Bilten (Transkription Nr. 573)

Schulort: Bilten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 17-17v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Glarus
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: Glarus
Gemeinde 2015: Glarus Nord
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bilten (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schuhen an jedem Ort

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Dorf BILTEN, IM CANTON LINTH, zu dem District Glarus gehörig, machet eine eigne Gemeinde aus.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es gehöret dazu Ober- und Unterbilten. Die Entfernung der am meisten entfernten Haüser betragt 1/4tel Stund. Jn der Entfernung von 1/2 Stund ist der Nußbühl, welcher ebenfahls zu Bilten Pfarrangehörig; es sind daselbst 10 Haushaltungen. Woher aber die Kinder wegen Weite der Entfernung die Schule fast nie besuchen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die nächst gelegene Schule ist in Niderurnen, 3/4tel Stund von hier

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird in der Schule Unterricht zur Erlernung des schreibens, lesens und der ersten Anfangsgründe der RELIGION ertheilet. Zur Ereichung dieses lezteren Zweckes, wird wochentlich eine gewiße Zeit dazu bestimet die Kinder durch, in Frag und Antwort abgefaßten Unterricht in der RELIGION zuunterrichten.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer und Winter gehalten. Jm Sommer 3, im Winter 5 Tage; vor- und Nachmittags, Vormittags von 8- bis 11 Uhr — Nachmittags von 12-3 Uhr.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Neben dem zürcherischen- und Osterwalds-Catechismus werden gebraucht: Lesebuch für die Jugend in Schulen und Haushaltungen, der Kinderfreünd, Hübners biblische Historien.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Denjenigen Kinderen, welche mehr Kenntniß haben, wird zuweilen etwas dictiert, um Sie nicht aus bloße nachschreiben der Vorschiften zugewöhnen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Wahl des Schullehrers steht bej der Gemeinde, und war bisher mit dem Pfarrdienste verbunden.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Anzahl der Kinder welche die Schule besuchen, betragt gewöhnlich im Winter 30 im Sommer 10-15. Die Anzahl der Knaben übersteigt gewöhnlich die der Mädchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Zur Besoldung des Schullehrers ist ein eigner Fond gestiftet welcher gegenwärtig 2000 fl. betragt. Bisher wurden die Steüren welche über die hochen Feste gesamelt werden demselben bejgelegt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Die Kinder besuchen die Schule ohne daß Sie etwas bezahlen müßen.

IV.15 Schulhaus.

Es ist eine eigne Schulstube in dem Pfarrhaus deren Besorgung auf der Gemeind ligt, sie ist in gutem Zustand und wohl eingerichtet.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Für die Schulhaltung wird bezogen. Aus dem Schulgut. 50 fl. von dem Tagwen 42 92 fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: