Hundwil (Transkription Nr. 495)

Schulort: Hundwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 75-76v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Teufen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Hundwil
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Hundwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hundwil (Niedere Schule, reformiert)

12.03.1799

FRAG UND ANTWORT ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN, IN DER GEMEIND HUNDWIL, IM Distric TEÜFEN, IM Canton Säntis.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hundwil.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dörfchen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine {eigene} Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jn die Kirchengemeine Hundwil.

I.1.d In welchem Distrikt?

Teüfen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn dem ersten Schulbezirk gehörigen Hauser, sind in dem Viertelstündigen Umkreis 65.
Jn der zweiten Schul, in einem Viertelstündigen Umkreis 40. Häußer.
Der 3te Bezirk, ist mir unbekant, so viel kan ich melden, das sich diese Gemeind auf 2. Stund in die Länge erstrekt, stoßt an das Alp-Gebirg.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Es hat keine Dörfer, Wiler, Höfe.
Es hat so zu sagen ein jedes einzelne Hauß seinen besondern Namen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Dies kan nicht bestimt werden, weil die Häuser zerstreüt sind.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Kinder sind in die Schul komen, vom Monat Merz, bis ends Augstmonat 70.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Zu verschiedenen Zeiten, auf dem Buchberg und Stechlaegg.
Es sind diesmal keine.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die erste eine halbe Stund.
Und die zweite 7/4 Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Lesen, Schreiben und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Seid dem ich Schul-Lehrer war, habe ich das ganze Jahr Schul gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbüch sind keine verhanden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften habe ich meisten theils aus des Scheüßen lese Buch, und aus des Steinmüllers lese Buch, von ver schiedenen Arten gezogen

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Verschieden, nach dem viel oder wenig Kinder 4. bis 5. Stund, und darüber.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schulmeister, haben in dieser Gemeind die Vorgesezten, und der Pfarrer, erwehlt nach demme ihn der Pfarrer Examinirt ob er tüchtig seye, die Schul zuhalten.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Enz.

III.11.c Wo ist er her?

Von Hundwil.

III.11.d Wie alt?

44. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 3.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Bey nahe 8. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher war ich in der Gemeind Waldstadt Beschäftigte mich meistentheils mit Mahlen und Bachen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein, es ist nichts zu bestimmen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Wie ob steht, 70.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

6. bis 10. Knaben, 4. bis 8. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

40. bis 42. Knaben, 20. bis 28. Mädchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?

Weder wenig noch viel.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Theils von den Aeltern der Schulkindern

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Die Aeltern bezalen für jede Wochen 6. xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist keines verhanden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine schöne wohlgebaute Schulstube ist da.
Jm Pfarhaus, jedoch ohne Holz zur Feürung

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Aus genommen die Schul im Dorf.
Sonst ermanglet man Schulstube, Haus zins 24. bis 30. xr. Für jede Wochen.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der darzu verordnete Bau-Herr, der die Kirchen, und Pfar-Hauß im baulichten Stand erhalten muß.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Von diesem allem ist nicht zumelden.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB. Es währe zu wünschen, das die Schulen, so eingerichtet wurden, das die Lehrer ihr ordentliches Auskommen, (Ja wann sie Fleißig sind) der Hauß-Vater seinen Nutzen an den Kindern, die Kinder an den nützlichen Kenntnissen und Wissenschaften haben könten, damit es Gott zu Ehren, den Lehrern, zu einem ruhigen Gewissen, und den Lernenden zu ihrem ewigen Heil und Seligkeit gereichen möge.
Meine Wenigkeit empfehle ich bey diesem Anlaß in eüere, wertheste Stadtund Landbürger, schäzbarste Freündschaft, aufs ehrerbietigste, und wünsche nur meinen Eifer eüch in Allem von mir Abhangenden zu dienen und gefällig zu seyn

Unterschrift

Hundwil den 12ten Merz. Anno 1799.
Johannes Enz. S: Mr

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