St. Ulrich (Transkription Nr. 476)

Schulort: St. Ulrich
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 77-78
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Werdenberg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Sevelen
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Sevelen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

FRAGEN Über den Zustand der Schulen an iedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

St. Ulrich.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Weiler.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zur Gemein Sevelen.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchen in Sevelen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikte Werdenberg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Glath am Fus des Bergs, 1/4 St. unter St. Ulrich 4 Häüser 8 Kinder. Hof, und Geienberg ein starke viertelStund ob St. Ulrich, 4 Häüser 9 Kinder. Schulorte 17 Kinder.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Sevelen 1/2 St. von St. Ulrich. Schan 1 St. Sevelerberg 1 St. Rans 1/2 St. Refis 3/4 St. Altendorf 1 St.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schriben und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter wird hier Schul gehalten, von Martinus bis 15 Merzen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es sind keine eigentlichen Schulbücher eingeführt, gewohnlich Braucht mann den Zürcher Catechismus.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wir haben keine sonderbare vorschriften.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

3 Stund vorm. 3 Stund nachmittag, und abends 1 1/2 St. sing Schul.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeine, durch die Mehrheit der Stimen. und Guttheisung des B. Pfarer.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Hagman.

III.11.c Wo ist er her?

von St. Ulrich.

III.11.d Wie alt?

45 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ledigen Stands.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

9 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher in Holand im Haag, hernach zu Haus Bauren Arbeit, Bis 19 ten Christmo. 1790. da hat mich im Wald ein Trauriges Schicksal getroffen, wie solches dem B. REPRESENTANTEN Markus Vetsch Bekant ist.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

meine verrichtungen neben dem Lehramt, sind wie natürlich von keinem Belang.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder 34.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Nur im Winter Knaben 24. Mädchen 10.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Nur im Sommer in Sevelen, hab ich Schul gehalten Knaben 24. Mädchen 16.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Der ganze Schulfond, für alle 6 Schulen hiesiger Gemein Sevelen ist 2309 Gulden

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist geantwortet.

IV.13.b Wie stark ist er?

ist gesagt.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Und dieses ist von den Vorfahreren zusammen gelegtes Capital, dessen Jährliche Zinse, alle unsre Einkönften ausmachen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

es wurde erst dieses Jahr, solches eingeführt, da mann mein Jährliches gehalt um 4 fl. Verbesert, und nun von den Kindern Bezahlt werden mus.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Keines.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 3] Nichts.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jeder Schulmeister sorgt für eine Stube, hat er keine eigene so mus er aus so geringer Besoldung, eine solch selbst Mieten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einzig an Geld, vom obigen Capital Zinssen: im Sommer 14 fl. im Winter 10 fl. und dan noch die oben angeführten 4 fl. von den Kindern.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

obiges sonst nichts.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nein.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Nichts.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

oben gemeldt.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

nein.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

das obige sonst nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: