Starkenbach (Transkription Nr. 513)

Schulort: Starkenbach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 138-139v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Neu St. Johann
Agentschaft 1799: Alt. St. Johann
Kirchgemeinde 1799: Alt St. Johann
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wildhaus-Alt St. Johann
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Starkenbach (Niedere Schule, reformiert)

22.02.1799

Fragen über den Zustand der schullen An Jedem ort?

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Es ist mit Nammen Jndere Starcken Bach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine Genede Von zerstreüten Häußeren.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es gehört zu Alt St: Johan.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

in die Kirchen Gemeine Alt St: Johan unter dem B: Agent Nicolaus Feürrer.

I.1.d In welchem Distrikt?

Neü St: Johan.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Canton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

sind von dem Schull Hauß Entpfernt 18: Häüßer 1/4: Stunde:
Mehr sind nach 14. Häüßer die ein Achtelstund zur schull Haben. und darvon sind auch einiche Neher darbey.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Stein, 1. Stund. Halden 1 Stund: Neßlenhalden 1 Stund. Außern Starcken bach 1/4 Stund So weit sind dieße Schullen von derselben Entpferndt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Leßen. schreiben, und Psalmen Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja, und Daß nur in dießer gegene wo Es die Kinder am schwehresten an kommt von wegen Großen Schnee und kelte hallen.
Sie Nihmt ihren anfang zum Neü Jahr, und wird 12. wuchen gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

solche Sind anfänglich Nammen Büchly, Hernach ein kleiner fragen Lehr meister: Zeügnußen buch: und so fortt in zeitung

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der schull Meister Schreibt ihnen auf ein guot blat ein Psalter: oder Lied auß anderen Bücheren vor, als vor schrifft. in den letsten Jahren ihres unterichts. werden Sie an gehalten auß dem Verstand: und aus denen gedruckten bücheren zu schreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5: bis 6. Stunden nach der Tages Lenge wird es eingericht.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein sonder es werden alle mit ein anderen gelehrt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Dieße werden durch den Pfarrer und Still stand Gemacht.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Hanß Jacob Zimmermann.

III.11.c Wo ist er her?

Er ist auß dießer Schull gegene seshafft von Jugend auf.

III.11.d Wie alt?

Gebohren Anno 49:

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ein Fr: und 3: Kinder. 1 Sohn: 2 dochter

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

22: Jahr:

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er brachte die Meiste Zeit in der Jugend mit Lehren zu Bey Hauß dan zu winters zeit wurde die schull auch in seiner wohung gehalten nach Ende deßen müßte ych mein Zeit Sommers zeit mit ein samlung Futter, vor das Vieh und mit Holtz vor die behausung verrichten, und nach vielle Nebend Stunden an wenden zum Lehren, auch müßte ich mich Etwas unte richten Laßen in der Mussigt: und Rechnen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

in Dießen 22: Jahren Brachte ich die Meiste Zeit von Marrtty Bis wenigstens bis osteren zu mit lehren. an der Jugend vor und nach den 12: Wuchen. wurde ich bald da dort beruffen zu lehren 4 Spatt Jahr ein wuchen 8: bis 9 wurde ich beruffen in Gemeind See wald 2 Spatt Jahr da mußte ich Lehren Söhn und dächteren unter richten, im Schreiben und leßen Leüte von 12 Jahren bis auf die 24 Jahr. ein Spatt Jahr müßte ich den Neü er wehlten Jungen Schull lehrer Jacob Eggly im Hag unter richten und auch Darbey sein schull von 31 kindr halten auf gut achten und Damahliger Landtvogts anrathen mit genehmigung des Pfarrers und Daßigem Stildstand. 1 Spatt Jahr in der gemeind Saletz Hatt ich 14. kinder unter richt im Schriben und leßen. Dieße gemeinden Ligen in dem Distdrikt werden Berg. im Kanton Linth. von dem Pfarrer keller der gemeind Saletz und Hag zu sammen eine kirch genoß bin ich mit einem Testimonium ihr zufreiden heit versehen worden. in den vorigen Jahren hab ich die Schull offter mahl 18 bis 24 wuchen in hiesigem orth kinder unter richt die übrige Zeit war mit Etwas Viech futter ein zu samlen meine Ver richtung. im Sommer.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

An der Zahl 38.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist da Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

von 1518 fl: Haubt Capital.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von dem Haubt Capital welches von denen Haus vätteren ist zu sammen Gelegt worden Anno 1746:

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Keines wegs.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Ja von dem Ein geführten Haubt Capital der Abfahllenden Zinßen Darvon.

IV.15 Schulhaus.

schull {haus} ist keines von der gemeind aus Bestehlt.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist deß schuoll Lehrers seine Eigene wohn Stuben und werden alle in dießem Orth bey ein andern gehalten und könen Etwan vor 60: kinder blatz angeschafft werden und könte ein geführt werden zu mehrerm Platz.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

in er manglung einer schullstube wann er sie nicht in seiner Eigenen wohnung kan Halten, muß er um eine solche Thun in einer Gegen Best mug müglichkeit, und er mus ein solches Schull Haus auß Seinem Eigenen kosten Bezahlen, was von ihme gefordert wird. — und kan an dieses Niemand nichts forderen.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

es mang Mangieren was dan will so mus er es an ihme haben auch Tisch und stull werden von ihme angeschafft.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

ist an gelt, von getreid wein und holtz ist nichts vorhanden.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Dißes Bestehet Darinen in dießerer gegenede Schull Class Hatt er vor {12} Wuchen zu bezeihen 10 fl und dan wird ihme Nach von den Hauß Vätteren Auß frejem willen Etwan noch ein fl. 8. bis 10 bey getragen. die 10 fl: fliesen von dem Capital des Zinßes ab. Bey dießer anhaltenten Theurung Hatt er aus dießem Interessen kümerlich nur sich zu ernehren mit lebens Mittlen. den Lohn kann er wohl nach sehen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 4] Jm Jnderen Starckenbach zu Alt St: Johann von Schull Lehrer. Hans-Jacob Zimmerman den 22ten Febrej. im Jahr: 1799:

Zitierempfehlung: