Büel (Transkription Nr. 607)
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- Büel (Niedere Schule, katholisch)
03.03.1799
Antwort: über begehrte fragen der schulen und ihrem zustand
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Namen deß orths, büll {am Gamser Berg} ein Verstreütes wesen, gehörig zu dem kirchgang, und agentschaft gams: in den distrikt werdenberg; in den kanton sentis lint: |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Entfernung. des schull bezirk gehörigen heüßer jm ersten umkreiß einer viertel stund, ungefähr 30 heüßer: in der 2. und 3. ohngefähr 18 |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
die Namen des berzirke gehörigen örther: 1. büll: 2. wanen, 3. weberheüßer, 4. krecybach, 5. strubenhaus 6. handegg. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Entfernung der benachbarten schullen, die erste ein starke 1/2 stund die 2. stark 3/4 stund die 3. stark 1 stund jhre Nämen: grabs: studen: werdenberg: |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
wirt bey uns nur Teütsch gelehrt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
werden die schulen, von Martiny bis Jörgy gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] schulbücher, seind kauft: setz oder haubt briff, auch was zum gehörigen gottes dienst: und der Religion nutzlich vnd bräüchig ist, wie auch was mehrers, und Minders |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
vorschriften, seind eingericht. nach den einsichten. oder Wißenschaften. des kints. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
dauret die schul Täglich ungefahr: 5. bis 6. stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
in klaßen seind sie nicht getheilt; es seind nur alles Junge kinder die biß fünff. 8. und. 12. Jahr alt seind |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
bis daher ist der schulmeister, von der gemeind. durch die mehrheit der stimen. erwelt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
sein Namen. Johan baptista thür. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? |
alter; ohngefehr. 50. Jahr: |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Mein familie ist neben dem Eheweib. 3. kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
die Zeit seines lehramte. ist. 9. Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
vorher gewesen in dortiger gemeind, mein beruff ist. vor und nach herr. die Hand arbeit, |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
schulkinder. über haubt seind. 32. knaben. 18. und Mägtlein. 14. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] schulfond. oder stiftung, betragen sich Jährlich auff 13 fl. 30 xr. welches auff ligenten grundstücken sich befindt Mehr von der gemeind, nämlich 8 fl. Mehr von der kirchen nämlich 8 fl. Mehr von der spen oder Armengut nämlich 8 fl. weillen aber die schull. in drey klaßa abgethilt ist. so hört obiges Capitall auch in drey theill getheilt zu werden, auff was weis und art. daß übrige zu samen gelegt wirdt, ist mir noch unbewust; ob es aus zusamen gelegten. gelter. der hauß vätter geschicht, wie wohl aber solcheß für ville arme fast unmöglich ist; |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. |
daß schulhauß ist ein Prifat hauß; von welchem man ordinary Jährlich 5 fl. verzinsen mus. Nebst meiner Empfehlung, in jhr huld und wohlgewogenheit. geharrn |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Gambß den 3 Merz 1799 |