Manzenhueb (Transkription Nr. 543)
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- Manzenhueb und Ottenhueb (Niedere Schule, reformiert)
- Manzenhueb und Ottenhueb (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung der Fragen, über den Zustand der Schullen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Abwechslend Manzen Hueb, und Otten Hueb: |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Sind 2. Höfe, die jezt aus mehreren Haüseren bestehen. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine Schul-gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört in die Kirchen Gemeind, und Agentschafft Wyla. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Jm Districkte Fehraltdorf. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Und Canton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerthalb des ganzen Umkreises, einer 1/2 Stund. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Manzen Hueb, und Otten Hueb, wo die ist. Sind von Einander Entfernt. Stund. 1/8 Täglihe Kinder. 22. Repitier Kinder. 24. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Blitterschweil, in der G. Bauma. Entfernt. 1/2. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wird in der Schule gelehrt, Buchstabieren, Bätten Lesen Schreiben Singen: |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule, wird gehalten Täglich, von Osteren, bis Bartholome. von Bartholome, bis zum End des Jahrs alle Samstag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher, Namen-Büchlein, Lehrmstr, Zeügnuß. Und in den meisten Schulen das so genante Waser Büchlein |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften, werden von dem Schulmeister selbst verfertiget, und Enthalten — Psalmen, und Sprüche, der H. Schriefft. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauret Täglich. 6. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Bis jezt waren die Kinder nicht in Klaßen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Der Schullehrer, wurde von dem Calator von Breitenlandenberg bestelt. Diejenigen die sich um den Schul-Dienst bewarben, wurden in Zürich Examiniert, von denen ernante gedachter Calator einen zum Schulmstr. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der jezige heißt Johanes Rüegg. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Manzen Hueb. |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist 32. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Verheürahtet, Hat 4. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schullehrer. 1. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher war er auf der Eich, in der Nemlichen Schulgemeind Vorher war sein Beruf Güter Arbeit |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder besuchen die Schule. Tägliche, Knaben 32. Mädchen 24. RepitierSchüler Knaben 13. Mädchen 33. [Summa] 102. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond, ist keiner verhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgelt, ist Eingeführt, von den Alltag-Schüleren von jeden Kind 1. ß. wochentlich |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schul Haus ist Keins; sonder sie wird in Pryvath Haüseren gehalten, Abwechslend; Und wird von der Kirchen Wyla. Jährlich. 4 fl. dem Eigenthümer der Stuben Bezahlt. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Einkommen des Schullehres. An Getreid Jährlich. 2. Müth Kernen. 2 Mth. Haber. Von der Kirchen Wyla. NB. von obgemelter Samstag Schul. wird vom Kind. 4 ß. Bezahlt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Bescheindt S. Mstr. Johanis Rüegg: |