Buchs (Transkription Nr. 545)
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- Buchs (Niedere Schule, reformiert)
- Buchs (Niedere Schule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
BEANTWORTUNG der über den Zustand der Schul in dem Dorf BUCHS vorgelegten Fragen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der ort heisst Buchs. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist keine eigene Gemeine, aber das Hauptort der Gemeine, wo die Kirche steht, und von dem die gantze Gemeine den Namen führet. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Kirchengemeine Buchs. und zu {der} Agentenschaft Buchs und Altendorf |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
WERDENBERG. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Kanton LINTH. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die ist gar nicht groß: Sie ist unbedeütend. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Es gehören zu demselben keine andere Dörfer, Weiler od. Höfe. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Altendorf — Refis — Burgerau — Rans — St. Ulrich am Sefelerberg — Sefeln Stättli Werdenberg — Stauden — Grabs und Grabserberg. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
||[Seite 2] Altendorf ist entlegen 1/4. Stund — Refis und Burgerau 1/2. Stunde — Rans 3/4 St. St. Ulrich 3/4. St. Das Stättli grentzet an Buchs. Stauden ist entlegen 1/4. St. Grabs 1/2. St und Grabserberg 1 St — Die Schul zu Sefeln eine Stunde. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Das Lesen, Schreiben, in abendstunden das Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Nur im Winter von Martini an, bies in die Mitte des Merzen |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
die zürcherschen Catechismus und Osterwalds Lehrbegriff der Christ. Religion. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die verfertigt der Schulmeister. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Sie dauret 7-8. Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Sie sind in keine besondern Claßen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Das Dorf, durch das offentliche Stimmenmehr. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Heinrich Rorer, von Buchs; |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? |
und ist alt 50. jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
||[Seite 3] Eine zahlreiche Familie: er hat 8. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
21. jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist von dem hiesigen Ort selbst: und besorgte die Geschäfte seines ländlichen Beruffs. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Er hat noch, als ehemaliger Wingert, und Meßvogt die aufsicht über die National-Weinberge in Werdenberg. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Knaben 50. Mädchn 36. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist kein eigener Schulfond vorhanden! |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
jedes Kind zahlt od. sollte nach Verfluß der Schulzeit zahlen 6. xr. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus ist keines: und für die Stube, die der Schulmeister selbst bald da, bald dort miethet, muß er aus dem eigenen zahlen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld hat er 12 fl., die Jhm aus dem so geheisenen Gmeinsekel — der Kaße der Gemeine bezahlt wieder an einem Stükli Grund, das jährlich einen Zins von fl. 4. ertragt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
An Geld hat er 12 fl., die Jhm aus dem so geheisenen Gmeinsekel — der Kaße der Gemeine bezahlt wieder an einem Stükli Grund, das jährlich einen Zins von fl. 4. ertragt. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
An Geld hat er 12 fl., die Jhm aus dem so geheisenen Gmeinsekel — der Kaße der Gemeine bezahlt wieder an einem Stükli Grund, das jährlich einen Zins von fl. 4. ertragt. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 4] Anmerkungen. |
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Unterschrift |