Volketswil (Transkription Nr. 598)

Schulort: Volketswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 180-181v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799: Volketswil
Kirchgemeinde 1799: Volketswil
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Volketswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Volketswil (Niedere Schule, reformiert)

25.02.1799

Den 25ten Februar 1799. Die beanwortung dieser Fragen Über den jezigen Zustand der Schule Zu Volket Schweil.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name Heisst Volket Schweil.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Agentshaft daselbst.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikte Uster.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

So haben wir keine Ußert d. dorf.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

So haben wir keine nebst unseren.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die Entfernsten haben eine 1/2 Viertl Stund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Von hier ab in d. Gm. Hegnau 1. Vt. St.
auf Zimikon auch 1. Vtel Stund.
auf Kindhaußen 2. Vt Stund.
auf Gutten Schweil 1. Vt St.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Anfänglich a.b.c Darnach der Catechismo und daß Testament u. aus d. psalmen buch wie a. w. auch geschribenes Daß waßer büchlin Zum aus wendig Lernen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie werden Winters u. Somers Zeit Gehalt Winters Zeit 5. Monat Somrs. Zeit 7. Mnt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Catechismo u. das Testamt. Samt pm.b. Nebst anderen gebätt Büchren.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Anfänglich a.b.c.n.m. darnach Sprüch aus aus d. Heiligen Sch. wird ihnen vorgeschriben einiche a. d. büchern oder aus ihrer eignen ge {dächnus}

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Winters Zeit vor mt. tags 3. Stund Nach Mt. auch 3. Stund Somers Zeit abr. Vorm. tags 3. Stund Nach m. tags nur 2. Stund. Som. Zeit 2. tg in d. wochen.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

ja in 3. Klaßen 1ste Claß a.b.c. die 2te Clß in dem Catechismo die 3te in dem Testamt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bis hiehär die Ehmaligen Examinatoren.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Rudolf Gul

III.11.c Wo ist er her?

Aus dem dorf selbst.

III.11.d Wie alt?

Er ist 28. 1/2. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Nur ein einiges Töchterlin.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist 4. 1/2. Jahr. Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher bin ich Hier gewesen, und bliebe Dem Vater Sg. behülflich in {d.} Schularbeit

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 2] Winters Zeit keine, Somers Zeit aber etwaß auf d. Güteren. Nebst d. Sch.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

es besuchen Täglich die Schul dies mahl im Wintr 92. Kindr Tägl.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 59.
Mädchen. 33.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 41.
Mädchen. 36.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Wir haben keinen.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Gar nichts.

IV.13.b Wie stark ist er?

Nichts.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus dem Amthauß Reüti bis dato Ußert wenniges aus der Gm.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

ich habe nichts davon.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Gar nichts. Es ist eingeführt wochentlich von einem Kind. 1/2. Bz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Daß Schulhauß ist an gebäüden Mittmg.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es hat eine behaußung.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Gar nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Emalige Regierung Durch daß Amt Reüti.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Gelt 24. fl. 30. ß. Jährlich.
An Getreide — Kernen 6. Mt Aus dem amt Rüti. u. GM.
Volket Schweil Gibt 1. Mt 3. Vg 2. Mßr 7. Mßr
Gm. Hegnau Gt. 2. Vt 1. Vg Kern. u. 1 Vt 3. mß Roggen.
Kindhaußen Gt 1. Vt. K.
Zimikon Gt 2. Vt K
an holz, Jährlich was, ein bürger u. danne 2. Fuder zum Voraus

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Von den 8. Articklen hab. ich gar nichts

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Die Belohnung die hierin Gemeldt wird ist Für die Schul u. daß Vorsänger und Sigerstdienst Zu Volket Schweil.

Unterschrift

Obiges wird Besch. Von Hs Rudolff Gul jezo Schmstr. Zu Volket Schweil.

Zitierempfehlung: