Halden (Transkription Nr. 510)

Schulort: Halden
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 134-135
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Neu St. Johann
Agentschaft 1799: Alt St. Johann
Kirchgemeinde 1799: Alt St. Johann
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wildhaus-Alt St. Johann
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Halden (Niedere Schule, reformiert)

Gemeinde Alt St: Johann. im Kanton Linth. und Distrikt Neü St: Johann
FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN IEDEN ORTH?
BEANTWORTUNG ÜBER DIE VORGELEGTEN FRAGEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Halden.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine Berggegend von Zerstreüten Haüseren

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Sie gehört Zu der Kirchen Gemein Alt St: Johann. Zu der Agent schaft alt St: Johann.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Neü St: Johann.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerhalb des Umkreisses der nächsten Viertelstund ligen 22. Haüser im Umkreis der zweyten Viertelstund sind 2. Haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Halden, Burst, Eggeten, Scharten, und Korf.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Dieser letste Orth ist im Umkreiß der zweyten Viertelstund und sind da 4. Schul Kinder

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1. Nesselhalden ist 1/2 Stund entfernt.
2. Kühboden ist 1/2 Stund entfernt
3. daß Starchenbach ist eine Stund entfernt

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schriben, und Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie nimt gemeiniglich mit dem Anfang des Jenners auch ihren Anfang und dauret 12. Wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es ist in Ansehung derselben nichts bestimt

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schul meister gibt solche den Kinderen nach gut befinden

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5. bis 6. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Kirchenraht oder Stilstand durch daß Mehr der Stimmen

III.11.b Wie heißt er?

Hs: Jakob Bösch,

III.11.c Wo ist er her?

Er ist ein Sohn des gewesenen und alhier verstorbenen Pfarer Böschen selig

III.11.d Wie alt?

55. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine Frau und 5. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

26. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Einiche Jahr in dem Canton Säntis in dem Appenzellerland, der gemeind Teüfen bey Landschriber Diem in der Handelschaft, und nacher bis in den Ehestand bey den Elteren gewesen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Mit der Weberey und Güther Arbeit und der gleichen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

26 Kinder, namlich 13. Knaben und 13: Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist ein Schul Güthlein welches 1746. durch freywillige Beyträge der Haus Vätern in der Gemeinde ist gestiftet worden, und woran folglich die ganze Gemeinde Antheil hat

IV.13.b Wie stark ist er?

1518. fl:

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Auß den Zinsen des angelegten Capitals

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein er ist von beyden abgesöndert nur muß im fahl die Kirchen Orgel etwaß manglet, die selbe auch aus dem Schul guth unterhalten werden

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Die Eltern dieser gegend solten alljährlich Zu dem waß aus dem Schul Guth bezahlt wirdt noch 6. fl: hin zulegen, welches auf die Kinder verrechnet wird, die die Schul besuchen

IV.15 Schulhaus.

Auch von beyden keines

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 3] Auch daß nicht

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geldt 9: fl:

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Auß den Zinsen des angelegten Capitals

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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