Obstalden (Transkription Nr. 592)

Schulort: Obstalden
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 27-28v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Glarus
Agentschaft 1799: Obstalden
Kirchgemeinde 1799: Kerenzen
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: Glarus
Gemeinde 2015: Glarus Nord
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Obstalden (Niedere Schule, reformiert)

06.03.1799

Beantwortung der Fragen über den Zustand unserer Schule in Obstalden.
Aus Überzeügung seines eigenen Unvermögens überbrachte mir unser SchulMster die eingesandten Fragen über den Zustand einer unserer Gemeinds Schulen, Die ich daher — an seiner statt — mit Nachstendhendem beantworte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Dörfchens, worinn unsere Schule gehalten wird, heißt Obstalden in der Agentschaft gleichen Namens; zur Gemeinde Kerentzen Districts Glarus, Kantons der Linth gehörig.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des Umkreises der nächsten 1/4. Stunde liegen 88. Schulgen-Haüser; und innerthalb des Umkreises der 2.ten 1/4.te 15. Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die zum Schulbezirk gehörigen Dörfchen heißen
1. Obstalden, indeßen Mitte die Schule gehalten wird, und hat von 6. bis 14. Jahren ca. 33. Unterrichts bedürftige Kinder.
2. voglingen, eine 1/4. Stunde vom Schul Orte entfernt, und hat 11. U: bed. Kinder.
3. Wallengufflen, eine 1/4. St: vom Schul O: entfernt, und hat 9. U. b. Kinder.
4. Nidstalden, eine 1/4. St. vom Schul O: entfernt, und hat 4. U: b. Kinder
5. Mühlethal, eine 1/2 St. vom Schulo: entfernt, und hat 8. U: b. Kinder. Die in der Nähe von obigen Dörfchen liegenden Baurenhofe und ihre Kinder sind unter obiger Angabe begriffen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jn unserer Nachbarschaft liegt: ||[Seite 2] 1. die Schule in Müh lehorn, die eine 1/2 St. von hier entfernt ist; und 2. die Schule in Filz bach, die eine 1/4. St. von hier entfernt liegt.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn unserer Schule wurde bis dahin — kümmerlich — gedrucktes lesen und buchstabieren und schlecht schreiben gelehrt. An Entwicklung und Ausbildung der verstandes und Seelen Kräfte wurde bis dahin in unserer Schule nicht einmal gedacht, geschweige versuche darinn gemacht.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

den Winter daurt die Schul von halb 9. bis 11. Uhr vormittags, und Nachmittags von 12. bis 2. Uhr. den Sommer hingegen wird nur vormittags Schule gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Mein Schulbuch ist allgemein eingeführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schul Mstr schreibt jedem Schüler, das Schreiben lernt, eine eigene vorschrift.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Unter den Schulkindern herrscht gar keine Abtheilung in Claßen; leider! auch gar keine Eintheilung der Stunden zu diesen oder jenen bestimmten Geschäften.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Alle Schulgenößigen Gemeindsbürger erwählen alljährlich durch die Mehrheit der Stimmen den Schul Mster.

III.11.b Wie heißt er?

Der gegenwärtige Schul M. erwählt heißt Balthasar Britt, von Obstalden, 60. Jahr alt, hat 5. erwachsene Kinder, und ist schon beynahe 30. Jahr unser Schul Mster, ausgenommen daß die Schule, zwischen dieser zeit, ein Pfaar Jahre einem andern anvertraut wurde.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er gab sich vorher mit der Dacher und Schreiner Arbeit ab, das auch jetz noch, ||[Seite 3] nach der Schulzeit seine Beschäftigung ist. — So wenig ich den guten Willen dieses braven alten Manns mißkenne, so gerne ich ihme in Ansehung seiner Dürftigen Lage eine Unterstützung wünschen möchte; so halte ich es dennoch für meine Pflicht zusagen: daß unsere Schule eines fähigern und thätigern Lehrers höchst bedürftig ist.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schule wird leider immer weniger und unfleißiger besucht. Jm Sommer kommen im Durchschnitt genommen täglich — höchstens — 10. und im Winter 20. Kinder in dieselbe.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Unser Schulgut besteht zugleich aus dem sogenanten alten und aus dem neüen Schulgutt. Das alte Schulgut gehört nämlich dem ganzen Tagwen Kerentzen, und alß nicht ausschließlich unserer Agentschaft, — deßen anfängliches Ursprung unbekannt ist. Er besteht aus fl. 300. Capital. vorhin wurde aus dem zins davon des Pfarres, der die Schule halten mußte, alsr Schulmster, nebst einem Honorar aus der Tagwens Caße bezahlt; jetze aber, seit der Errichtung des neüen Schulguts, wird aus deßen zins allen denjenigen armen Kindern des ganzen Tagwens, welche eine unserer 3. Tagwens Schulen, worinn sie nicht Schulgenoßig sind, besuchen, das deswegen zu bezahlen schuldige Winter Schulgeldt (ca. fl. 1.) bezahlt, wenn sie daselbe beim Schulvogt alsen Allmosen begehren. Solte außert obiger Ausgabe von dem zins dieser fl. 300. noch etwas übrig bleiben, so bezieht dasselbe der Schul Meister zu Obstalden nebst seinem Jahrlohn. ||[Seite 4] Das neue Schulgut ward von einzlen Hausvättern unserer Agentschaft zum Unterricht ihrer Kinder durch einen eigenen Schul Lehrer Anno 1763. gestiftet. Durch freywillige kleinere und größere Beyträge, die würklich ihrem geringen vermögen angemeßen waren, entstand eine Summe von 90 fl. — Alle 1/4 Jahr zahlte ferners jeder Haus vatter (wenn er auch keine Unterrichts nöthige Kinder hatte) von Anfang der Stiftung bis Anno 1774. einen 1/4 fl. so genanntes frohnfaßen Geldt. Durch dieß und durch vermächtniß Gelder; durch einen Abzug des vermögens verstorbener Schulgenoßen, 1. fl. vom 1000.; durch auferlegte Abgaben, solcher Schulgenoßen, die irgend ein Lands- oder Gemeinds Ammt erhalten hatten; durch einen 1 1/2 fl. starken Beytrag eines jeden Schulgenößigen Hochzeiters; durch eine obrigkeitlich erhaltene Beysteür aus dem Evang: Land Schatz des alten Kantons Glarus; und und durch eine Steür von fl. 100. aus der Tagwens Casse in Kerentzen, entstand ein Capital, das gegenwärtig (ohne obige 300 fl: des alten Schulguts) fl. 1492. 37 s. beträgt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

vorhin mußte jedes Kind, das in die Schule gieng, alle Jahr einen 1/4 fl. Schulgelt bezahlen, das seit 3. Jahren aufgehoben ist.

IV.15 Schulhaus.

Wir haben kein Schulhaus, sondern eine Schulstube im Pfarrhause, die aus der Tagwens Casse unterhalten wird.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

die Geringe Besoldung des Schul Msters wird fast ganz aus dem zins obigen Schulguts bezahlt, und mag jährlich ungefehr in 70. fl. bestehen. Nämlich 59. fl. vom zins des neüen Schulguts; ein Paar fl. von Schulkindern, die nicht Schulgenößig sind; und der übriggebliebene zins des Alten Schulguts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Sehnsuchtsvoll und freüdig sehe ich der Einsetzung unsers neüzuerwählenden Schulraths und so vielen höchstnöthigen und wohlthätigen Verbeßerungen in dieser sache entgegen!!

Unterschrift

Niedergeschrieben d. 6t Merz 1799. von J. Rud: Steinmüller Pfr in Kerenzten

Zitierempfehlung: