Hütten (Transkription Nr. 53)

Schulort: Hütten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 41-42v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Arbon
Agentschaft 1799: Fehlwies
Kirchgemeinde 1799: Salmsach
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Salmsach
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN, ÜBER DEN ZUSTAND DER SALMSÄCHISCHEN SCHULE, ZU HÜTTEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Name des Ortes, wo die Schule ist, heißt Hütten.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dörflein von 5. Haushaltungen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es gehört zur Pfarr-Kirchen Salmsach, und zur Agentschaft Fehlwis.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikte Arbon.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Kanton Thurgaü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser, innerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 18. Haüser, innerhalb des Umkreises der zweyten 22 Haüser, und innerhalb des Umkreises der dritten liegen 4 Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen der zum Schul bezirk gehörigen Dörfer, 1. Salmsach, 2. der obere Theil von Hungerbühl, 3. Hütten, 4. Fehlwis, 5. Buoreüti, und 6tens Duhub.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Salmsach ein Dorf von 18 Haüser, 1 1/2 Viertelstund weit, daher kommen 9. Schulkinder. Der obere Theil von Hungerbühl von 6 Haüser 1/2 Viertelstund weit, daher kommen 7. Schulkinder. Hütten, wo die Schule ist, ein Dörflein von 4 Haüsern, daher kommen 4 Schulkinder. Fehlwis, ein Dörflein von 9 Haüser ein 1/2 Viertl stund weit, daher kommen 2. Schulkinder. Buoreüti, ein Dörflein von 3 Haüsern 1/4 Stund weit, daher kommen 4 Schulkinder. Duhub, ein Dörflein von 4 Haüser 1/2 Stund weit, daher kommen keine Schulkinder, sie gehen in die gelegnere Schul Haatschweil. Die übrigen Schulkinder kommen von gelegnen Orten her; Namlich aus dem Untern theil Hungerbühl, Hof, Aach, und Straubenhaus, in der Gemeind Romishorn gelegen.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entfernung der benachbarten Schulen, Romishorn eine Schul 3/4 Stund weit. Holzenstein eine Schul 3/4 Stund weit. Oberhaüsern eine Schul 1/2 Stund weit. Haatschweil eine Schul 3/4 Stund weit. Weilen 1/2 St: weit, in der benachbarten Pfarr Egnach.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Was in der Schule gelehrt wird, Buchstaben kennen, Buchstabieren, Lesen, und Schreiben, auch geschriebenes lesen, und auswendig zur Religion, und Singen in der Sing-Nachtschule, und auch Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule nimmt den Anfang mit Martini, und dauret bis zur Ernd.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, Namen büchli. Klein und groß Lehrmeister, Zeügnisbuch, Psalmenbuch, Testament, Zeitungen und Briefe.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Selbst gemachte Vorschriften, von unterschiedlichen Sitten-Sprüchen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich 6 Stund, von Morgen 8. Uhr bis 11. Uhr, Nachmittag von 1. Uhr bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 3 Klassen getheilt, 1. die Buchstaben kennen lernen, 2ten Buchstabieren, und 3ten lesen und schreiben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer hat der Pfarrer und die Vorgesezten der Gemeind bestellt durch Examen, Zusprüche und auf Wohlverhalten hin.

III.11.b Wie heißt er?

Sein Name heißt, Hans Ulrich Fätzer, Salmsachs Bürger, seßhaft zu Hütten.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Sein Alter ist 48 Jahre. Er hat ein Weib und ein Kind.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er hat schon 13. Jahre Schul gehalten, Vorher war sein Beruf ein Weber.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte hat er keine Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ueberhaupt besuchen 40 Kinder die Schul.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 25
Mädchen 15

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15
Mädchen 25

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond, es ist keiner Vorhanden, v.o.c.o.do.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld, ist keins eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Hälfte ist baufällig, namlich Stuben u. Kuchi,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Stube im untern Gemach.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 3] Es ist kein Hauszins: ich bin eigenthümlicher Besizer.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung muß der Schullehrer sorgen, und selbige im Stand erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Er hat Wochentlich von jedem Kind 3 xr. Vorsingerlohn Jährlich fl. 11. Sing-Nacht-Schullohn fl. 3. Nach gesang im Sommer nach der Morgen-Predigt; fl. 1. 30 xr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Jeder Haus Vatter giebt wochentlich für das Schulkind, 1 xr. 2. Pfenning, und das Armen-Gut zu Salmsach, bezahlt für jedes Schulkind auch 1 1/2 xr. Und die Armen Schulkinder auch aus dem salmsachischen Armen-Gut bezahlt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Jeder Hausvatter gibt wochentlich für das Schulkind, 1 xr. 2. Pfenning, und das Armen-Gut zu Salmsach, bezahlt für jedes Schulkind auch 1 1/2 xr. Und die Armen Schulkinder auch aus dem salmsachischen Armen-Gut bezahlt.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Jeder Hausvatter gibt wochentlich für das Schulkind, 1 xr. 2. Pfenning, und das Armen-Gut zu Salmsach, bezahlt für jedes Schulkind auch 1 1/2 xr. Und die Armen Schulkinder auch aus dem salmsachischen Armen-Gut bezahlt.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Der Herr, der Gott der Ordnung, und Leiter aller Dingen, der auch in seinem heiligen Dienst will, daß alles nach der Ordnung geschehe, lasse dise Bemühung darzu dienen, daß die neüe Ordnung immermehr Freüde und Nuzen hervorbringen möge, alles zur Ehre Gottes, wie auch zu allgemeiner Erbauung und Freüde, dieses wünschet Eüer bereitwillige Diener,

Unterschrift

Hans Ulrich Fätzer, Schullehrer.
Hütten den 20 ten Februari 1799.

Zitierempfehlung: