Räfis (Transkription Nr. 501)

Schulort: Räfis
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 93-94v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Werdenberg
Agentschaft 1799: Räfis
Kirchgemeinde 1799: Buchs (SG), Sevelen
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Buchs
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG der über über den Zustand der Schul vorgelegten Fragen in dem Dorf REFIS

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Refis.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es gehöret zu der Gemeind Buchs.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu der Kirchen gemeinde Buchs und Sefeln; und zu der Agentenschaft Refis — Burgerau und Rans.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Werdenberg

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zu dem Kanton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Diese Entfernung ist gar nicht groß, un bedeutend.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Außer Refis gehören keine anderen Dörfer, Weiler oder Höfe zu demselben.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Das Dorf Refis bestehet in 2.en Theilen, Ober- und unter Refis. Ober Refis gehöret grössentheils zu der Gemeind Sefeln, die ihre eigene Schul haben — dann folgen ||[Seite 2] folgen außer dem Dorf diese Schulen, von der obern Seite Rans — St. Ulrich am Sefeln Berg, Sefeln. Von der undern Seite: Burgerau, Altendorf, Buchs, Stättli Werdenberg Stauden, Grabs, und GrabserBerg

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die besagte oberre fiser Schu ist in dem gleichen Dorf. Rans ist entlegen 1/4. St — Samt Ulrich stark 1/4. St. — Sefeln 1/2. St. — Sefeler Berg 1. St. Altendorf stark 1/4. St. — Buchs 1/2. St. — Stättli stark 1/2. St. Stauden 3/4. St. — Grabs 1. St.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Das Lesen, Schreiben, in Abendstunden das Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter — von Martini bies in Mitte des Mertzmonates

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Zürcherische Catechismus und Osterwalds Lehrbegriff der Religion

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Diese verfertiget der SchulMeister

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

7-8. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind in keine besondere Claßen eingetheilet

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Das Dorf, durch das offentliche Stimmen mehr

III.11.b Wie heißt er?

Christian Senn, aus dem Schuldorf selbst — alt ist er 41. jahre.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine zahlreiche Familie, noch im Leben 7. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Bedienet hat er die Schul 3. jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist aus dem Schuldorf selbst; und besorgte mit seiner Ehefrauen seine Kinder — und die Geschäfte seines Haushaltes

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hatte wohl auch etwa andere Verwaltungen: Jetz aber nicht.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Knaben 24. Mädchn 13.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein eigener Schulfond vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

jedes Kind zahlt oder sollte nach Verfluß der Schulzeit zahlen 15. xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 4] Kein Schulhaus, auch keine nur vom Dorf bestimmte Schul stube: der Schulmeister muss selbst und auf seine Rechnung dafür sorgen

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 7. fl. — welches aus dem so genandten Gemein- Sekel, der Gemeind-Kaß. bezahlt wird — und an einem Stükli grund, das jährlich etwa 2. fl. beträgt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

An Geld 7. fl. — welches aus dem so genandten Gemein- Sekel, der Gemeind-Kaß. bezahlt wird — und an einem Stükli grund, das jährlich etwa 2. fl. beträgt.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

An Geld 7. fl. — welches aus dem so genandten Gemein- Sekel, der Gemeind-Kaß. bezahlt wird — und an einem Stükli grund, das jährlich etwa 2. fl. beträgt.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkungen
Allgemein waren in unserm Dorf Refis, nur wie in den andern Dörfern der Gemeine und des Landes die Schulanstalten schlecht; und auch die, wie sie waren, machte man sich schlecht zu Nütze — Bey dem beklagenswürdigen Zustand derselben sehn wir begierig einer Verbeßerung derselben entgegen. Hiezu gehöret nach Meinen Empfindungen:
1. Daß der Schullehrer an jedem Ort eine solche Besoldung habe, die Aufmunterung werden könne, für den Lehrberuff sich bey zeiten vorzubereiten, und wenn man denselben übernohmen, mit beharrlichen Fleiß abzuwarten.
2. Zu den verbeßerten Schulanstalten gehöret, daß die Schuljugend den Schulunterricht fürterhin, nicht Mehr 8. gantze gantze. Monat. im jahr entbehren müße.
3. Daß Kinder aus armen Haushaltungen, doch während der Schulzeit unterstützt werden mögen.
4. Eigene, hiefür bestimmte, schikliche Schulstuben sind gewüß auch ein wahres Bedürfniß

Unterschrift

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