Kesswil (Transkription Nr. 54)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Kesswil (Niedere Schule, reformiert)
- Kesswil (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Kesswil (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
21.02.1799
Antwort. Auf die uns vorgelegten Fragen. über das Schulwesen Zu Keßweil
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Keßweil. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine Eigne Gemeinde und Agentschaft. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Jst mit Dozweil eine Kirchen Gemeinde. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Districkt Arbon. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Thurgäü. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Zur Schule gehört nur das Dorf. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Und kein Neben Ort. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Utweil, Dozweil, Güttingen. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
ein jedes Ligt 1/2 Stund weit von Einanderen. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, getrucktes, und geschriebnes Lesen und Schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Von Martinj. Bis Pfingsten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Namenbüchlj, Lehrmeister, Zeügnus, Psalmenbuch, Testament. das Waserische Schulbüchlj, oder auch Zeitungen, und Biblische Historien. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Es sind Neüe gemacht worden, und wechslen Täglich ab. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Zum wennigsten 6: Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja. 1: Klaß: Anfänger. 2: Klaß, Buchstabieren 3: Klaß, Lesen und Schreiben |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die ganze Gemeinde nach einem von dem Bürger Pfarrer aufgenohmen Examen |
III.11.b | Wie heißt er? |
Johannes Henauer. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Aus dem Dorf selbst. |
III.11.d | Wie alt? |
54: Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Nebst Mir, Meine Frau. und 3: Söhne und eine Tochter. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
15: Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Trib vorher das Schumacher Handwerck, und güter bau. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 2] Überhaupt: 50: 60: |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben Bis 25: und Töchteren bis 35: |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
mit dem Frühling nihmt die Zahl der Schüleren ab, bis auf die Hälfte. dardurch wird auch die Besoldung verminderet, ob man glich vil Zeit auf die Schule verwenden Muß. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
fl. 500: Cap. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Aus Vermächtnußen von der Bürgerschaft. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ein Kind Bezahlt wochentlich 3: xr. die Armen Kinder ausgenohmen. fur welche 1 fl. {für} die ganze Schulzeit für jedes Bezahlt wird. Für die Nachtschul Bezahlt Obiges Legat : 2 N Thlr. Nur wenige Nachtschüler Bezahlen den frej gestelten lichterlohn a 8 xr. Darneben wird aus dem Schulgut jede wochen 1 fl.: Zulag als: Verbeserung, des wohl verdienten Schulohns hinzu gethan. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Das Schulhaus ist niem Eigenthum, und geräümig. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Bekommt Keinen Hauszins. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
a. Hat Nur vhngefähr 1 Virtel Feür Holz aus dem Gemeinen Wald. Unter dem Titel für das Vorsingen in der Kirchen. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
a. Hat Nur vhngefähr 1 Virtel Feür Holz aus dem Gemeinen Wald. Unter dem Titel für das Vorsingen in der Kirchen. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 3] Anmerckungen. |
|
Unterschrift |
Also mit Hochschäzung und republicanischem Gruß übergeben Von Schul Meister Johannes Henauer zu Keßweil. den 21: Hornung: 1799 |