Mels (Transkription Nr. 522)

Schulort: Mels
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 144-148v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Mels
Agentschaft 1799: Mels
Kirchgemeinde 1799: Mels
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Sargans
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Mels
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mels (Niedere Schule, katholisch)

06.03.1799

FREYHEIT. GLEICHHEIT.
BEANTWORTUNG DER FRAGEN
Betreffend den Zustand der Schulen in der Gemeinde MELS.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

MELS

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf und Marktflecken.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeinde mit Einbegriff etlicher außert dem Dorf in der Ebne sowohl, als am Berge sich befindenden Ortschaften — Höfen — und Haüsern, welche alle samt dem Dörflein Wangs zu dieser Kirche-odder Pfarrgemeinde gehören

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hat einen Agenten — Munizipalität und GerichtsPräsidenten. — Dieses Dorf Mels ist der Hauptort

I.1.d In welchem Distrikt?

gleichen Namens

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zu dem Kanton LINTH gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

1.mo Die Haüser bey dem Obern, und untern HEILIG KREÜZ 17. an der Zahl — eine 1/4 Stunde von Mels entlegen, woher 10 bis 12 Kinder in die Schule gehen.
2.mo Jst RAGNATSCH eine 1/2 und 3/4 Stunde weit, bestehet in 18 Haüsern, und gehen 6-7- bis 10 Kinder in die Schule. Die Bewohner dieß Ausorts haben auch im Winter bisweilen, in ihrem Kosten einen eigenen Lehrer.
||[Seite 2] 3.tio Das 1/4 Stunde entlegene Orth BLUNZ, allwo die Eisenschmelzinn gestanden, hat in seinem Umkreis ungefahren. 20 Hauser woher die wenigen Kinder wegen drückender Armuth und rauchem Wege selten in die Schule geschickt werden.
4.to Eine 1/4 Stunde ob dem Dorf Mels nächst dem Nydberg liegt das Oertlein SANT MARTIN, hat 14 Haüser — von da auf Mels in die Schule 7-8 auch mehrere Kinder herab kommen.
5.to MEDRIS 3/4 Stunde von Mels am Berge entlegen, und MEYLEN, das 1/2//4 Stunde von Medris liegt. Beyde Ortschaften haben fast alle Winter einen eigenen Schullehrer für ihre Kinder auf eigener Kostung — Diese bestehen in circa in 30 Haüsern.
6.to Jst DILS mit zerstreüten Wohnungen, auch an diesem Berge, hat cc. 24 Haüser, ist eine ganze Stunde von Mels entfernet — Die Bewohner dessen haben auch bisweilen einige Zeit lang für ihre wenigen Kinder einen Lehrer
7.mo Sind die hin und her liegende Haüser in VORMOHL Dieses Orth Vormohl hat 12 Behausungen, und ist 1 1/2 bis 2 Stunde von Mels entlegen; sind einstweilen 3-4-6- Kinder zur Schule gegangen, obschon dieß Ort hoch am Berge liegt, und sehr rauchen Weg bis in das Dorf Mels zu gehen ist.
8.vo An dem vordern Berge bis zum Fährbächlein gegen dem Dörfl. Wangs ist — Ob dem Dorf Mels Steix- Bahnholz Lütsch-Blens- sodann Butz- Fontannix- mit noch einigen zerstreüten Höfen den zusammen incirca 40 Haüsern Es sind einige dieser Oertelnen, 1/4 St: einige 1/2 Stunde und 3/4 Stunde von Mels in der Entfernung. von diesen Orten gehen bisweilen 10-12-15 oder mehrere Kinder theils auf Mels — theils auf Wangs in die Schule.
||[Seite 3] 9.no Und letzlich ist das Dörflein WANGS samt einigen an ihrem Berge hin und her zerstreüten Höfen, und Haüsern, hat ungefahr. 80 bis 100 Haüser — gehört in die Kirch- und Pfarr Gemeinde Mels — ist 1/2 Stunde davon entlegen. Diese Einwohner haben in ihrem Dörflein jede Winterszeit eine eigene Schule, die Theils von ihrer Gemeinde und Capellenvogt — theils von denen in die Schule gehenden Kindern ihrer Eltern unterhalten und bezahlt wird. Die Anzahl dieser Schulkinder kann auf 40-50- bis 60- anwachsen, da doch noch einige auf Mels in die Schule geschickt werden.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die benachbarten Schulen sind — das Städtchen Sargans und das Dorf Vilters. Sargans ist 1/2//4 Stunde — Vilters eine Stunde von Mels in der Entfernung.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Bey Anfängern 1.mo das deütsch geschrieben, oder gedruckte Alphabet bey Fähigern auch das Lateinische; sodann werden nach der Folge des Alphabets einige Namen zum Buchstabiern und Lesung derselben gegeben, worzu von dem Lehrer eigene Namenbücher geschrieben werden. Nach diesem 2.do sind es Briefe und andere Schriften von unterschiedlicher Hand, zur Uebung; und 3.tio Bey denen im Lesen und Schreiben geübteren, — Unlesebarere Briefe — ältere Dokumente — und geschriebene oder gedruckte Lateinschriften; auch 4to Arithmetische Unterrichtungs Regeln.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 4] Die Schule wird die ganze Winterszeit hindurch das ist, von St. Martins- oder St. Catharinä Tag an bis auf das Osterfest des folgenden Jahres, sodann die Sommerschule von Ostern bis auf Maria Geburts Tag, den 8ten Herbstmonath gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Schulbücher sind eben die von dem Lehrer geschriebene Namenbücher, darinn einige Denksprüche und Catheketische Unterweisung in Frag und Antwort zur Uebung und Lehre enthalten sind: zu dem der deütsch gedruckte sogenannte Catechismus, und ein eigenes für die Kinder dieser Gemeinde in den Druk gegebenes, und ihnen gratis ertheiltes Fastenkinderlehrbüchlein, auch andere Gebeth, oder Historie Büchlein, die jederes Kind ihme selbsten wählet; oder bey Handen hat. — Jn der Arithmetik werden sonderheitlich gebraucht die Authores — Rehtobel — Hemeling — Lechner — Heinsius von Meminngen Felix Zürcher Pfarrer zu Wohlhausen, nebst andern zur Geometrie Feld- und Heü-Maß gehörigen Büchern.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Den Rechnern, und andern werden Vorschriften zum Nachschreiben mitgetheilt, und zwar diesen Täglich auf ein Oktav schrift eine Linie jedem nach seinem Karakter; jenen aber auf ein Quartblatt einige Linie auf 2-3 oder 4 Tag bis zur genugsammen Prüfung.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule nimmt täglich ihren Anfang mit einem Gebethe Vormitt ||[Seite 5] Vormittag um 9 Uhr, und endiget mit dem Gebethe um 11 Uhr. Jn der Zwischenzeit werden den Schülern ihre Schriften besichtiget, und neüe vorgeschrieben. Hernach um 1 Uhr fangt wiedrum die nachmittägige Schule an, und endet um 3 Uhr. Die Schule hat also 2 Stunde vor- und 2 Stunde Nach Mittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schüler sind in 3 Klassen abgetheilt, nemlich in die I. Klass. Die Anfänger mit dem Alphabet- Namenbüchlein. und die, so noch buchstabiern müssen.
II. Klass. Die, welche Briefe — Geschrieben, oder Gedrucktes Lesen und Schreiben lernen.
III. Klass. Die, welche im Lesen und Schreiben — in gedrucktund geschriebenen Deütsch- oder Lateinschriften schon grössern Fortgang gemacht, — oder in der RechenKunst sich üben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist vor hundert und mehrer Jahren von der gesammten Gemeinde ermehret worden; nach erfolgten Zwiestigkeiten aber ist die Wahle von unsern damaligen Gnädigen HERRN und OBERN denen im Rath sitzenden Zwölfern lediglich — so übergeben worden, dass Selbe in Beyseyn und Bewilligung des Pfarrherrn einen Schulmeister alljährlich auf St. Martins des heil. Bischofs Tag oder zu erwählen oder zu bestäten die Gewalt und Vollmacht hatten, welch alles also seithero geübt und vollzogen worden letzteres ||[Seite 6] Letzteres 1798 Jahrs aber ist der Schulmeister {nicht} mehr von den Zwölfern, und auch nicht in Beyseyn des Bürg. Pfarrers, sondern von dem National Agenten — Munizipalität und Gerichts Präsidenten wiedrum angenommen worden.

