Schwendi (Transkription Nr. 494)

Schulort: Schwendi
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 126-127v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Neu St. Johann
Agentschaft 1799: Alt. St. Johann
Kirchgemeinde 1799: Alt St. Johann
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wildhaus-Alt St. Johann
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schwendi (Niedere Schule, reformiert)

Gemeinde Alt St: Johan im Canton Linth und Distrikt N. St. Johan

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schwende

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine Berg gegend Von einichen zerstreüten Haüseren

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Dieser Ort gehört zu der Kirchen gemeind Alt St. Johann

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu der agent schaft Alt. St. Johann

I.1.d In welchem Distrikt?

zu dem Distrikt Neü St. Johann

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zum Canton Linth

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn dem umkreiss der nächsten Viertel-stund ligen 18 Haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

ober und unter Schwende

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Neslen halden die Schul daselbst ist 1/2 Stund entfernt
Lisighauß die Schul daselbst ist 1/2 stund entfernt
Kühboden die Schul daselbst ist 1 Stund entfernt

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen Schreiben und singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie fängt mit dem anfang eines Jahrs an und dauret 12 Wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es ist Hier über nichts Verordnet sonder die Bücher sind der Wahl der Elteren und Schulmeister über lassen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schul meister schreibt und giebt Sie nach gut befinden

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

fünf bis Sechs Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Kirchen rath oder Stilstand hat bisher den Schulmeister bestelt durch das Stimen mehr

III.11.b Wie heißt er?

Nikolaus Scherrer

III.11.c Wo ist er her?

||[Seite 2] Er ist auss eben der gegend Schwende gebürtig

III.11.d Wie alt?

19 Jahr alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist un Verheyrathet

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ein Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bej seinen Elteren wie jezt noch

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gut und feld arbeit

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

16 bis 18

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 9. Mädchen 9.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist ein Schul Gütlin welches 1746 durch frej willige Bejträg der Hausvätter gestifftet worden dass aber der ganzen Gemeinde zu gehört

IV.13.b Wie stark ist er?

1518 fl

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus den zinsen der an gelegten Capitalien

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein er ist Von beyden abgesönderet nur dass die Kirchen orgel daraus im fahl etwas manglet muss unterhalten werden

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist keines nur die Kinder so aus der benachbarten Gemeind Wildhaus dahin kommen und also keinen antheil am Schul guth, haben zahlen wochendlich 4 xr

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist keines

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist keine

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

er er hält Keinen

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld 10 fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus den zinssen des an gelegten Capitals

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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