Vättis (Transkription Nr. 520)

Schulort: Vättis
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 157-158v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Mels
Agentschaft 1799: Vättis
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Sargans
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Pfäfers
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Vättis (Niedere Schule, katholisch)

24.02.1799

VETTIS. den 24ten Hornung 1799. Bericht über die Schul-Einrichtung.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Dieses Dorff liegt in dem Distrikt Mels, und Canton Linth, ist eine eigene Gemeinde, und hat ein Agent, worin die Häüßer sehr nahe beysammen seynd.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Die Schule wird winnterszeit 10 Wochen gehalten, und ist bey längeren Jahren darinen nichts anders, als kaum das A B C gelehrnet, und denen so Schreiben wollen, vorgeschrieben worden.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Schule wird winnterszeit 10 Wochen gehalten, und ist bey längeren Jahren darinen nichts anders, als kaum das A B C gelehrnet, und denen so Schreiben wollen, vorgeschrieben worden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Die Schul-Einkünfte sind nicht Höcher alß fl. 10. Bündtner Währung, welche von Capitalien herkommen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schulstube hat biß dahin der von der Gemeinde erwählte Schulmeister; ohne die mindeste vergütung hergegeben, oder sein eigenes Hauß dazu brauchen laßen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Seit denen Schulmeistern sind einiche Jahre här, fast jedes Jahr abgewechslet worden, weil die Einkünfte nicht so ergebig, als daß einer, welcher nur schreiben, Leßen, und Rechnen kan, und sein stuck Brodt weiter zu verdienen weiß, sich zu diesem Dienste, hätte gebrauchen lassen; Es ist dabey auch sehr zu bedauren, daß viele Eltern aus Abgang der Mitlen, und täglich nothwendig habenden verdienst, nur dieße kurze Zeit Jhre Kinder nicht in die Schule schicken können. Auch ist es der Gemeinde sehr nachtheilig, weil mann darinen dermahlen nicht vier oder Fünf Bürger zehlet, welche einen Brief leßen, und verstehen würden, und keineßwegs im Fahl wäre, auß eigenen Mitlen die Schule beßer einzurichten.
Auf bittliches ansuchen der Gemeinde, hab ich Ends unterzeichneter, dieße 10 wochen, für dieß Jahr die Schule zuhalten übernommen; so wenig ich aber verstehe, wurde durch mein Hand Arbeit ehender mein weib, und Sechs Kinder ernähret haben als durch dieße geringe Einkünfte. Die Gemeind hat zwar ||[Seite 2] Sich einverstehen wollen, von jedem Schulkinde, deren täglich bey Dreißig in die Schule geschickt werden, und ich selbe vier Stund unterrichte, eingewisses herzuschießen, damit die so schwache Belohnung, um etwas möchte verbessert werden. Da ich aber besorgte, so klein immer die Auflag geweßen wäre, daß etliche wegen ihrer dermahlen besonders drückenden Armuth gänzlich außbleiben wurden, so habe solches ganz mißrathen; Jn der angenhmen Hoffnung daß ich durch Befehl der verwaltungs Kammer, etwann aus anderen Quälen, möchte Entschädiget werden.

Unterschrift

Johann Peter Jeger Gemeinds verwalter.

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