III.11.b Wie heißt er?

Nämlich Franz Joseph Good mit seinem Sohn Johann Anton Good

III.11.c Wo ist er her?

Ein hie in Mels gebohrner Gemeindsgenoß,

III.11.d Wie alt?

Der 61, und sein Sohn 30 Jahre alt ist.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Nebst dem Sohn, der ledigen Standes, hat der Vater noch zwey erwachsen — unverheyrathete Töchter, und eine Gattin in zweyter Ehe, welche aus ihrer erste Ehe auch zwey verheyrathete Töchter hat.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schon 40 Jahre lang hat er den Schuldienst versehen,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Ware vorhero ein junger Student, und als er noch ein Jüngling ledigen Standes war, ist ihme dieser Schuldienst mitgetheilt worden.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst dem Schuldienste hat ein Schulmeister auch noch die Schuldigkeit den Kirchendienst mit Orgelschlagen — Singen und Bethen, so wie es die Kirche erforderet, zu verwalten, — auch muß er, sonderheitlich in der Zwischenzeit der Schule, oder an Vakanztägen, auf Begehren — Der Gemeinde mit Schreiben, und jedem mit dem Heüoder Feldmässen (zwar um den Lohn) verhilflich seyn.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Dieses Müssen aber geschieht meistens in der FrühlingSommer- und Herbstzeit, da eintweder nicht viele Kinder in die Schule gehen, oder gar keine gehalten wird; dann in der Herbstzeit ist keine Schule, weil die meisten Kinder auf dem Feld mit dem Vieh beschäftiget sind, und im Frühling und Sommer nur etwa 10 bis 15 Knaben — und 8- bis 10 Mägdchen, denen der Sohn (wenn die Mässerey auch an den Schultägen seyn müßte, und länger als die Zwischenzeit dauren ||[Seite 7] allein vorstehen mag, im Winter aber 80-90- bis 100 — und mehrer Knaben — Mägdchen aber 50-60 bis 70 — eine Zeit lang in der Schule sich einfinden, — und dörfte die Anzahl der Schul Kinder bey starker Winterszeit doch über 200 steigen, wenn schon in dem Dörflein Wangs und andern Ausorten dieser Gemeinde noch Schule gehalten wird.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es sind einige gestiftete Capitalien,

IV.13.b Wie stark ist er?

welche sammenthaft auf — fl. 1190 — belaufen,

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

c. Diese à 5 pr cento gerechnet ertragen jährlichen Zinse fl. 59, 30 xr. Zu diesem zahlt jährlich dem Schulmeister als Organist wegen dem Kirchendienst —
* d. Der Kirchenvogt fl. 1, 34 xr.
Rosenkranz Bruderschaft fl. 2
St. Wendels Bruderschaft fl. 2, 30 xr.
St. Magni Bruderschaft 24 xr.
Der Spendvogt für Jahrzeiten usw. fl. 3, 45 xr.
Summa: fl. 70, 23 xr. **

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Neben Obigem ist kein Schulgeld, auch keines wegen dem Kirchendienst gestiftet, als dass ihme Schulmeister von einem Namenbüchlein Schreiberlohn 4 xr. — Auch, wenn Aemter gehalten werden, als in Ragnatsch von 3 Ämtern, 48 xr. — in Dils 30 xr. und auf St Martin 15 xr. bezahlt wird. — Von Medris für ein Amt singen alldorten — und von Wangs dort, für 4 mal das Amtsingen wird nichts mehr bezahlt, obschon noch vor kurzen Jahren Belohnung gegeben worden.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 8] Das Schulhaus belangend ist es das Gemeind- oder sogenannte Rathhaus, in welchem die untere Stube die Wohnung und zugleich die Schulstube ist; in der obern aber Gericht und Rath etc. gehalten wird, welches Gebaüde vor einigen Jahren von der Gemeinde neü aufgebauen worden, und im baulichem Stande erhalten wird.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 8] Das Schulhaus belangend ist es das Gemeind- oder sogenannte Rathhaus, in welchem die untere Stube die Wohnung und zugleich die Schulstube ist; in der obern aber Gericht und Rath etc. gehalten wird, welches Gebaüde vor einigen Jahren von der Gemeinde neü aufgebauen worden, und im baulichem Stande erhalten wird.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das übrige Einkommen des Schullehrers und Organisten betreffend so kommt zu obigen in §. 13. angemerkten Zinsen und Ämter §. 14. noch hinzu — von verkauftem Clos — oder Schulpfrund Büntlen an Heuboden samt Baümen und Weingart — erlößtem Capital jährlicher Zinß bey zwey Kaüfern An Einem jährlichen Zinß fl. 87, 59 xr. Am Andern jährlichen Zinß fl. 63, 53 xr. Zusammen fl. 151, 52 xr.
Die §. 13. begriffene Zinse — fl. 70, 23 xr. und §. 14. von Ämtern fl. 1, 33 xr.
Alles dieses zusammen gezogen ertraget in toto fl. 223, 48 xr.
Auch hat die Pfrund von alter Stiftung her noch jährlich 2 Maaß Schmalz, und zu dem Haus sind 15 Klafter Gartnung
Anderes ist nichts Gestiftetes weder an Getreide, Wein oder Brod, noch Holz, ausgenommen bringt jedes Schulkind Täglich in die Schule ein Scheit Holz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

1. mo Von Verstorbenen hat der Schulmeister als Organist weder an Begräbissen — Siebenden — Dreysgisten und ersten Jahrzeitern nichts mehr zu beziehen, aus genommen ||[Seite 9] bey Begräbniß eines Kinds (wenn man ein Amt zu halten begehrt) wird ihme 12 xr. dafür bezahlt. — Und
2.do Weilen die Hochzeiteinsegnungen nur in der Frühe ohne Orgelschlagen und Amtsingen gehalten werden, so bekommt der Schulmeister von Hochzeiten auch keine Gaabe mehr, so ein S.H. Schnupf- oder Nasetuch ware, welches die Braut ihme Schulmeister für sein Orgelschlagen und Amtsingen am Hochzeitmahle geben müßte. Auch
3. tio Da die Sommerschule vor einigen Jahren neüerdingen auch um den Lohn zu halten angeordnet, und befohlen worden, einige aber des wenigen Schullohns halber sich beschweren — und weilen auch wenige Kinder sich dieser Zeit in der Schule einfinden, so beziehet ein Schullehrer davon nicht viel Lohn, und hat Mangel an dem Holz.
Dieß ist alles, was und wie viel das Schul Beneficium An Stiftung und Einkommen ertraget, und ein jeweiliger Schulmeister davon jährlich zu beziehen hat.

Unterschrift

Republikanischer Gruß Geben in Mels an ST FRIDOLINS Tag den 6ten Merz 1799. Franz Joseph Good Schulmeister und Organist allda dia

Zitierempfehlung: