Gutenswil (Transkription Nr. 591)

Schulort: Gutenswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 175-176v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799: Volketswil
Kirchgemeinde 1799: Volketswil
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Volketswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gutenswil (Niedere Schule, reformiert)

25.02.1799

Beantwortung auf die Fragen, über den Zustand der Schule zu Guten schweil.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Es ist ein Dorf. Gutenschweil.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja, es ist eine eigne Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchgemeind u Agentschaft. vollketschweil.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Uster.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nein, es sind keine.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Es ist 1/3. Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Sie werden unterrichtet, zum lesen, schreiben, und auch rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter werden sie gehalten, von Martini an, Bis anfangs April.
NB. Jm Sommer ist eine 3tel Zeit eingeführt in der Woch. und wird gehalten, von Meyen an, bis in die Mitte des Weinmonats.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zu den Anfangs gründen, Namenbüchli, Lehrmstr, und dann Zeügnuß Psalmbuch, u. Testament.
NB. Zu was werden sie angehalten zum außwendig lernen?
Zu schönen Gebethern, Ps. Lied. Sprüche, meistens auß WasersBüchli, und andern geistreichen Büchern mehr.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es werden ihnen erstlich gezeiget, die Grundstrich, hernach werden sie geführt zu Buchstaben, und dann zu Lezgen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Vormittag 3. Stund, und Nachmittag auch 3. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, sie sind in 3. Klassen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Auf gutes Zeügnuß, und erfolgtes Examen, von den Ehmahligen Examinatoren.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Johannis Gujer.

III.11.c Wo ist er her?

Von Gutenschweil.

III.11.d Wie alt?

50. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

5. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

14. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist gewesen Dienst Knecht.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Zu Somers-Zeit etwas Gütter werk.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jm winter dießmahlen 65.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben, die Hälfte, Mägden auch die Hälfte.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Es kommen ungefehrt die Hälft von den Winter schülern.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja, Es ist etwas vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

200. fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Es waren 100. fl. von der Kirchen Uster, als Armengut der Kirch zu Vollkenschweil, bey Annehmung als Kirchgenoß über geben, und 100. fl. als ein Vermächtniß von einem guten Freünd.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Ja, aber dieser Zins von den 200. fl. wird angewendt zu dem Schullohn für die armen Kinder zu Gutenschweil.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jn der Woch. von einem Kind 1. ß. 3. Hlr. welches das Kind selbst muß bezahlen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist keins.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister selbst.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Aus dem loblichen Allmosen Amt in Zürich, alljährlich 7. Pfund.
Fehrner an Geld von der Gemeind 5. Pfund.
NB. Es ist vor vielen Jahren, von einer Jungfer, einem jeweiligen Schulmstr zu Gutenschweil 50. fl. ver ehrt, und die Gemeind, selbiges zu ihren Handen genommen, und einem jeweiligen Schulmstr. 2. fl. 20. ß. Zins jährlich darvon giebt.
Hat er Wein? Nichts
Hat er Holz? Nichts
Hat er Schulstuben Zins? auch nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

Stiftungen, ob es hieher gehört weiß ich nicht. sage, ob es unter den Tittel Stiftungen gehöre?
Antwort über dieses, Ein jeweiliger Schul mister hat aus der Friesischen Vermächtniß von Zürich, zu unterschiedlichen mahlen jahren, etwa, 5. 6. bis 7. Jahren um: 10. Pfund.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Hat er Frucht? aus welchen Quellen? Ja, er hat 1. Müt. Kern. und 2. Viertl Roggen, von der Kirch. Uster.
Fehrner 1. Müt Kern. von der Kirchen zu Vollkenschweil.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

obiges wird übergeben, und bescheint von Johannis Gujer dießmahl Schulmeistr. zu Gutenschweil.
Den 25. Februari. 1799. ||[Seite 4] Vorweiser, über die Schul zu Gutenschweil zugelangen, an B. Minister der Künste und Wissenschaften in Luzern.

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