Tann (Transkription Nr. 474)

Schulort: Tann
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 99-100v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Grüningen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Dürnten
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Dürnten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Tann (Niedere Schule, reformiert)

16.02.1799

Beantwortung über die an mich GeLangenden Fragen deß Zustands der Schule: Den 15: Hornung. 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Namme des orts. Heißt Thann.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Einne eigne Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirch Gemeine Dürnten

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikte Grüningen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Zurich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung des Schuhl Bezirks Ein dorff Bey ein Ander Ligend, Ohn Gfahr 40ig heüßer und 2 heüßer Eine halb Viertel stund Vonn dißem Dorff.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Haubt Ohrt Than

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die Entfehrnung Von der ? Schul Gehören Nach 2 heüßer heißt Guldi stud Eine halb Viertel stund. Vonn welchen 7 Kinder Jn die Schul Kommen.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

entfernnung der Benachbarten Schulen. so sind Folgende.
Rüthi Dürnten Bubikonn Hinweil Ober dürnten, Wald Fägschweil und Wolff haußen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Entlegenheit dißer Schulen. eine halb stund. und stund Weit Von ein Ander.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Bericht Vom unterricht der Schule.
Der erste unterricht eines Kinds Fangt an im Nammen Büchlein dan in Lehr Mstr selbigen Auß Wendig Lernen. Zeugnuß psalm Buch und Testament. Auch wird unter Richt Jm Geschribnen Gegeben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Ob die Schulen Nur im Winter Gehalten. muß ich Kürtzlich Beantworten. daß ich ihnen nicht bestimtes dar Von Melden Kan. Weil dißes eine neüe ein Gführte Schule ist und ich Als Schulmstr Mit den Elteren Nur Vor die Winter Schul den Ver Trag Getroffen habe und Von der Sommer Schul Nach nichts Bestimtes Ver Ab redtet ist.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul Bücher sind ein Geführt. Waßer Büchlein Herren Weißen Bät Büchlein. und Lavaters.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Bey dem Schreiben fangt Mann Bey dem Kleinen abc an. und dan ein und 2 silbege Wörter zu sammen Gesetzt. und Biß zu Versen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Der Anfang der Schule Geht des Morgens um 8 Uhr An und dauret Biß Gegen 12 Uhr, und Von 1. Biß Gegen 4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ob die Kinder in klaßen ein Getheilt. Ja.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmstr ist Von der Gemeind Bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

Der Nam ist DAVID Schmid.

III.11.c Wo ist er her?

Von Rüthi

III.11.d Wie alt?

Gebohren. 1764. Den. 15 Mey 1799 also 35. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Diß Mahl Besteht die Familie Jn 2 Kinder
ein Knäblein. und ein Töchterlein.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schulmstr war ich sinth Marthini. 1798.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vor her War ich zu Rüthi Geweßen Bey Meinem Vatter Der auch Schul meister ist. und ihm auch in seinem Beruf Geholffen. Dar Neben hab ich die Schloßer Broffesion.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine. als Meine Brofeßionn waß es Nach Gibt.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schul Kinder sind. 30. Knaben. und. 26. Töchterlein. Jn der Winter Schule.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Vonn der Sommer Schul Kan ich Keinen Bericht ein Legen Weil nach keine Gehalten Worden

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Mache Also Eine Höffliche Empfehlung An hohe Behörde Vor diße Neu ein Gefürte Schule Sie Nach ihrer Klugheit Best Möglichst Zu Besorgen Weillen es Gewüßlich. Noth Wendig ist. Meine Eigne persohn Empfehle ich in ihr Gütiges Wohl wollen. Zu Bestem Besorgt sein Meines Diensts.

Unterschrift

unter Gruß und Achtung. Jch Ver bleibe Jhr Breitwlgstr Schulmstr Schmid. Zu Thann. Denn. 16. Hornung. 1799.

Fliesstextantworten
Oekonomie

Vonn den Oekonomischen Ver hältnißen und ein Kommen deß Schul Lehrers und Zu sammen Gelegten Gelteren Muß ich Kürzlich Melden daß Von allen Dißen Fragen Gar Nichts Vor handen ist. Weil es eine Neüe ein Geführte Schul ist und der Schulmstr Gar Nichts hat. als Von dem Kind sein Bestimtes Löhnlein. {namlich Von jedem 1 fl.} und der Schulmstr Nach ein eignes hauß Jm Zins hat Die Schule darin Zu halten, und Vor Holz und Alles Besorgt sein Muß.

Zitierempfehlung: