Schwerzenbach (Transkription Nr. 599)

Schulort: Schwerzenbach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 182-183v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799: Schwerzenbach
Kirchgemeinde 1799: Schwerzenbach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Schwerzenbach
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

26.02.1799

Beant-wortung der Fragen über den über den zu stand der Schule, zu ober Schwerzenbach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ober Schwerzen Bach

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Kirchen gemeind, u: Agentschafft

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Uster.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

alle Häüser der Gemeind zu nächst bey der Schule

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nichts.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Nichts.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabiert, Lesen, schreiben. Auswendig wird gelernt, der Katechismuß, aus erlesne Psalmen, Lieder aus dem Schulbüchli, u: Neü Gesangbuch, Bätter, Sprüch aus der H: schrifft.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird gehalten von Martini an 20 wochen den winter durch,
und dann im Sommer 2. halbe Tag in der wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen Büchli, Lehrmeister, Zeügnußen Ps-buch, Testament, waserbüchli, Lieder büchli vor die Land Schulen,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

vorschrifften sind von Zürich, mehr theils macht Sie der Schul-Mstr selbs.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret vor Mittags 2 Tunden, u: nachmittags 2.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schulkinder sind in 3 Classen getheilt
1 Buchstabieren. 2. Kinder die anfangen Lesen 3 Kinder die im Testament Lesen aus wendiglernen und schreiben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Schullehrer wurde nach vorgegangnem Examen zu Zürich, durch das Examinator Konvent erwehlt

III.11.b Wie heißt er?

Sein Namme ist Johannes Ochsner,

III.11.c Wo ist er her?

von ober Schwerzenbach

III.11.d Wie alt?

alt 40 Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat eine Haußhaltung, von frauw und 5 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

16 Jahr Schullehrer,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

zu Schwerzenbach gebohren u: erzogen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat annach neben der Schul, ein Bauren gewerb

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter besuchen 30 Kinder die Schul 14 Knaben u: 16 Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer besuchen die Schul 8 Knaben u: 7 Mädchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt von einem jeden Schüler, 2 xr. wochentlich und von der Sommer Schul, von jedem Schüler 8 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das Schul Haus besteht nur in einer stuben, u: das gebäüd ist nach zimlich Gut, u: ist eignes gebäüd

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

vor die unterhaltung des Schulgebaudes sorget die Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schulmeisters bestehet an gelt 36 fl. An Kernen 1 Mtt 1 viertel.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

{von} dem Grund zins von des Kirchen Guts 1 Mtt 1 viertel. Von der Stifftung der verbeßerung der Schulen zu Zürich 5 fl. — von allmosen Amt vor die Sommer Schul der Armen Kinder 1 fl. 20 ß.
Aus gleichem Amt zu gaabe 2 fl. aus dem Kirchen Gut 8 fl. fgh

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

{von} dem Grund zins von des Kirchen Guts 1 Mtt 1 viertel. Von der Stifftung der verbeßerung der Schulen zu Zürich 5 fl. — von allmosen Amt vor die Sommer Schul der Armen Kinder 1 fl. 20 ß.
Aus gleichem Amt zu gaabe 2 fl. aus dem Kirchen Gut 8 fl. fgh

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

{von} dem Grund zins von des Kirchen Guts 1 Mtt 1 viertel. Von der Stifftung der verbeßerung der Schulen zu Zürich 5 fl. — von allmosen Amt vor die Sommer Schul der Armen Kinder 1 fl. 20 ß.
Aus gleichem Amt zu gaabe 2 fl. aus dem Kirchen Gut 8 fl. fgh

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Anmerkung, Komt nach belohnung
a. vor das vorsingen von der Gemeind 11 fl. 20 ß.
b vor das Nachgesang an einem Sontag nach der Kinderlehr. 2 fl. von dem armen Gut,
c. vor die eingeführte Repetier schul nach an zahl der Kinder 1 fl. 20 ß.
d. vor die Singübung
An einem Samstag u: Sontag zu Nacht
Von jedem Schüler 6 ß.

Unterschrift

den 26 Februar 1799.

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