Nesselhalden (Transkription Nr. 507)

Schulort: Nesselhalden
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 130-131v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Neu St. Johann
Agentschaft 1799: Alt St. Johann
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wildhaus-Alt St. Johann
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Nesselhalden (Niedere Schule, reformiert)

GEMEINDE ALT ST. JOHANN IM CANTON LINTH UND Distrikt Neü St. Johann
FRAGEN uber den Zustand der Schulen an jedem Ort. BEANTWORTUNG der vorgelegten Fragen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Neßlenhalden.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine Gegend von Zerstreüten Haüseren

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Dieser ort gehört zu der Gemeinde Alt St. Johnn.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Agentschaft Alt. St. Johann.

I.1.d In welchem Distrikt?

zu dem Distrikt Neü St: Johan

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zu dem Canton Linth

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerhalb des umkreises der nächsten Viertel stund ligen 26 Haüser inerhalb des umkreises der 2ten Viertel Stund ligen 8 Haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Neselnhalten Hat 23 Schulkinder
Stofel 8 schulkinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

fünf Schulen im umkreiß einer stunde

I.4.a Ihre Namen.

1. Kühboden ist eime leichte Habstund entfernt
2. Schwende ist 1/2 Stunde entfernt
3. Halden ist eine starke Halbe stund entfernt
4. Lisig Hauß in der Gemeind WildHauß ist eine Halbe Stund entfernt
5. Starkenbach das inere ist 3/4 Stund entfernt

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen Schreiben und singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

mit dem 2ten Jenner nehmen Sie ihren Anfang und daueren 12. Wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es ist Hier über keine Verordnung die Bücher sind der Wahl der Elteren und des Schulmeisters überlassen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister schreibt und giebt Sie nach gut befinden Gemeiniglich sind es Bibel sprüche od. andere Nuzliche Lehren dieden Kinderen in Vorschriften zum Abschreiben vorgelegt werden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5. bis 6 Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Kirchenrath od. Stilstand durch das Stimmenmehr

III.11.b Wie heißt er?

Johannes feiß

III.11.c Wo ist er her?

Er ist aus eben der Gegend Neselnhalten gebürtig.

III.11.d Wie alt?

23 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist ledigen stands

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

4 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er wohnte so wie jezt noch bey seinen Elteren, sein Beruf feld Arbeit

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Eben sein feldarbeit

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

18. Knaben u. 11. Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist ein Schulgütlin welches 1746 von der Gemeinde durch freywillige Beyträg der Haußväter ist gestiftet worden darvon also die ganze Gemeinde antheil Hat und desen betrag in alle 6 Schullen verhältnismässig ver theilt wird

IV.13.b Wie stark ist er?

Er belauft sich auf 1518 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

aus {den} Zinsen des angelegten Capitals

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein er ist besonders nur das die Kirchenorgel im fahl etwas davon manglet auch aus dem Schulgut muß unterhalten werden

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein

IV.15 Schulhaus.

ist keines

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist. auch keine

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Auch das nicht

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt. 15. fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus den Zinsen des Schul Capitals

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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