Aesch (Transkription Nr. 586)

Schulort: Aesch
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 163-164v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Maur
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Maur
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Äsch.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

dorf:

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

gemein:

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Maur:

I.1.d In welchem Distrikt?

Uster:

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich:

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb der ersten Viertelstund, 60: der zweiten, 5. Häuser. Es Werden unter dem Nammen, Häuser, Haushaltungen verstanden

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Äsch. dorf: 1/4. Stund 13: Kdr
Scheüren. Weiler: 1/4. Stund 3: Kdr
Wasserberg. Hof: 1/4. Stund 2: Kdr
Guldenen. Weiler: 2/4. Stund 4: Kdr
Heüberg {Hof:} 2/4. Stund 5: Kdr

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Maur. 1/2. Stund
Üssikon. 1/2. Stund
Lindau. 1/2. Stund
Ebmatingen. 1/2. Stund
{Zumikon. 1/2. Stund}
Fällanden. 1. Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchtabieren, Lesen, gedrukt u. geschribens, so auch auswendig, Catechismus, gebätt, Psalmen, Lieder, Wie auch Schreiben u. Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter 20. wochen: im Sommer jede woche 2. Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Lehrmeister, zeügnus. Psalmbuch. N. Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird Täglich vorgeschriben, u. werden die Schreiblehrnende sowohl zum verständlich, als Schön Schreiben angehalten

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in Classen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Mit vorwüssen, der gemeinds-vorgesetzten, Weiset der Pfarrer die pretendenten des Schuldiensts, vor das Examenatorium in Zürich, da dann einer in der Sitzung des convents erwehlt wird

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Rudolf Hartmann.

III.11.c Wo ist er her?

von äsch.

III.11.d Wie alt?

54. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 2.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

4. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

am gleichen ort Nebst Feldarbeit, weber:

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine sonderbar oder öfentliche.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

27: Knaben 15: Mädchen 12: Sommer und Winter.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es Jst vorhanden ein gestiftes Capital. 100. fl. das ein gewisser Bürger von äsch, der Schul verzinset

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es wird für ein Kind so zur gemeind gehört, für das gantz Jahr 35. ß. für eins aussert derselben, 1. fl. 10 ß. Bezahlt. für einen Repetier Schüler, der wochentlich ein mahl die Schul Besucht, für das gantze Jahr, 10. ß. Jhrer sind dismahl, 49.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst Keins, der Schullehrer Halt Schul in seinem eignen Haus die gemeind zahlt Jährlich, 4. fl. zins. so auch ein Klafter Tann holtz, damit die Kinder Keins Beytragen müßen

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jst Keins, der Schullehrer Halt Schul in seinem eignen Haus die gemeind zahlt Jährlich, 4. fl. zins. so auch ein Klafter Tann holtz, damit die Kinder Keins Beytragen müßen

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts:

IV.16.B.b Schulgeldern?

40. fl:

IV.16.B.c Stiftungen?

5. fl. zins:

IV.16.B.d Gemeindekassen?

4. fl. zins: 1. Klafter Holtz. {1. Vrtl. Kernen}

IV.16.B.e Kirchengütern?

5. fl:

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts:

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

4. fl. aus dem Schulfond in zürich zu fünf Jahren um, Jst Bey B: antistes, in zürich, 5. fl. ein #zunehmen## die quell Jst mir unbekant.
Summa. An geld, 59. fl: 1. Vrtl: Kernen: 1. Klafter Holtz.
NB. dis obbenante Holtz, Komt aus dem gemeindwald

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: