Walenstadt (Transkription Nr. 539)

Schulort: Walenstadt
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 165-166v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Mels
Agentschaft 1799: Walenstadt
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Sargans
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Walenstadt
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Walenstadt (Niedere Schule, katholisch)

Antworthen über den Zustand der Schulen Allhier.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Orth heist Wallenstatt. Jst ein Städlein, eigene Gemein, Agentschaft, in dem District Melß, Canton Linth.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die weitheste entfernung von hiesiger Schul belauft sich auf eine stund, an der anzahl 6 Haüser. Die 2.te entfernung ist eine Viertelstund und besteht aus 7 Haüsern.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Nämmen der zum behörigen Schuol bezirck, sind Weilerhöff. Von diesern Orthen seind in die Schul gegangen Jährlich 12 Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die entfernung der benachbarten Schuolen besteht in einer stund, und heisen Berschis, Mols, und Berg.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn hiesiger Schuol wird gelernt Teütsch schreiben, Lesen und Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schuol wird hauptsächlich nur im Winter von Martini bis Oestern gehalten. Jm Sommer wird sie nur in etwas wenigem und auf begehren der Bürger um gebührenden Lohn gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schuol-Bücher seind keine eingeführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften verfertigt der schuolmeister selbst.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schuol dauret vormittag 2 stund, hernach wird so viel.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schuol Kinder seind in keine Klassen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der hiesige Schuolmeister ist bis anhin von der Oberkeit auf recht halten Lebenlänglich bestellt oder ernambset.

III.11.b Wie heißt er?

Solcher heist Joseph Franz Lendi; von hier gebürtig

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

||[Seite 2] Alt 44 Jahr, verheürathet, aber ohne Kinder. ist Schuolmeister 22 Jahr. Er ware vorher hier wohnhaft aber ohne beruff. hat ohne das noch verrichtungen in denen Kirch mit Gottes Dienst Kirch Säübern, alltäglichen Rosenkranz leüthen, und halten usw.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Schul besuchen überhaupt 64 Kinder, im Winter Knaben 43. Mägdlein, 21. im Sommer ist nichts bestimmt

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schuol-stiftung ist jährlich fl. 40 xr. 48. Die einkünfte davon bestehen in Capitalien, die hinder einem Vogt liegen, und mit keinem Kirchenguth vereinigt seind.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schuolgelt ist wochentlich 4 kreüzer, od täglich ein scheitt holz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schuolhaus ist kein eigenes, das jenige, in welchem der Schuolmeister wohnt ist hiesiger Gemein gehörig, ist aber Baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Das haus besteht in einer stuben und 2 Zimmern.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für daß Haus sorgt die Gemeind und unter haltet solches.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

besteht in Gelt und wie oben schon bemerkt in fl. 40 xr. 48. Aus Capitalien.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

besteht in Gelt und wie oben schon bemerkt in fl. 40 xr. 48. Aus Capitalien.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Lienard Bernold agent

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