Stund vor mittag, u: 3 Stund nach mittag gehalten.
Schull Bücher Sind ein geführt, erstlich, Nammen Büechli. Klein u: groß Cathechismus, 2. Allt und Neü Testamment, und schöne Bätt und Lehr Büecher. — vorschriften werden in anfängen nur Buchstaben nachher Silben — und dann aus altem u: Nüen Testamment gemacht.
im Sommer wird hier Keine schull gehalten — Außer am Sontag durch das ganze Jahr nach mittag 2 Stund Reppertier schull

Personal

III der schull Lehrer ist vom Stillstand, mit genehmigung der Civill gemeind. Bestelt worden. er ist allzeit ein ein wohner und Burger in der gemeind geweßen. der Jezige schull Lehrer heißt. Jacob Flußer Flunßer. und {hat} 3 Söhn und 3 töchteren er ist über 30. Jahr schullehrer Näbst der schull ist Sein Beruff Güetter Arbeit. Allt 59. Jahr
tägliche schuller Sind an der Zahl 20. 6. Knaben u: 14. töchteren

Oekonomie

IIII Sein ganzes Ein Kommen Bestehtin. 2 viertel Kernen u: 2. viert rogen von der Kirchen uster. Und 12 lb. pfundgelt von der gemeind werricken. Und 10 pfund gelt vom schull Fond in Zürich. uber daß von Jedem schuller 1 lb. ß. 6.
der schullehrer muß — die schull ohnemehres ein Kommen in seiner Eygnen Stuben halten

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