Mühlehorn (Transkription Nr. 587)

Schulort: Mühlehorn
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 25-26v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Glarus
Agentschaft 1799: Mühlehorn
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: Glarus
Gemeinde 2015: Glarus Nord
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mühlehorn (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen
über
Den Zustand der Schule, an hiessigem Orte Mühlehorn.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

||[Seite 2] Mühlehorn.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Es hat seine eigne Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Districkte Glarus.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Diese können eingetheilt werden, sowohl innerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde, als aber auch innerhalb des Umkr: d: zweyten Viertelstunde, oder die 1/2. Stunde von der Schule entfernt sind.
||[Seite 4] Anzahl der Haüser. Mühlehorn, 35. Mühlethal. 2. Tiefwinkel. 6. Geißegg. 2. Vortobel. 15. Ergelin. 6. Summa: 66. Hauser.
Bemerkunng.
Es sind aber noch mehrere Haüser in dem Bezirk dieser Gemeinde, — ich bemerkte aber nur diejenigen, die hirher gehören, die übrigen gehören in die benachbarte Gemeine Obstalden, welche aber viel bequemer für Kirche und Schul zu dieser Gemeinde gehören könnten.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Mühlehorn. — Mühlethal, 1/4. Stunde entfernt. Tiefwinkel, auch ein Dörfchen, 1/4. Stunde entfernt.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Höfe: Geißegg 1/2. Stunde entfernt. Vortobel 1/2 Stunde entfe. Ergelin 1/2 Stunde entfernt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Mühlehorn 18. Geißeg. 1. Tiefwinkel. 4. Vortobel. 2. Ergelin. 1. Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, Leßen, — Schreiben, — Orthographie, — Anleitung zum Briefe schreiben, und anderen Aufsätze Auch werden die Lektionen überhört, die den Kindern jeden Tag als Gedächtnißübung zum Auswendiglernen aufgegeben werden.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr, Sommer und Winter gehalten. Die Winterschule dauret von Martinj bis in die Mitte des Monats Merz, von da bis Martinj ist die Sommerschule.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zum Auswendiglernen der Kinder, sind die bisher eingeführten Schulbücher: Der kleine u: große Zürcherische Katechismus samt Zeügniß; — so wie auch Osterwalds kurzer Begriff der bibl: Geschichten u: christl: Katechismus lehre — Als Grundlage zu den Anfangsgründen anderer Wissenschaften, wählte Ich das Steinmüllersche Lesebüchlein. Jch mußte es Bey Anfangsgründen bewenden lassen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 4] Darunter verstehe Vorschriften zum Schreiben, wo ich selbst von Zeit zu Zeit, immer neüe bearbeite.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Sommerszeit nur Vormittag von 7 bis 11. Uhr, Winterszeit aber, Vormittag von 8 bis 11. Uhr und auch Nachmittag von 12 bis 2. Uhr Stets in der Woche 4. Tag

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

So lange ich Lehrer bin sind stets die Kinder in der Schule in 2. Klassen getheilt. Zu der ersten Klasse zählte ich die Kinder, die in Anfangsgründen alles menschl: Wissens unterrichtet werden; — zur zweyten, die mit dem Schreiben angefangen haben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Die Gemeinde, durch freye Wahl.

III.11.b Wie heißt er?

Caspar Bernet, Pfarrer des Ortes.

III.11.c Wo ist er her?

Von St. Gallen, aus dem Kanton Säntis.

III.11.d Wie alt?

Jm 24. gsten Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Noch unverheürathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seitdem ich auch Pfarrer der Gemeinde bin, 2. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn meiner Vaterstadt, wo ich studierte.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Die Verrichtungen eines Geistlichen, der mir anvertrauten Gemeine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jtzt in der Winterschule be sch suchen die Schule aufs meiste 26. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

16. Knaben. 10. Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jn der Sommerschule sind blos, 12 bis höchstens 14. Kinder.
Bemerkung. Es könnten und sollten aber in die 60ig Kinder zur Schule ||[Seite 1] kommen. Allein die wichtigsten Hindernisse sind: 1. Vie: Elltern brauchen ihre Kinder zu andern Geschäften bey Hause.
2. Das entfernte Wohnen vieler Kinder von der Schule.
3. Schlechtes Anhalten mancher Elltern, ihre Kinder zuschicken.
4. Armuth der Elltern!!!

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Schulfond ist seyt Anno. 1767. vorhanden, u: ist Dato fl. 1700. stark.

IV.13.b Wie stark ist er?

Schulfond ist seyt Anno. 1767. vorhanden, u: ist Dato fl. 1700. stark.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Sowohl aus freywilligen, ehmaligen Zusamenlegen der Bürger Schulgenossen, — als aber nun jtzt aus den Zinssen des Capitals

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von denjenigen Kindern, die die Schul besuchen, bezalt jedes jährlich in das Schulgut: 20. ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstube im Pfarrhaus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Bürger Schulvogt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nur an Geld. Die ganze Belohnung für das ganze Jahr ist: fl. 63.- Gl. Wall: Ob Arbeit des Lehrers und Belohnung Verhältnißmässig ||[Seite 1] gegen einander sind, — will ich nicht entscheiden.!!!

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Bemerkung über diese Tabelle.
Diejenigen Fragen, die auf die Verhältnisse des hiessigen Ortes und der Schule, keinen Bezug hatten, ließ ich natürlicher Weise in der Tabelle unbemerkt.
Möchten die edlen patriotischen Bemühungen zur Verbesserung des Schulwesens, recht bald ihre wohlthätigen Würkungen aüssern; — und die Sonne der wahren Aufklärung Licht und Wärme in den Thälern und Gemeinden dieses Kantons verbreiten! — Möchte auch diese Gemeinde sich bald des Glückes freüen können.

Unterschrift

Zitierempfehlung: