Starkenbach (Transkription Nr. 505)

Schulort: Starkenbach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 128-129v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Neu St. Johann
Agentschaft 1799: Alt. St. Johann
Kirchgemeinde 1799: Alt St. Johann
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wildhaus-Alt St. Johann
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Starkenbach (Niedere Schule, reformiert)

GEMENDE Alt St. Johann im Canton Linth Und Districk Neü St. Johann
Fragen Über den Zustand der Schulen an yedem Ort. Beantwortung der vorgelegten Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das aussere Starckenbach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine Gegend von zerstreüten Häuseren.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Dieser Ort gehört zu der Gemeinde Alt St. Johann.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der agentschaft Alt St. Johann.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Districkt Neü St. Johann.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Canton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnner halb des Umkreises der nächsten Viertelstund ligen 28. Haüser inerhalb des umkreises der 2ten Viertelstund 2 Haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Starckenbach Burg Bach Loch Weiss Höf Alles im umkreis der ersten 1/4 stund Langeneg 2. Haüsser im umkreis der 2ten Viertelstund von daher komen 5 Schulkinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Es sind 2. Schulen im Umkreis einer Stund

I.4.a Ihre Namen.

Die Schul im innren Starckenbach ist 1/4 stund entfernt. Die Schul beym Stein ist. 1/2 stund entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen Schreiben und singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

mit dem 2ten Jenner nehmen Sie ihren anfang und dauren 12 Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es ist hier über keine Verordnung die Bücher sind der Wahl der Eltren und des Schulmeisters überlasen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Der Schulmeister schreibt und gibt Sie nach gutbefinden gemeiniglich Sind es Bibel sprüche oder andere nuzliche Lehren die den Kinderen in Vorschriften zum ab schreiben vorgelegt werden

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5 bis 6 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Kirchen rath oder Stilstand durch das das Stimmenmehr.

III.11.b Wie heißt er?

Joachim Neeff.

III.11.c Wo ist er her?

Er ist aus eben der Gegend Starckenbach.

III.11.d Wie alt?

30 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist ledigen Stands.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

2 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

mit feld arbeit beschäftiget 1 Jahr war er bey dem helvetischen Truppenkorps zu Basel als Fändrich der Fürstlich St. Gallischen zu züger.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er gibt Unterricht in der Music auf der Clarinet violin etc.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

vierzig — 17. Knaben und 23. Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist ein Schulgütlin welches 1746 von der Gemeinde durch frey willige Beyträg der Haus väter ist gestiftet worden daran also die ganze Gemeinde antheil hat und dessen betrag in alle 6. Schulen verhältnismäsig ver theilt werden mus.

IV.13.b Wie stark ist er?

Er belauft sich 1518 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 3] aus den Zinsen des angelegten Schul Capitals

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein er ist besonders nur das die Kirchen orgel im fahl etwas daran manglet auch aus dem Schulgut mus unter halten Werden

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines weiter nur das die Haus väter in dieser gegend über das was aus dem Schul gütlein bezahlt wird noch 10 fl. dem Schulmeister entreichten müsen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist keins.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist auch keine.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

auch das nicht.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt 10 fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus den Zinsen des Schul Capitals.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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