Mönchaltorf (Transkription Nr. 572)
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- Mönchaltorf (Niedere Schule, reformiert)
- Mönchaltorf (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Mönchaltorf (Niedere Schule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
16.02.1799
An Bürger! Bürger! Minister der Künsten und Wißenschaften in Luzern. #Grgh.##
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Münch-Altorf. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist ein dorfs Gemeind; da eine Kirche steht. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Münch-Altorf, |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Grüenningen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Es sind innert u. bis auf 1/4. Stund 31. Häüser. Und 4. Haüser auf wohl 3. Viertel Stund Haußberg. genannt |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Müch-Altorf. bey der Schul sind Kinder 92. Brand, und Burg Entfernt 1/4. Viertel Stund K. 13. Weid, Breit-Aker, Lindenmath, innert 1/4. stund Höfe. Kinder 7. Lindhof U. Wüeri ein 1/4 Stund Kinder 9. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Von Münch-Altorf bis auf Egg ein 1/2. Stund |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Prob Täfelein, Namenbüchli, Fragstükli, Lehrmeister, Zeügnuß, Testament, und geschrieben Sachen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Winterszeit 20. wochen v. Marti. bis Apprill Sommers zeit der Wochen 2. Tag vor u. nachm. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Erst. Unterricht, Anweisung der Jugend, aus erlesene Ps. u. Gebeter, die Klein u. Großen Biblischen Erzählungen des Alten und Neüen Testaments, Und Sittenlehrende Erzehlungen u.s.m. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Erstlich vorschreiben mit dem Bleystift; daß sie lehrnen die feder in der Hand Haben u. zeühen auf dem vorgeschriebnen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Vormittags 3. stund u. Nachmittags 3. St. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
1. Jn Drey: Probtäfelein, Namenbüchli, |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Hochwürdigen u. Wohl gelehrten Hr. Examenatoren. Beyder Ständen durch Probhältiges Examen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Jacob Schlumpf. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Münch-Altorf. |
III.11.d | Wie alt? |
36. Jahr u. 11. Monat. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ein Frau, ein Kind, und ein Knab: als Dienstbott, od. gehülfen. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Sind den 6.ten Februari 1786. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Bey seinem Vatter als gehülfen; Der auch Schulmeister gewesen ist. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Güterverrichtungen: zum Nöthigen Haus gebrauch, (od. ernährung.) |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Dismahl, 115. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 60. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Es Solten wohl alle gehen, aber es geschicht selten; Theils aus Hinterung Feld geschäften: Theils aus unachtsamkeit Elteren und Kinder. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Bey uns ist nichts von diesem vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Es ist von alters her von einem Kind durch den Winter an lohn 12. ß. 6. d. von der Sommer Schul 6. ß. |
IV.15 | Schulhaus. |
Es ist keins. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist keine. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Der Lehrer erhält Jährlich für den Plaz od. Schulstuben von der Gemeind als Hauszins 18. lb. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der Schulmeister selbst in seinen eygnen Kosten oder aus den obigen 18. lb. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 3] Jährlich |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
||[Seite 3] Jährlich |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung der Rependier Schul. Sie ist eingeführt zu halten Montags Vormittags: und ist in zwey Claßen eingetheilt: die erste ist in der Schul von 8. uhr bis 10. Uhr. die zweyte von 10. bis 12. Uhr sind Knaben 80. und Töchteren 75. Schulgeld v. Kind 5. ß. Diese Schreiben Wochentlich etwas noch Belieben daheim u. Bringen dann die Schrift mit zur Schul: diese muß 8. Tag beym Schulmeister zur untersuchung liegen, die fehler bezeichnen u. auf die Seithen Sezen, daß der Schuler die fehler sehe, u. daß aus gesezte, als ein vorschrift diene |
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Unterschrift |
Jch verbleibe Mit Wahrer Liebe Und Hoch-Achtung, Jhr Ergebnester Diener Schulmeister Jacob Schlumpf zu Münch Altorf Distrikt Grüeningen Kanton Zürich |