Romanshorn (Transkription Nr. 61)

Schulort: Romanshorn
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 48-51v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Arbon
Agentschaft 1799: Romanshorn
Kirchgemeinde 1799: Romanshorn
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Romanshorn
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

19.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN ROMANSHORN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

ROMANSHORN

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Romishorn ist ein ansehnliches Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeinde, wo die Kirche stehet, und derselbigen noch mehrere Dörfer eingepfart sind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Romishorn.

I.1.d In welchem Distrikt?

Arbon,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Thurgäu

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

(diese wird nach Viertelstunden bestimmt; es heisst Z.B. innerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 9 Häüsser, namlich an der Straß, zum Hoff, Gemerzhaussen, Mittelhoffen, und Oberhoffen, innerhalb des Umkreises der zweyten 10 Häusser, Hotterdingen, Castenstauden, Lochen, und Morüti, und innerhalb des Umkreises der dritten ein halbe Viertelstund 16 Häüsser, beyde Huben, Und Neü Haus.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

A. Namlich an der Straß 1. Haus 0. [Kinder]
B. Zum Hoff 6. Häüser 0. [Kinder]
C Gemerzhausen 1. Haus 0. [Kinder]
D. Mittelhofen 1. Haus 2. Kinder.
E Oberhofen 1. Haus 0 [Kinder]
F. Hotterdingen 4. Häüser 0 [Kinder]
G. Castenstauden 2 Häüser 2 Kinder.
H. Lochen 2 Haüser 0. [Kinder]
J Morüti 2 Häüser 0. [Kinder]
K. Neü Haus 1 Haus 0. [Kinder]
L. Beide Huben 16 Häüser 11 Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

A. Utweil. Oberhäüseren, und Weilen
B. Utweil ligt ein halbe stund von Romishorn, hat eine Schule und ist ein eigne Pfarrgemeinde.
||[Seite 2] C. Oberhäüseren ist ein Dorf, hat eine Schule, und gehört in die Pfarr gemeinde Romishorn, Ligt eine stund davon.
D. Weilen ist ein Dorf, Ligt eine Stund von Romishorn, hat eine Schule, gehört in die Pfarr gemeind Egnach.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabenkenntniße, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein, auch im Sommer, Von Martini bis Jakobi.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen büchlein, klein und großer Lehrmeister, Zeügniß, Psalter, Psalmenbuch, Neües Testament, Wasers Schulbuchlein, Historien von Johann Hüebner, und Biblische Erzählungen von der ascetischen Gesellschaft zu Zürich.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Einiche geschrieben von unserem Bürger Pfarrer, und einiche von dem Schulmeister selbsten,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgen um 8. Uhr bis Mittag um 11 Uhr, Nach Mittag um ein Uhr bis Abend 4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in drey Klaßen, die erste Klaß sind die A b c Kinder, die andere Klaß sind die Kinder, welche buchstabieren, die dritte Klaß sind die Kinder, welche Lesen, Schreiben und rechnen lehrnen, Es wird auch NachtSchul gehalten, welche bestimmt ist zu dem gesang; Alle Wochen drey Nächte, von Abend halb siben Uhr bis nacht 9 Uhr. die Nacht Schul wird gehalten von Martini bis Merzen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Pfarrer und die Vor gesetzten der Gemeind. Durch Examen und Zusprüche.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Ulrich Züllig.

III.11.c Wo ist er her?

aus dem Dorf Romishorn

III.11.d Wie alt?

Gebohren ANNO 1748 — DEN 18. JANUAR.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja, 4. Knaben.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sint ANNO 1777. Wurde ich zu einem Schulmeister und Vorsinger erwehlt, J in die Pfarrgemeinde Salmsach, welches {Amt } ich 8. Jahr in allem Treüen Versehen, und nach absterbung meines Seeligen Vatters ||[Seite 3] wurde ich zu einem Schulmeister und Vorsinger erwehlt, in der Pfarr gemeind Romishorn, wo die Schule gehalten wird.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey seinem Vatter Seelig in der Schule Romishorn. Eines Lein WandWebers.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja in den langen Sommer Tagen, Morgen und abend weben.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

48.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 29. Mädchen: 19

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 16. Mädchen: 20

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Jst der gleichen keine vorhanden, sondern ein jeder Haus Vatter zahlt für seine kinder, Namlich für ein jedes Kind wochentlich 3. xr.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja, Nacht Schullohn, zahlt der Armen Pfleger aus dem Armen gut — 5 fl.
Vorsingerlohn für ein Jahr wird bezahlt aus dem Kirchen gut 7 fl. 30 xr. zahlt der Kirchen Pfleger.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ja, baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nein, zwey. Jn zwey gemächern neben ein andern zu unterst, im ersten Boden.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein, gar keinen.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister selbsten, weil es sein Eigenthum ist.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld, Getreide, Wein, Holtz, und der gleichen: folgende Quellen, ist nichts vorhanden.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Werden bezahlt die armen Schul Kinder, für ein jedes Kind wochentlich 3 xr. bezahlt der Armen Pfleger, samt dem Nacht Schullohn fl. 5.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

wird bezahlt der Vorsingerlohn fl. 7; 30 xr. Wochentlich ||[Seite 4] Wochentlich zahlt ein jeder Haus Vatter für jedes Kind 3. xr.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNG. Die Schule zu Romishorn wäre jetzt etwa um 20 Kinder in der anzahl stärker, wenn nicht einiche launigte Haus Väter ihre Kinder mir entzäühen, und selbige in eine andere, benachbarte Schule schiken wurden; sie behaupten aber solche Freiheit zu haben, und aus üeben zu dörfen: Jnzwischen ist doch diese Verfahrens-art für einen Schullehrer verdrießlich und ihm nachtheilig: Zuletzt, wenn das ein und andere Kind auch in einer andern Schule nicht nach Wunsche des Vaters oder der Mutter profitiert, als dann bin ich gut genug, solche mir entzogene Kinder wieder anzunehmen.

Unterschrift

Romishorn. den 19. Tag Hornung 1799. Dies alles geschrieben von mir Hans Ulrich Züllig, Schulmeister Zu Romishorn.

Zitierempfehlung: