Wetzikon (Transkription Nr. 583)

Schulort: Wetzikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 159-160v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799: Wetzikon
Kirchgemeinde 1799: Wetzikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wetzikon
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

07.03.1799

Beantwortung. über den Zustand der Schule zu Wezikon

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

zu Wezikon ist eine Schule

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf. Eine Kirche ein Schloß 19 Häüser Röhtel ein Hauß Walfhausen 6 Hä Stägen. 3 Häüser Untermedikon 6. Häüser

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist keine eigne Gemeine, und gehört zu keiner andern Gemeine, ausgenommen das es mit Röhtel, u Walfershaußen, Stägen, und Medikon, eine Gemeine ausmachen.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Der Pfarr und Agentschaft Wezikon

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Uster.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Der ganze Umkreiß von der Schule entfernt.
a. Wezikon ein Dorf. worin die Schule Altagschüler. 17. Repetierschüller 28.
b. Röhtel, ein Hof. 10. Minuten keine Kinder
c. Walfershausen ein Weiler 10. Minuten Altagschüler. 6. Repetierschüller 7.
d. Stägem ein Weiler 12. Minuten Altagschüler. 3. Repetierschüller 2.
e. Untermedikon ein Weiler 15. Minuten Altagschüler. 4. Repetierschüller 8
Summa Altagschüler. 30. Summ. Repetierschüller 46.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Unterwezikon von Weziken entfernt. 15. Minuten
Kempten von Weziken entfernt. 17. Minuten
Robenhausen von Weziken entfernt. 15. Minuten
Etenhausen von Weziken entfernt. 1/2 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt: Lesen, Schreiben, Rechnen, u Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

a. Die Schulen werden im Winter von Martini bis auf den letsten tag Merz gehalten.
b. im Sommer Wochentlich 2 tage, vom Mäjen bis Anfangs Weinmonats

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die gewohnten Schulbücher sind. Nammenbüchli; Lehrmeistr, Zeügniß, Psalter, Psalmenbuch u Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften vom Schulmeistr werden so lange gebraucht bis sie dieselben ohne besondere Fehler abschreiben können, hernach läßt man sie gedrukte Schriften, und zu lezt. auswendig schreiben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 6 Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie wird in fünf Claßen eingetheilt. 1 Nammenbüchli. 2. Lehrmeistr. 3. Zeügniß. u Psalter, 4 Psalmenbuch. 5 Testament.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmstr ist durch das Convent von Zürich erwehlt worden auf Zeügniß. vom Pfarrer u Stillstand nach ablegung der Proben im lesen Schreiben u Singen

III.11.b Wie heißt er?

Hs Heinrich Weber.

III.11.c Wo ist er her?

zu Wezikon

III.11.d Wie alt?

alt 65. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

eine Frau und 5 Kindern, wovon 3 Söhne und 2 Töchtern

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

31. Jahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jmmer zu Wezikon

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15.
Mädchen 15.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 20.
Mädchen 26.
A. Auch ist eine Repetierschule eingericht.
b. Sie wird besucht von Knaben und Mädchen welche der gewonte Winter und Sommerschule entlaßen worden; sie wird von ihnen besucht bis sie das erste mahl communiciert haben, Sie wird von ihnen des Winters Wochentlich 1/2 Tag, besucht, Sie wird angefangen mit Gebett Gesang, mit Lesung des alten und Neüen Testament, worin die schwehrsten Stellen erklärt werden.
c. Auch müßen sie diejenigen Psalmen und lieder, und den Catechismus so ihnen von Bürger Pfarrer auswendig zu lernen aufgetragen. repetieren.
||[Seite 3] f. Bey Hauße müßen sie diejenigen Texte und andre angezogne Schriftörter aus Bürger Pfarrers seinen Sonntags u Wochenpredigen aufschreiben, das Geschriebene zur Schule bringen wo dann ihnen die Fehler entdekt werden
g. dann wird die Schule mit Gesang u Gebätt beendigt.

Auch ist eine Singschul eingericht.
a. Sie wird besucht von Knaben und Mädchen alle Sontag Morgens vor dem öfentlichen Gottes-Dienst, von 8. bis 10 Uhr. das ganze Jahr durch.
b. Sie wird besucht von Altagschülern der 3 Claßen, Psalter Psalmenbuch und Testament. u 2tn von den Repetierschülern 1tens. von Comunicanten dieselben werden 2 Jahre hernach der Schule entlaßen.
c. Der anfang wird gemachet, mit Gebätt, dann wird gesungen aus dem Schmidlischen Coral Liedern, die Psalmen davids und Gesänge des Christlichen Gesangbuchs.
d. von Mäj bis Martini, wo die Schule vast 3 Stund dauert, werden aus dem alten u Neüen Testament einiche Capitel gelesen.
e. Dann wird die Schule mit Gesang und Gebett beendigt.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt. von jedem altagschüler im Winter 20 ß.
im Sommer 10 ß.
Repetierschul ist nichts bestimtes einiche geben etwas, u sehr viele nichts Sontagschüler Jährlich 8 ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist ein eignes Schullhauß besteht in einer Stuben und eine Kamer aber baufellig, darab gibt der Schulmstr Jährlich 2 Köpf Kernen. 10 ß. Gelt der Pfrund Wezikon das Schullhaus wird aus dem Kirchengut unterhalten

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Es ist ein eignes Schullhauß besteht in einer Stuben und eine Kamer aber baufellig, darab gibt der Schulmstr Jährlich 2 Köpf Kernen. 10 ß. Gelt der Pfrund Wezikon das Schullhaus wird aus dem Kirchengut unterhalten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt, 4. Gulden wegen der Sontagschule aus dem Kirchengut.
an Kernen 4. Mütt
2 Fuder Holz aus dem Kirchen Holz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

An Gelt, 4. Gulden wegen der Sontagschule aus dem Kirchengut.
an Kernen 4. Mütt
2 Fuder Holz aus dem Kirchen Holz.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Dießer Schull Lehrer Hat die stelle als Schulmstr. seinemm Sohn Hs Rudolf. Weber auf Letzen Martini 1798, mit Liebe über Laßen, welcher von allen Hauß vätteren des Schull bezirks mit ein müthiger Stim ist angenohmen worden, welcher 6. Jahr in einer näbentschull, als Schull Lehrerr vorgestanden. u. der über alles Lob u. beste zufreiden heit erhalten, nehme die freyheit denselben weitters zu dieserem dienst bestens zu entpfehlen

Unterschrift

Grus u. hoch achtung. Weber Unter statthalter im distrikt Uster
Wetzikon den 7ten März. 1799.

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