Mönchaltorf (Transkription Nr. 572)

Schulort: Mönchaltorf
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 132-133v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Grüningen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Mönchaltorf
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Mönchaltorf
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

16.02.1799

An Bürger! Bürger! Minister der Künsten und Wißenschaften in Luzern. #Grgh.##

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Münch-Altorf.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein dorfs Gemeind; da eine Kirche steht.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Münch-Altorf,

I.1.d In welchem Distrikt?

Grüenningen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es sind innert u. bis auf 1/4. Stund 31. Häüser. Und 4. Haüser auf wohl 3. Viertel Stund Haußberg. genannt
{NB. zu Numero 2. kommen Kinder aus dem Häusberg zur Repedier schul 6. Kinder, zu den Jüngeren Kinderen, Jst daselbst ein Lehrer bestelt.}

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Müch-Altorf. bey der Schul sind Kinder 92. Brand, und Burg Entfernt 1/4. Viertel Stund K. 13. Weid, Breit-Aker, Lindenmath, innert 1/4. stund Höfe. Kinder 7. Lindhof U. Wüeri ein 1/4 Stund Kinder 9.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Von Münch-Altorf bis auf Egg ein 1/2. Stund
Eßlingen dito. 1/2. St.
Öetweil 3/4. St. Grüenningen 1. St.
Goßau 1/2. St.
Berthschikon 1/2. St.
Sulzbach 1/2. Stund,
Uster, 3/4. St.
Riedikon {u.} Üesikon 1/2. Stu.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Prob Täfelein, Namenbüchli, Fragstükli, Lehrmeister, Zeügnuß, Testament, und geschrieben Sachen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Winterszeit 20. wochen v. Marti. bis Apprill Sommers zeit der Wochen 2. Tag vor u. nachm.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Erst. Unterricht, Anweisung der Jugend, aus erlesene Ps. u. Gebeter, die Klein u. Großen Biblischen Erzählungen des Alten und Neüen Testaments, Und Sittenlehrende Erzehlungen u.s.m.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Erstlich vorschreiben mit dem Bleystift; daß sie lehrnen die feder in der Hand Haben u. zeühen auf dem vorgeschriebnen.
2. Die leichtesten buchstaben allein machen noch vor schrift, doch das zu zeiten dem Kind die Hand soll gezogen werden, es Folget hier die ersten anfangs Buchstaben als zum Ex. c i n m nn mm u e o a q g. u. s. w.
||[Seite 2] 3. Dann zu dem Vollkomnen Alphabet, und Einfachen Worten.
4. Sprüche der Hl. Schrift.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittags 3. stund u. Nachmittags 3. St.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

1. Jn Drey: Probtäfelein, Namenbüchli,
Fragst u. Lehrmeist.
2. Zeugnuß leser.
3. Jm Testament u. geschriebens.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Hochwürdigen u. Wohl gelehrten Hr. Examenatoren. Beyder Ständen durch Probhältiges Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Schlumpf.

III.11.c Wo ist er her?

von Münch-Altorf.

III.11.d Wie alt?

36. Jahr u. 11. Monat.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Frau, ein Kind, und ein Knab: als Dienstbott, od. gehülfen.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sind den 6.ten Februari 1786.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey seinem Vatter als gehülfen; Der auch Schulmeister gewesen ist.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Güterverrichtungen: zum Nöthigen Haus gebrauch, (od. ernährung.)

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Dismahl, 115.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 60.
Mädchen 55.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Es Solten wohl alle gehen, aber es geschicht selten; Theils aus Hinterung Feld geschäften: Theils aus unachtsamkeit Elteren und Kinder.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Bey uns ist nichts von diesem vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist von alters her von einem Kind durch den Winter an lohn 12. ß. 6. d. von der Sommer Schul 6. ß.

IV.15 Schulhaus.

Es ist keins.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist keine.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Lehrer erhält Jährlich für den Plaz od. Schulstuben von der Gemeind als Hauszins 18. lb.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister selbst in seinen eygnen Kosten oder aus den obigen 18. lb.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] Jährlich
1. An Geld aus dem Amthaus Reüti 20. lb.
2. Von dem Kirchen Gut allhier. 18. lb.
3. aus dem Armen Gut allhier. 4. lb.
4. Von dem Stipentium von Zürich. 10. lb.
Von der Kirchen 6. Viertel Kernen. So vom Grundzins gefallen.
NB. Auch Solle noch zwey {müth} Kernen vom Großen zehnden Gehört haben; und der in Gott Ruhende, alt Schumeist Seiller sich gegen die zehnden Besizer verfehlt, das er nicht mehr gegeben worden, ist nicht Vollkomenlich mehr in Wißen: u. so man sich bey denselben gemeldet, wolten sie kein gehör geben.
An Holz ohn gefahr ein Fuder je Nachdem der Hau war im Gmeindholz. in zukonft nicht mehr: weil es vertheilt wird. An aus gestektem Torpen Boden, je nachdem der werth deßelben ohngfohr 3. 4. bis 5. fl. auch von der Gmeind.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

||[Seite 3] Jährlich
1. An Geld aus dem Amthaus Reüti 20. lb.
2. Von dem Kirchen Gut allhier. 18. lb.
3. aus dem Armen Gut allhier. 4. lb.
4. Von dem Stipentium von Zürich. 10. lb.
Von der Kirchen 6. Viertel Kernen. So vom Grundzins gefallen.
NB. Auch Solle noch zwey {müth} Kernen vom Großen zehnden Gehört haben; und der in Gott Ruhende, alt Schumeist Seiller sich gegen die zehnden Besizer verfehlt, das er nicht mehr gegeben worden, ist nicht Vollkomenlich mehr in Wißen: u. so man sich bey denselben gemeldet, wolten sie kein gehör geben.
An Holz ohn gefahr ein Fuder je Nachdem der Hau war im Gmeindholz. in zukonft nicht mehr: weil es vertheilt wird. An aus gestektem Torpen Boden, je nachdem der werth deßelben ohngfohr 3. 4. bis 5. fl. auch von der Gmeind.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung der Rependier Schul. Sie ist eingeführt zu halten Montags Vormittags: und ist in zwey Claßen eingetheilt: die erste ist in der Schul von 8. uhr bis 10. Uhr. die zweyte von 10. bis 12. Uhr sind Knaben 80. und Töchteren 75. Schulgeld v. Kind 5. ß. Diese Schreiben Wochentlich etwas noch Belieben daheim u. Bringen dann die Schrift mit zur Schul: diese muß 8. Tag beym Schulmeister zur untersuchung liegen, die fehler bezeichnen u. auf die Seithen Sezen, daß der Schuler die fehler sehe, u. daß aus gesezte, als ein vorschrift diene
Es ist auch noch anzumerken daß daß Schulgelt nicht vil ist und daßelbe noch nicht mit willen bezahlt wird, u. ist unschiklich das der Schulmeister daßelbe entweders mit Kosten eintreibe, od. verlürstig seye. — auch ist die Schul winterszeit 5. od. 6. Wochen verlängert worden: daß Schulged aber nicht Aber das Sprüch-Wort sogt ein jeder arbeyter sey seines Lohns werth, Sonders bey uns da vost beständig Eins zur Hilf sein solle, Weil der Bürger B. Pf. Cam. nicht hatte verstehen wollen, daß der Schulmeister zu seiner Nöthigen hilf dörfe die größeren Schulkinder brauchen, deßen kan man sich beschweren daß an hießigem ohrt ein sehr wohl verdienter lohn seye. — Hoffe also, daß die der Gegenwärtige zeit, nicht als ein ertragliche Stelle möge angesehen werden, Welches mit beständiger Gedult und Langmuth, fleiß u. Eyfer, u. manchmahl mit Saurer Arbeyt beladen ist
.
Was Gsang Üebung betrift; Welches auch ein Stuk der Öf-fenthichen Religiohn ist, Muß ich darüber Klagen, daß die bey uns in abnahm gekommen ist, Sind dem die Neü errichtete Schulordnung die Anno 1778. Heraus Heraus gekommen, weil selbige von dem Gsang nicht mehr zeit Begehrt als nur Sommers zeit, Da dann die vielen u. Schweren Arbeyten im Feld, der Jugend auch Hinterlich, daß dann zumahl auch weniger Eyfer bey ihr des nahen, Und damit die zweyfache Seelen Erquikende Speiß, nicht verderbt werde: Jst bey uns noch von einem jeweiligen Schulmeistr. die zeit im Winter von Marteini Bis gegen Ostern od. wenigst bis Mitte des Hornungs an Sontags Und Samstags Nächten bestimt gewesen, weil ein jeder zu dieser Zeit von den ||[Seite 4] den Weltlichen Werken Ruhen, und Gott im Geist dienen Solle, aber bey dieser Verehrung Gottes ist kein austruklicher Befehl und Ernst in Oben gesagter Schulordnung darinn enthalten, daß die jennigen Knaben und Töchteren noch Gesäz angehalten werden, das sie köne zum vollkommenen zwek gelangen. des nahen ist bey uns daß Gesang in Starkem abnahm. Solche umstände machen einem Recht Schaffenem Schullehrer Kein Wohlgefallen, Jch selbst that noch zwey gehilfen in meinen Kosten darstellen, damit jederman mit Größerem zutrauen und eifer in erlehrnung des Gesangs Kommen möchte, auch darin und Anders mehr, wolten sich wenig Früchte darvon zeigen. Jst zu wünschen daß auch über dies ein Gesäz möchte entrichtet werden, daß alle die Stimmenfähig u. bis ins alter des 24.ten Jahrs darzu Können angehalten werden weil vorher die Knabenstimmen vom 14ten bis zum 20.ten gebrochen u. Keiner zu allen vier Stimmen fähig sein mag. Sonder anstadt einer guten Stimm Nur Grundfalsch heraus Kommen; Und weil Sommerszeit wo die Kinderlehr Schon allzulang gedaurt, dann die Jugend nicht mehr Lust zu beym Gsang zuverbleiben, mögen also wenig den Unterricht genießen wegen der {vorher} Lang gedaurten Kinderlehre, So mag da nicht mehr zeit: als nur zum Singen, und weiters kein Unterricht gegeben werden, weil die zeit zusamen zu lang gedaurt Hat. — Also Bitte Endts Bemelter, wann dieseres Wider Solle zum Beßeren Unterricht gelangen, So Bitte ich Mir Wiederum zu beßeren anstaltungen zu verhelffen, oder Micht in diesem Fahl, vor unschuldig, an zuerkennen.
NB. Auch ist an zu deuten, daß das Volks-Blatt nicht an mich gelange da doch die Einladung an die Religiohns-Lehr Und Schulmeister bey Numero. 8. gekomen, u. darin verheißen die Vorher gehenden und zukünftige NB Sollen den Schulmeisteren Ein gehändigt werden, ohne entgeldniß, auch deßen ist mir nicht möglich jemandem Unterricht zu geben, wann man Selbst keinen Bekommt Auch dis fahls Bitte mich für entschuldigt anzusehen.

Unterschrift

Jch verbleibe Mit Wahrer Liebe Und Hoch-Achtung, Jhr Ergebnester Diener Schulmeister Jacob Schlumpf zu Münch Altorf Distrikt Grüeningen Kanton Zürich
NB. den 16.ten Feb. 1799.

Zitierempfehlung: