Oetwil am See (Transkription Nr. 529)

Schulort: Oetwil am See
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 109-110
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Grüningen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Oetwil am See
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Oetwil am See
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oetwil am See (Niedere Schule, reformiert)

15.02.1799

Fragen über den zustand der Schulen an jedem orte

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Kirchengemeinde Oetweil hat nur eine Schule, und diese ist bey nahe mitten in der Gemeinde, nächst der Kirche.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Die Kirchengemeinde Oetweil hat nur eine Schule, und diese ist bey nahe mitten in der Gemeinde, nächst der Kirche.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Grüningen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

So klein die Kirchgemeind Oetweil in vergleichung mit anderen gemeinden ist, so ist sie doch sehr zerstreüet, und die entfertesten Kinder haben eine gute Viertelstunde in die Schule zugehen,
NB. darüber nach etwas mehrers bey Anlas des Schulhauses.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Wie gemeldt, so hat die Kirch gemeinde zu Oetweil nur eine Schule Betreffende die Schulen der benachbarten Kirchengemeinden; so sind die meistens immer drey Viertel Stunde von Oetweil entfernet, ausgenohmmen die Schule zu Eßlingen, u. Üeziken, die bey nahe eine halbe Stunde entfernet sind, deren die erstere in die Kirchgemeinde Egg, u die andere in die Kirchgemeind Humbrächtikon gehöret.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Aus wendiglernen des kleinen u. großeren Züricherschen Catechismus, tägliche Schulgebete, Psalmen:

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martjni an bis am Ende des Merzens folgenden Jahrs; u. im Sommer 6. Wochen, vor u, 6. Wochen nach der Erndte.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchlj, Lehrmeister, Zeügnußen, Psalmenbuch, Testament, und die Kinder welche zeimlich fertig lesen könen, üben sich im Lesen anderer Bücher, die sie aus eigner wahl der Elteren in die Schul nehmen u. im Lesen geschriebener sachen, als Canzleyischer Briefen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wann von Vorschriften zum schreiben die Rede ist, so machet der Schulmeister den Kinderen Vorschriften.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von 8. bis 11. Uhr; Nachmittags von 1. bis halb 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein, jedes wird nach seinen Fähigkeiten u, nach seinem fleiße behandelt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Hochwürdige Examinatorconvent zu Zürich, nach vorgegangenem Examen in Antistitio.

III.11.b Wie heißt er?

Rudolph Bebi.

III.11.c Wo ist er her?

Von Oetweil.

III.11.d Wie alt?

Er war getauft den 13. Nov. 1769.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Zwey.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sint Martini. 1793.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er hatte seinem Sel. Vater einige Zeit im Schuldienste geholfen, und ist darauf sein Nachfolger geworden.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat etwas güter, die sein Eigenthum sind, die er bebauet.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Ohngefehr 70. Kinder

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

50. bis 60. Kinder.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Die Kirchgemeinde Oetweil hat keinen Schulfond.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Für den ganzen Winter bekommt der Schulmeister für jedes Kind. 16. ß. für die Sommerschul. 12. ß. diese Schullöhne zahlen die Väter, und für die armen Kinder das Armengut.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Kirchgemeinde Oetweil hat weder ein Schulhaus, nach eigne Schulstube, sondern das Haus u. die Stube, da Schul gehalten wird, gehört dem Schulmeister eigenthumlich.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Für die Schulstube bekommt er keinen Zins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der verbeßerung der Schulstube nimmt sich die Kirchgemeind nichts an. außert daß die nöthigen Tische u. Stühle aus dem Kirchengut besorget werden. Siet dem die Gemeinde sint mehreren Jahren angewachsen, so ist die Schulstube zuklein, als das alle Kinder, so des Unterrichts bedörfen, darin Plaz hätten; Wenn 60. oder 70. Kinder zugegen sind, so ist sie angefeült, Daher man genöthiget ist, den eint und anderen Hausväteren, besonders den entfernten, ihre Kinder bey Hause zum Unterricht zu überlaßen, und sie dann von zeit zu zeit zu examiniren.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Gelt ohngefehr. 101. lb. 10. ß. Getreid. 5. Mütt Kernen — Wein Nichts, Holz, Nichts

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

4. Mütt Kernen vom Zehnden u, Oetweil der gen Küßnacht gehöret, u. 1. Mütt vom Grundzins der Kirchen zu Oetweil, dieser leztere Mütt ist ihme bestimmt, weil er Vorsänger ist.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Nach N. 14. bekommt der Schulmeister von 60. Kindern, so die Winterschule besuchen 48. lb. von 50. Kindern so die Sommerschule besuchen. 30. lb. Zusamen. 78. lb.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchengut zu Oetweil 15. lb. 10. ß.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus dem Schulfond zu Zürich jährlich 8. lb.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geschrieben den 15.ten Hornung 1799. von Rudolpf Bebi, Schulmeister zu Oetweil.

Zitierempfehlung: